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Einstiegsgeld in Karlsruhe — Bürgergeld plus Zuschuss

Das Jobcenter Stadt Karlsruhe fördert Existenzgründungen aus dem Bürgergeld mit Einstiegsgeld bis zu 24 Monate.

Kostenlose Erstberatung
Einstiegsgeld + bis zu 5.000 Euro Investitionskostenzuschuss nach § 16c SGB II — zusätzlich zum monatlichen Einstiegsgeld

Sie beziehen Bürgergeld und möchten sich in Karlsruhe selbstständig machen? Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist Ihre zentrale Förderung — zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld, für bis zu 24 Monate, und kombinierbar mit einem Investitionskostenzuschuss.

1. Was ist Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Anders als der Gründungszuschuss (für ALG-I-Bezieher) wird das Einstiegsgeld zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt.

Wichtig — Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss

Merkmal Einstiegsgeld Gründungszuschuss
Rechtsgrundlage § 16b SGB II § 93 SGB III
Zielgruppe Bürgergeld-Empfänger ALG-I-Bezieher
Zuständig Jobcenter Agentur für Arbeit
Förderdauer Bis zu 24 Monate Bis zu 15 Monate
Besonderheit + Investitionszuschuss möglich Höhere monatliche Beträge

2. Voraussetzungen für Einstiegsgeld in Karlsruhe

Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch

Wie der Gründungszuschuss ist auch das Einstiegsgeld eine Kann-Leistung. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe entscheidet nach Ermessen. Ein überzeugender Businessplan und professionelle Vorbereitung sind entscheidend.

3. Wie viel und wie lange?

Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an Ihrem Bürgergeld-Regelbedarf. Typisch sind 50-75 % des Regelbedarfs als Zuschuss.

Beispielrechnung Karlsruhe

Annahme: Regelbedarf 563 Euro (Alleinstehend, 2026)

Einstiegsgeld (50%): ~280 Euro/Monat
Förderdauer: bis zu 24 Monate

Möglicher Gesamtbetrag: ~6.700 Euro
Plus Investitionszuschuss: bis zu 5.000 Euro

Maximal möglich: ~11.700 Euro

Wichtig: Anders als beim Gründungszuschuss erhalten Sie das Bürgergeld während der Startphase weiter — das Einstiegsgeld kommt obendrauf.

4. Das Jobcenter Karlsruhe und seine Praxis

In Karlsruhe ist das Jobcenter Stadt Karlsruhe für Einstiegsgeld-Anträge zuständig:

Jobcenter Stadt Karlsruhe

Hauptstandort: Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8319-0
E-Mail: Jobcenter-Karlsruhe-Stadt@jobcenter-ge.de

Weitere Standorte:
- Durlach: Badener Str. 3, 76227 Karlsruhe
- Rathaus West: Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe

Hinweis: Das Jobcenter Landkreis Karlsruhe (Tel: 0721 823 3333) ist für den Landkreis zuständig, nicht für die Stadt Karlsruhe.

5. Zusätzliche Förderung: Investitionskostenzuschuss § 16c SGB II

Neben dem monatlichen Einstiegsgeld können Sie einen Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II) beantragen — für Anschaffungen, die Sie für Ihre Selbstständigkeit brauchen.

Unser Tipp

Beantragen Sie Einstiegsgeld und Investitionskostenzuschuss gemeinsam. Im Businessplan listen wir Ihren Kapitalbedarf auf — das ist die Grundlage für den Investitionszuschuss.

6. Schritt für Schritt zum Antrag

Schritt 1: AVGS beantragen

Woche 1-3

Beantragen Sie zuerst einen AVGS für Gründungscoaching — 100% kostenfrei. Das Coaching ist die ideale Vorbereitung.

Schritt 2: Coaching durchlaufen

Woche 3-10

Im AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam Geschäftsmodell, Finanzplan und Businessplan.

Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme einholen

Woche 10-11

IHK Karlsruhe, HWK Karlsruhe oder BAFA-gelisteter Berater bestätigt die Tragfähigkeit.

Schritt 4: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss beantragen

Woche 11-12

Vollständige Unterlagen beim Jobcenter Stadt Karlsruhe einreichen.

Schritt 5: Gründung starten

Nach Bewilligung

Nach Bewilligung: Gewerbe anmelden und loslegen. Das Einstiegsgeld beginnt mit der Gründung.

7. Häufige Stolpersteine in Karlsruhe

8. Wie wir Sie begleiten

Business Start EU (BAFA-Nr. 186617) begleitet Bürgergeld-Empfänger in Karlsruhe auf dem Weg in die Selbstständigkeit — von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung.

Unser Vorgehen für Bürgergeld-Empfänger

  1. Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Ihre Situation und Fördermöglichkeiten
  2. AVGS-Unterstützung: Wir helfen beim AVGS-Antrag beim Jobcenter
  3. Coaching: Professionelle Begleitung durch unsere Coaches
  4. Businessplan: Banktauglicher Plan für Jobcenter und fachkundige Stelle
  5. Antragsbegleitung: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss optimal beantragen

Die optimale Kombination

AVGS-Coaching (kostenfrei)Einstiegsgeld + InvestitionszuschussBAFA-Nachgründungsberatung (50% gefördert)

So maximieren Sie Ihre Förderung und starten professionell begleitet.

Brauchen Sie Hilfe beim Einstiegsgeld-Antrag in Karlsruhe?

Kostenloses Erstgespräch — wir prüfen Ihren Anspruch und begleiten Sie zum erfolgreichen Antrag.

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