Gründen aus dem Jobcenter: Sachmittel bis 5.000 € und Darlehen

Was das Jobcenter bei der Gründung für Anschaffungen zahlt, wann ein Darlehen nötig ist und wie die Rückzahlung läuft.

Kurz gesagt: Das Jobcenter kann Gründern im Leistungsbezug Zuschüsse und Darlehen für notwendige und angemessene Sachgüter geben (§ 16c SGB II). Der Zuschuss ist auf 5.000 Euro gedeckelt, für das Darlehen nennt das Gesetz keine Grenze. Beides ist Ermessen und setzt eine wirtschaftlich tragfähige Selbstständigkeit voraus (Rechtsstand Oktober 2026).

Was § 16c SGB II regelt

Die Rechtsgrundlage ist § 16c SGB II („Leistungen zur Eingliederung von Selbständigen“). Absatz 1 sagt: Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben, können Darlehen und Zuschüsse für die Beschaffung von Sachgütern erhalten, die für die Tätigkeit notwendig und angemessen sind.

ZuschussDarlehen
Rückzahlungneinja, Bedingungen im Bewilligungsbescheid
Obergrenze im Gesetz5.000 € (§ 16c Abs. 1 Satz 2)keine genannt
AnspruchErmessensleistung („können“), kein Rechtsanspruch auf einen Betrag

Das Gesetz begrenzt nur den Zuschuss. Beim Darlehen entscheidet das Jobcenter, wie viel es für notwendig und angemessen hält. Rechne deshalb nicht fest mit einer bestimmten Summe.

Wer Sachmittel bekommen kann

Das Gesetz knüpft an drei Punkte an:

  1. Leistungsberechtigung: Du bist erwerbsfähig und beziehst oder hast Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II (Grundsicherungsgeld, bis Juni 2026 Bürgergeld).
  2. Hauptberufliche Selbstständigkeit: Du nimmst sie auf oder übst sie schon aus. Auch wer bereits selbstständig ist und aufstockt, kann Sachmittel beantragen.
  3. Wirtschaftliche Tragfähigkeit: Nach § 16c Abs. 3 gibt es die Leistung nur, wenn zu erwarten ist, dass die Tätigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird.

Zur Beurteilung der Tragfähigkeit soll die Behörde die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen (§ 16c Abs. 3 Satz 2). „Soll“ heißt: im Regelfall ja, im begründeten Einzelfall nicht. Mehr dazu in unserem Ratgeber zur Tragfähigkeitsbescheinigung.

Was „Sachgüter“ sind

Gefördert wird die Beschaffung von Sachgütern, die für deine Tätigkeit notwendig und angemessen sind. Gemeint sind Gegenstände, die du für den Betrieb brauchst, zum Beispiel ein Laptop, Werkzeug oder eine Maschine. Das Jobcenter prüft, ob die Anschaffung für dein Vorhaben wirklich erforderlich ist und ob der Preis zum Vorhaben passt.

Vorab klären

Das Gesetz spricht von Sachgütern, nicht von laufenden Kosten wie Miete oder Gehältern. Ob auch Waren für den Weiterverkauf darunter fallen, steht nicht im Gesetzestext. Frage das vor dem Kauf bei deinem Jobcenter nach und lass dir die Zusage schriftlich geben. Ein Rechtsanspruch auf einen bestimmten Betrag besteht nicht.

Darlehen: So läuft die Rückzahlung

Ein Darlehen nach § 16c musst du zurückzahlen. Wie und wann, legt das Jobcenter im Bewilligungsbescheid fest. Die allgemeine Darlehensregel des § 42a SGB II (Aufrechnung mit 5 Prozent des Regelbedarfs) gilt nach der Fachlichen Weisung der Bundesagentur zu § 42a (Stand 1. Juli 2023, Rz. 42a.3) nicht für Darlehen nach § 16c Abs. 1.

Frage vor der Unterschrift nach Rate, Fälligkeit und Zinsen und plane sie im Finanzplan ein.

Sachmittel, Einstiegsgeld und Jobcenter-Kredit nach § 24

LeistungWofürRechtsgrundlage
SachmittelSachgüter für die Selbstständigkeit, Zuschuss bis 5.000 € und Darlehen§ 16c SGB II
Einstiegsgeldmonatlicher Zuschuss, höchstens 24 Monate§ 16b SGB II
Darlehen bei unabweisbarem Bedarfdringender Bedarf, der vom Regelbedarf zum Lebensunterhalt umfasst ist§ 24 Abs. 1 SGB II

Sachmittel und Einstiegsgeld sind zwei verschiedene Leistungen, die du beide beantragen kannst. Wie das Einstiegsgeld bemessen wird, steht im Ratgeber Einstiegsgeld: Wie hoch ist es?. Der Kredit nach § 24 ist kein Gründerinstrument: Er deckt Lebensunterhaltsbedarf, keine Betriebsausstattung.

Das brauchst du für den Antrag

Das Gesetz schreibt keine Formalien vor, außer dass die Tragfähigkeit zu erwarten sein muss. In der Praxis bereitest du diese Unterlagen vor:

Das Coaching dafür kann ein AVGS-Gutschein finanzieren, siehe Wer bekommt AVGS?.

Typische Fehler

Das kostet am häufigsten Geld

Vorher kaufen: Das Gesetz nennt keinen Antragszeitpunkt. Kaufe trotzdem erst, wenn das Jobcenter entschieden hat. Sonst riskierst du, die Anschaffung selbst zu tragen.
Mit der Obergrenze planen: 5.000 Euro sind ein Höchstwert, keine Zusage. Örtliche Weisungen der Jobcenter können niedriger ansetzen.
Darlehen unterschätzen: Ein Darlehen ist Schuld. Plane Rückzahlung und Fälligkeit laut Bescheid im Finanzplan ein.
Kein belastbares Konzept: Ohne erwartbare Tragfähigkeit darf die Leistung nicht gewährt werden.

Quellen und Rechtsstand (Oktober 2026)

§ 16c SGB II · Fachliche Weisung zu § 42a SGB II · § 24 SGB II · § 16b SGB II. Gesetzestexte abgerufen am 7. Oktober 2026. Gesetze und Weisungen der Bundesagentur für Arbeit können sich ändern. Maßgeblich ist die Entscheidung deines Jobcenters.

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Regionale Informationen findest du bei Einstiegsgeld Heidelberg und Einstiegsgeld Karlsruhe. Für ALG-I-Bezieher gibt es eine andere Förderung: den Gründungszuschuss.

Dieser Artikel ist eine Einordnung und kein Versprechen für ein bestimmtes Ergebnis. Er ersetzt weder Rechts- noch Steuerberatung.

Business Start EU GmbH

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Häufige Fragen

Wie viel Geld gibt das Jobcenter für Sachmittel bei der Gründung?

Zuschüsse dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen (§ 16c Abs. 1 Satz 2 SGB II). Ergänzend sind Darlehen möglich. Für das Darlehen nennt das Gesetz keine Obergrenze, es muss aber für notwendige und angemessene Sachgüter sein. Ob und wie viel du bekommst, entscheidet das Jobcenter im Ermessen (Stand Oktober 2026).

Muss ich den Sachmittel-Zuschuss zurückzahlen?

Einen Zuschuss musst du nicht zurückzahlen, wenn du ihn bestimmungsgemäß verwendest und das nachweist. Weist du die Verwendung nicht fristgerecht nach, kann das Jobcenter ihn zurückfordern (§ 47 SGB X). Ein Darlehen musst du zurückzahlen. Wie und wann, regelt der Bewilligungsbescheid; die 5-Prozent-Aufrechnung nach § 42a SGB II gilt für § 16c-Darlehen laut Fachlicher Weisung der Bundesagentur nicht. Oft wird es erst mit dem Ende des Leistungsbezugs fällig.

Brauche ich einen Finanzplan für Sachmittel vom Jobcenter?

Ja, in der Praxis ist er der Nachweis der Tragfähigkeit. Das Gesetz verlangt, dass die Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist und die Hilfebedürftigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums dauerhaft überwunden oder verringert wird. Zur Beurteilung soll die Behörde die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle verlangen (§ 16c Abs. 3 SGB II).

Kann ich Sachmittel auch bekommen, wenn ich schon selbstständig bin?

Ja. § 16c Abs. 1 SGB II nennt Personen, die eine selbstständige, hauptberufliche Tätigkeit aufnehmen oder ausüben. Voraussetzung ist, dass du erwerbsfähig und leistungsberechtigt bist.

Was ist der Unterschied zwischen Einstiegsgeld und Sachmitteln?

Das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) ist ein monatlicher Zuschuss für bis zu 24 Monate. Die Sachmittel (§ 16c SGB II) helfen bei der Anschaffung von Gütern für die Selbstständigkeit. Beides sind Ermessensleistungen, du kannst beides beantragen.

Ist der Jobcenter-Kredit nach § 24 SGB II etwas für Gründer?

Nein. § 24 Abs. 1 SGB II betrifft einen unabweisbaren Bedarf, der vom Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst ist. Betriebsausstattung für die Selbstständigkeit fällt unter § 16c SGB II.