Einstiegsgeld: Wie hoch ist es?

Eine feste Pauschale gibt es nicht. Wie das Jobcenter die Höhe festlegt, siehst du hier Schritt für Schritt.

Kurz gesagt: Das Einstiegsgeld ist eine Ermessensleistung ohne feste Pauschale. Das Jobcenter legt die Höhe im Einzelfall fest. Der monatliche Grundbetrag darf höchstens 50 % des Regelbedarfs betragen, dazu können Zuschläge für lange Arbeitslosigkeit und größere Bedarfsgemeinschaften kommen. Die Förderung läuft höchstens 24 Monate und ist insgesamt auf den Regelbedarf gedeckelt (Rechtsstand Oktober 2026).

Was das Gesetz zur Höhe sagt

Das Einstiegsgeld regelt § 16b SGB II. Der Paragraf nennt keinen Betrag. Er legt fest:

Die genaue Rechenregel steht in der Einstiegsgeld-Verordnung (ESGV).

So bemisst das Jobcenter die Höhe

Bei der einzelfallbezogenen Bemessung setzt sich das Einstiegsgeld nach § 1 ESGV aus drei Bausteinen zusammen:

  1. Grundbetrag: höchstens 50 % des für dich maßgebenden Regelbedarfs. Er ist eine Obergrenze, kein Festbetrag.
  2. Zuschlag für lange Arbeitslosigkeit: Er soll gezahlt werden, wenn du vor dem Start mindestens zwei Jahre arbeitslos warst. Bei besonderen persönlichen Hemmnissen schon ab sechs Monaten. Er beträgt 20 % des Regelbedarfs nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II.
  3. Zuschlag für die Bedarfsgemeinschaft: Für jede weitere leistungsberechtigte Person in deiner Bedarfsgemeinschaft soll ein Zuschlag von 10 % dieses Regelbedarfs gezahlt werden.

Zwei Deckel begrenzen das Ergebnis: Der monatliche Gesamtbetrag darf den Regelbedarf nach § 20 Abs. 2 Satz 1 SGB II nicht überschreiten. Für besonders zu fördernde Personengruppen kann das Jobcenter das Einstiegsgeld auch pauschal festlegen, dann liegt die Grenze bei 75 % des Regelbedarfs (§ 2 ESGV). Welche Gruppen das sind, bestimmt das jeweilige Jobcenter.

Vereinfachtes Rechenbeispiel

Die folgenden Zahlen zeigen die Obergrenzen nach der Verordnung für eine alleinstehende oder alleinerziehende Person mit Regelbedarfsstufe 1. Der Regelbedarf liegt 2026 bei 563 Euro, weil die Beträge von 2025 auch 2026 weitergelten (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2026).

Beispiel (vereinfacht)RechnungObergrenze pro Monat
Alleinstehend, kürzere Arbeitslosigkeit50 % von 563 €281,50 €
Alleinstehend, mindestens 2 Jahre arbeitslos281,50 € + 20 % (112,60 €)394,10 €
Alleinerziehend mit 1 leistungsberechtigtem Kind, mindestens 2 Jahre arbeitslos281,50 € + 112,60 € + 10 % (56,30 €)450,40 €

Das ist keine Zusage

Die Beträge sind rechnerische Höchstwerte. Das Jobcenter darf darunter bleiben und muss die Höhe in der Bewilligung begründen. Die Zahl „ca. 280 Euro“, die oft genannt wird, entspricht dem Höchstwert des Grundbetrags in der ersten Zeile. Sie ist keine feste Pauschale.

Was die Höhe beeinflusst

Wird das Einstiegsgeld angerechnet?

Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach dem SGB II. Leistungen nach diesem Buch zählen nach § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II nicht als Einkommen. Wie dein Gewinn aus der Selbstständigkeit auf das Grundsicherungsgeld angerechnet wird, hängt von den Regeln zum Einkommen ab und ist ein eigenes Thema.

Typische Fehler

Das kostet am häufigsten Geld

Zu spät beantragen: Nach der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit muss der Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Tätigkeit gestellt werden. Danach ist keine Förderung mehr möglich.
Mit einem festen Betrag planen: Kalkuliere im Finanzplan konservativ und nicht mit der Obergrenze.
Keine Begründung vorbereiten: Ohne tragfähiges Konzept ist die Bewilligung unwahrscheinlich.

Quellen und Rechtsstand (Oktober 2026)

§ 16b SGB II · § 1 ESGV · § 2 ESGV · § 11a SGB II · § 16c SGB II · RBSFV 2026. Zum Zeitpunkt des Antrags: Fachliche Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 16b SGB II. Gesetze und Weisungen können sich ändern. Maßgeblich ist die Entscheidung deines Jobcenters.

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So gehst du vor

  1. Eignung klären: Prüfe, ob du leistungsberechtigt bist und ob deine Selbstständigkeit hauptberuflich sein wird.
  2. Unterlagen erstellen: Businessplan und Finanzplan, bei Bedarf Tragfähigkeitsbescheinigung. Mit dem Finanzplan-Tool startest du schnell. Ein AVGS-Gutschein kann das Coaching dafür finanzieren, siehe Wer bekommt AVGS?.
  3. Vor dem Start beantragen: Stelle den Antrag beim Jobcenter, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.
  4. Bewilligung prüfen: Achte auf Höhe, Dauer und Begründung im Bescheid.

Regionale Informationen findest du bei Einstiegsgeld Heidelberg und Einstiegsgeld Karlsruhe. Für ALG-I-Bezieher gibt es eine andere Förderung: den Gründungszuschuss.

Dieser Artikel ist eine Einordnung und kein Versprechen für ein bestimmtes Ergebnis. Er ersetzt weder Rechts- noch Steuerberatung.

Business Start EU GmbH

BAFA-Berater-Nr. 205985 · seit 2019 gelistet · 200+ betreute Businessplan-Projekte · 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen · Geschäftsführer: Tobias Späth.

Häufige Fragen

Wie viel Einstiegsgeld bekommt man?

Eine feste Pauschale gibt es nicht. Das Jobcenter bemisst die Höhe im Einzelfall. Bei der einzelfallbezogenen Bemessung darf der monatliche Grundbetrag höchstens 50 % des Regelbedarfs betragen, dazu können Zuschläge für lange Arbeitslosigkeit (20 %) und weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (je 10 %) kommen. Insgesamt ist die Förderung auf den Regelbedarf gedeckelt (§ 16b SGB II, § 1 ESGV, Stand Oktober 2026).

Sind 280 Euro Einstiegsgeld pro Monat sicher?

Nein. 280 Euro entsprechen ungefähr der Obergrenze des Grundbetrags für eine alleinstehende Person (50 % von 563 Euro = 281,50 Euro). Es ist ein Höchstwert für den Grundbetrag, keine garantierte Auszahlung. Ob und wie viel du bekommst, entscheidet das Jobcenter nach Ermessen.

Wie lange wird Einstiegsgeld gezahlt?

Höchstens 24 Monate, solange die geförderte Erwerbstätigkeit besteht (§ 16b Abs. 2 SGB II). Die Dauer legt das Jobcenter in der Bewilligung fest.

Wird das Einstiegsgeld auf das Grundsicherungsgeld angerechnet?

Das Einstiegsgeld ist eine Leistung nach dem SGB II. Leistungen nach diesem Buch zählen nach § 11a Abs. 1 Nr. 1 SGB II nicht als Einkommen. Wie dein Gewinn aus der Selbstständigkeit angerechnet wird, ist eine eigene Frage.

Kann ich Einstiegsgeld auch nach dem Start der Selbstständigkeit beantragen?

Nein. Nach der Fachlichen Weisung der Bundesagentur für Arbeit muss der Antrag vor der tatsächlichen Aufnahme der Erwerbstätigkeit gestellt werden. Stelle ihn deshalb vor dem Start.

Gibt es neben dem Einstiegsgeld weitere Förderung vom Jobcenter?

Ja, möglich sind zum Beispiel Zuschüsse und Darlehen für notwendige Sachgüter nach § 16c SGB II. Zuschüsse dürfen 5.000 Euro nicht übersteigen. Auch das ist eine Ermessensleistung und setzt voraus, dass die Selbstständigkeit wirtschaftlich tragfähig ist.