Die Tragfähigkeitsbescheinigung — amtlich: Stellungnahme einer fachkundigen Stelle — ist der Pflichtnachweis, mit dem Sie der Agentur für Arbeit die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihrer Gründung belegen (§ 93 Abs. 2 SGB III). Ohne sie wird kein Gründungszuschuss bewilligt. Ausstellen dürfen sie unter anderem Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Fachverbände, Kreditinstitute — und Gründungsberatungen wie Business Start EU.
Was ist die Tragfähigkeitsbescheinigung — und warum brauchen Sie sie?
Wer aus der Arbeitslosigkeit heraus gründet und den Gründungszuschuss beantragt, muss der Agentur für Arbeit belegen, dass das Vorhaben wirtschaftlich trägt. Genau das leistet die Tragfähigkeitsbescheinigung. Sie wird auch „fachkundige Stellungnahme" genannt und ist kein freiwilliger Zusatz, sondern gesetzlich vorgeschrieben.
In § 93 Abs. 2 SGB III heißt es wörtlich: „Zum Nachweis der Tragfähigkeit der Existenzgründung ist der Agentur für Arbeit die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle vorzulegen." Fehlt dieser Nachweis, ist eine Bewilligung nicht möglich — unabhängig davon, wie gut die Geschäftsidee ist.
Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch
Der Gründungszuschuss ist eine „Kann"-Leistung (§ 93 Abs. 2 SGB III: „Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden …"). Die Bescheinigung ist Pflichtvoraussetzung — sie ist aber keine Garantie für die Bewilligung. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen.
Wer darf eine Tragfähigkeitsbescheinigung ausstellen?
Das Gesetz nennt die fachkundigen Stellen ausdrücklich — als offene Aufzählung („insbesondere"). Nach § 93 Abs. 2 SGB III sind das:
- Industrie- und Handelskammern (IHK)
- Handwerkskammern (HWK)
- Berufsständische Kammern (z. B. Steuerberater-, Rechtsanwaltskammern)
- Fachverbände
- Kreditinstitute
Weil die Aufzählung mit „insbesondere" offen ist, akzeptiert die Agentur für Arbeit zusätzlich sonstige fachkundige Stellen — laut ihrer eigenen Information etwa Steuerberatungen, Wirtschaftsprüferinnen und -prüfer sowie Unternehmensberatungen. In diese Gruppe fällt auch eine spezialisierte Gründungsberatung wie Business Start EU.
Vorsicht bei der Stellenwahl
Nicht jede Beratung, die eine „Bescheinigung" verkauft, wird von jeder Agentur für Arbeit anerkannt. Klären Sie vorab, ob die Stelle als fachkundige Stelle im Sinne des § 93 SGB III gilt — und lassen Sie sich das im Zweifel schriftlich bestätigen. Eine BAFA-Listung ist ein Qualitätssignal, aber keine gesetzliche Voraussetzung.
Was prüft die fachkundige Stelle konkret?
Gesetzlich geht es um die Tragfähigkeit der Existenzgründung — also die Frage, ob Ihr Vorhaben wirtschaftlich auf eigenen Beinen stehen kann. In der Praxis schaut die fachkundige Stelle dafür auf mehrere Punkte:
- Geschäftsidee & Markt: Ist die Idee schlüssig, gibt es eine realistische Zielgruppe und eine belastbare Einschätzung des Wettbewerbs?
- Finanz- und Umsatzplanung: Sind Umsatzprognose, Kostenstruktur und Liquidität nachvollziehbar hergeleitet — nicht bloß optimistisch behauptet?
- Rentabilität: Trägt sich das Vorhaben nach der Anlaufphase, inklusive Ihres Lebensunterhalts?
- Qualifikation: Passen fachliche und kaufmännische Eignung zur geplanten Tätigkeit?
Grundlage ist Ihr Businessplan mit Finanzplan. Je sauberer dieser hergeleitet ist, desto reibungsloser fällt die Stellungnahme aus.
So läuft die Erstellung ab
- Businessplan & Finanzplan fertigstellen. Ohne vollständige Unterlagen kann keine fachkundige Stelle die Tragfähigkeit beurteilen.
- Fachkundige Stelle auswählen und prüfen lassen, ob sie anerkannt ist und wie lange sie braucht.
- Unterlagen einreichen: Businessplan, Finanzplan, Lebenslauf und Qualifikationsnachweise.
- Prüfung & Rückfragen: Die Stelle prüft die Tragfähigkeit; offene Punkte werden nachgeschärft.
- Stellungnahme erhalten und zusammen mit dem Antrag bei der Agentur für Arbeit einreichen.
Das offizielle Formular
Die Bundesagentur für Arbeit stellt dafür ein eigenes Formular bereit: „Gründungszuschuss (GZ) – Stellungnahme Fachkundige Stelle (BA GZ 04)", ergänzt um ein Musteranschreiben an die fachkundige Stelle. Ihre Beraterin oder Ihr Berater kennt das Formular und füllt es korrekt aus.
Kostenfreies Erstgespräch
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Erstgespräch anfragenWas kostet eine Tragfähigkeitsbescheinigung?
Dafür gibt es keine gesetzlich festgelegte Gebühr. Weder § 93 SGB III noch die Agentur für Arbeit schreiben einen Preis vor — die Stellungnahme ist eine freie Dienstleistung der ausstellenden Stelle. Die Kosten hängen deshalb von der Stelle und vom Prüfaufwand ab: Kammern stellen sie teils vergünstigt oder für Mitglieder günstig aus, private Beratungen kalkulieren zu Marktpreisen.
Wichtiger als der reine Preis ist die Qualität der Prüfung: Eine gründliche Stellungnahme, die Schwachstellen vor der Einreichung aufdeckt, ist mehr wert als ein billiges Papier, das später zur Ablehnung führt. Lassen Sie sich vorab ein konkretes, schriftliches Angebot geben.
Wie viel Geld hängt am Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss wird in zwei Phasen gezahlt (§ 94 SGB III):
- Phase 1 (6 Monate): der Betrag Ihres zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes zuzüglich 300 Euro monatlich zur sozialen Absicherung.
- Phase 2 (weitere 9 Monate): 300 Euro monatlich — wenn Sie Ihre Geschäftstätigkeit anhand geeigneter Unterlagen darlegen.
Voraussetzung ist unter anderem, dass Ihr Restanspruch auf Arbeitslosengeld bei Aufnahme der Selbstständigkeit noch mindestens 150 Tage beträgt (§ 93 Abs. 2 SGB III). Angesichts dieser Summen entscheidet die Qualität der Tragfähigkeitsbescheinigung oft über mehrere tausend Euro Förderung.
Typische Fehler, die zur Ablehnung führen
- Zu optimistische Umsatzprognosen ohne nachvollziehbare Herleitung.
- Fehlende oder oberflächliche Marktanalyse — der Wettbewerb wird nicht betrachtet.
- Finanzplan ohne Begründung: Zahlen stehen im Raum, ohne dass klar wird, woher sie kommen.
- Unklare Qualifikation: kein erkennbarer Bezug zwischen Werdegang und Gründungsvorhaben.
- Zu spät gestartet: Antrag und Stellungnahme müssen vorliegen, bevor die selbstständige Tätigkeit aufgenommen wird — nicht danach.
Unser Rat
Behandeln Sie die Tragfähigkeitsbescheinigung nicht als Formalie am Ende, sondern als Qualitätskontrolle für Ihren Plan. Wenn der Finanzplan die Prüfung nicht besteht, trägt oft auch das Geschäft nicht — dann ist ein überarbeiteter Plan der bessere Weg als ein durchgewinkter Antrag.
Rechtsstand: September 2026. Grundlagen: § 93 SGB III und § 94 SGB III sowie die Information der Bundesagentur für Arbeit. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.