Kurz gesagt: Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung ohne feste Pauschale. Das Jobcenter legt die Höhe im Einzelfall fest. Der monatliche Grundbetrag darf höchstens 50 % des Regelbedarfs betragen, dazu können Zuschläge für lange Arbeitslosigkeit und größere Bedarfsgemeinschaften kommen. Die Förderung läuft höchstens 24 Monate und ist insgesamt auf den Regelbedarf gedeckelt (Rechtsstand Oktober 2026).
Was das Gesetz zur Höhe sagt
Das Einstiegsgeld regelt § 16b SGB II. Der Paragraf nennt keinen Betrag. Er legt fest:
- Ermessen: Das Einstiegsgeld „kann“ erbracht werden, wenn es zur Eingliederung in den allgemeinen Arbeitsmarkt erforderlich ist. Einen Rechtsanspruch auf einen bestimmten Betrag gibt es nicht.
- Dauer: höchstens 24 Monate, soweit in diesem Zeitraum die Erwerbstätigkeit besteht (Abs. 2 Satz 1).
- Bemessung: Die vorherige Dauer der Arbeitslosigkeit und die Größe der Bedarfsgemeinschaft sollen berücksichtigt werden (Abs. 2 Satz 2). Außerdem ist ein Bezug zum maßgebenden Regelbedarf herzustellen (Abs. 3).
Die genaue Rechenregel steht in der Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV).
So bemisst das Jobcenter die Höhe
Bei der einzelfallbezogenen Bemessung setzt sich das Einstiegsgeld nach § 1 ESGV aus drei Bausteinen zusammen:
- Grundbetrag: höchstens 50 % des für dich maßgebenden Regelbedarfs. Er ist eine Obergrenze, kein Festbetrag.
- Zuschlag für lange Arbeitslosigkeit: Er soll gezahlt werden, wenn du vor dem Start mindestens zwei Jahre arbeitslos warst. Bei besonderen persönlichen Hemmnissen schon ab sechs Monaten. Er beträgt 20 % des Regelbedarfs nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II.
- Zuschlag für die Bedarfsgemeinschaft: Für jede weitere leistungsberechtigte Person in deiner Bedarfsgemeinschaft soll ein Zuschlag von 10 % dieses Regelbedarfs gezahlt werden.
Zwei Deckel begrenzen das Ergebnis: Der monatliche Gesamtbetrag darf den Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht überschreiten. Für besonders zu fördernde Personengruppen kann das Jobcenter das Einstiegsgeld auch pauschal festlegen, dann liegt die Grenze bei 75 % des Regelbedarfs (§ 2 ESGV). Welche Gruppen das sind, bestimmt das jeweilige Jobcenter.
Vereinfachtes Rechenbeispiel
Die folgenden Zahlen zeigen die Obergrenzen nach der Verordnung für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person mit Regelbedarfsstufe 1. Der Regelbedarf liegt 2026 bei 563 Euro, weil die Beträge von 2025 auch 2026 weitergelten (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026).
| Beispiel (vereinfacht) | Rechnung | Obergrenze pro Monat |
|---|---|---|
| Alleinstehend, kürzere Arbeitslosigkeit | 50 % von 563 € | 281,50 € |
| Alleinstehend, mindestens 2 Jahre arbeitslos | 281,50 € + 20 % (112,60 €) | 394,10 € |
| Alleinerziehend mit 1 leistungsberechtigtem Kind, mindestens 2 Jahre arbeitslos | 281,50 € + 112,60 € + 10 % (56,30 €) | 450,40 € |
Das ist keine Zusage
Die Beträge sind rechnerische Höchstwerte. Das Jobcenter darf darunter bleiben und muss die Höhe in der Bewilligung begründen. Die Zahl „ca. 280 Euro“, die oft genannt wird, entspricht dem Höchstwert des Grundbetrags in der ersten Zeile. Sie ist keine feste Pauschale.
Was die Höhe beeinflusst
- Deine Lebenssituation: Dauer der Arbeitslosigkeit, Größe der Bedarfsgemeinschaft, persönlicher Förderbedarf.
- Das Jobcenter vor Ort: Es übt das Ermessen aus und kann nach den Weisungen der Bundesagentur für Arbeit und eigenen Vorgaben bemessen. Frage dort, wie bemessen wird.
- Dein Konzept: Die Förderung setzt voraus, dass dein Vorhaben tragfähig ist. Dafür brauchst du Businessplan und Finanzplan, oft auch eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
Wird das Einstiegsgeld angerechnet?
Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach dem SGB II. Leistungen nach diesem Buch zählen nach § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II nicht als Einkommen. Wie dein Gewinn aus der Selbstständigkeit auf das Grundsicherungsgeld angerechnet wird, hängt von den Regeln zum Einkommen ab und ist ein eigenes Thema.
Typische Fehler
Das kostet am häufigsten Geld
Zu spät beantragen: Nach der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit muss der Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Danach ist keine Förderung mehr möglich.
Mit einem festen Betrag planen: Kalkuliere im Finanzplan konservativ und nicht mit der Obergrenze.
Keine Begründung vorbereiten: Ohne tragfähiges Konzept ist die Bewilligung unwahrscheinlich.
Quellen und Rechtsstand (Oktober 2026)
§ 16b SGB II · § 1 ESGV · § 2 ESGV · § 11a SGB II · § 16c SGB II · RBSFV 2026. Zum Zeitpunkt des Antrags: Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 16b SGB II. Gesetze und Weisungen können sich ändern. Maßgeblich ist die Entscheidung deines Jobcenters.
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Deine Situation ist selten wie im Ratgeber. In 30 Minuten klären wir sie individuell, kostenfrei.
Erstgespräch anfragenSo gehst du vor
- Eignung klären: Prüfe, ob du leistungsberechtigt bist und ob deine Selbstständigkeit hauptberuflich sein wird.
- Unterlagen erstellen: Businessplan und Finanzplan, bei Bedarf Tragfähigkeitsbescheinigung. Mit dem Finanzplan-Tool startest du schnell. Ein AVGS-Gutschein kann das Coaching dafür finanzieren, siehe Wer bekommt AVGS?.
- Vor dem Start beantragen: Stelle den Antrag beim Jobcenter, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.
- Bewilligung prüfen: Achte auf Höhe, Dauer und Begründung im Bescheid.
Regionale Informationen findest du bei Einstiegsgeld Heidelberg und Einstiegsgeld Karlsruhe. Für ALG-I-Bezieher gibt es eine andere Förderung: den Gründungszuschuss.
Dieser Artikel ist eine Einordnung und kein Versprechen für ein bestimmtes Ergebnis. Er ersetzt weder Rechts- noch Steuerberatung.