Freibetrag beim Gründen aus dem Jobcenter: Die ganze Rechnung

Von Ihrem Gewinn bleiben bei der Anrechnung höchstens 348 Euro im Monat. Hier steht die Rechnung Schritt für Schritt, und was ein Partner als echter Angestellter daran ändern kann.

Kurz gesagt: Beim Gründen aus dem Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld) setzt das Jobcenter von Ihrem Monatseinkommen höchstens 348 Euro Freibetrag ab (§ 11b SGB II). Er gilt nach dem Gesetzeswortlaut je erwerbstätiger Person und wird vom Gewinn abgezogen, bevor angerechnet wird. Mit einem Partner als echtem Angestellten sind zusammen bis zu 696 Euro möglich.

Dieser Ratgeber gehört zum Video „Jobcenter + Gründung: So verdoppelst du deinen Freibetrag“. Das Video verspricht die ganze Rechnung. Hier ist sie, mit den Quellen im Gesetz und mit den Grenzen. Eine davon vorweg: Der Vorteil durch einen zweiten Freibetrag ist kleiner, als „doppelt“ klingt. Warum, zeigt das Beispiel weiter unten.

Schritt 1: Was zählt bei Selbstständigen als Einkommen?

Bei Selbstständigen zählt der Gewinn, nicht der Umsatz. Das Jobcenter geht von den Betriebseinnahmen aus und zieht die im Bewilligungszeitraum tatsächlich geleisteten, notwendigen Betriebsausgaben ab, ohne Rücksicht auf das Steuerrecht (§ 3 Abs. 1 und 2 GrusiGV). Den Gewinn schätzen Sie in der Erklärung zum Einkommen aus selbstständiger Tätigkeit (Anlage EKS) vorab ein und rechnen später ab. Verteilt wird das Gesamteinkommen gleichmäßig auf die Monate des Bewilligungszeitraums (§ 3 Abs. 4 GrusiGV).

Zum Zusammenhang mit dem Einstiegsgeld: Einstiegsgeld und Gewinn: Was wird angerechnet?

Schritt 2: Die Freibetrags-Staffel bis 348 Euro

Für Erwerbstätige gilt pro Monat (§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II):

Teil des MonatseinkommensFreibetragHöchstbetrag der Stufe
die ersten 100 €100 € Grundfreibetrag100 €
100 € bis 520 €20 %84 €
520 € bis 1.000 €30 %144 €
1.000 € bis 1.200 €10 %20 €
Summe ab 1.200 €348 €

Rechenweg: 100 + 84 + 144 + 20 = 348 Euro. Leben Sie mit einem minderjährigen Kind in einer Bedarfsgemeinschaft oder haben Sie ein minderjähriges Kind, reicht die letzte Stufe bis 1.500 Euro (10 % von weiteren 300 Euro = 30 Euro). Der Höchstbetrag ist dann 378 Euro.

Der Grundfreibetrag von 100 Euro ersetzt die Pauschale für Versicherungsbeiträge und notwendige Ausgaben. Liegt Ihr Einkommen über 400 Euro, können Sie nachweisen, dass diese Beträge zusammen höher sind (§ 11b Abs. 2 Satz 2 SGB II). Über 1.200 Euro gibt es keinen weiteren Freibetrag.

Schritt 3: Der Freibetrag gilt je erwerbstätiger Person

§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II spricht von „erwerbsfähigen Leistungsberechtigten, die erwerbstätig sind“. Die Staffel wird deshalb für das Erwerbseinkommen jeder solchen Person gebildet. Arbeitet Ihr Partner ebenfalls, bekommt sein Einkommen eine eigene Staffel.

Das ist die Grundlage der Video-Rechnung: Zwei Erwerbseinkommen bedeuten zwei Staffeln, zusammen bis zu 2 × 348 = 696 Euro.

Schritt 4: Das Beispiel mit Partner als Angestelltem

Vereinfachtes Beispiel

Gerechnet wird für ein Paar ohne Kind. Alle Beträge sind Monatswerte brutto. Steuern, Sozialbeiträge und Arbeitgeberanteile sind nicht eingerechnet. Das Jobcenter rechnet im Einzelfall.

Ihr Gewinn vor dem Lohn Ihres Partners beträgt 2.400 Euro. Ihr Partner arbeitet echt im Betrieb und bekommt 1.200 Euro Lohn.

Ohne AnstellungMit Partner als Angestelltem
Ihr Gewinn nach Lohn2.400 €1.200 €
Einkommen des Partners0 €1.200 €
Freibetrag für Sie348 €348 €
Freibetrag für den Partner0 €348 €
Freibeträge zusammen348 €696 €
Angerechnet (Einkommen minus Freibeträge)2.052 €1.704 €

Der Lohn mindert Ihren Gewinn, weil er eine Betriebsausgabe ist. Das Gesamteinkommen der Bedarfsgemeinschaft bleibt gleich: 2.400 Euro. Nur die Freibeträge verdoppeln sich. Dadurch werden 348 Euro weniger angerechnet.

Ein Beispiel mit kleinem Lohn

Ihr Gewinn vor dem Lohn beträgt 1.200 Euro, Ihr Partner bekommt 600 Euro. Ihr Gewinn nach Lohn: 600 Euro, Freibetrag 100 + 84 + 24 = 208 Euro. Partner: 600 Euro, ebenfalls 208 Euro. Zusammen 416 Euro statt 348 Euro ohne Anstellung. Der Vorteil beträgt hier nur 68 Euro. Die volle Verdopplung entsteht erst, wenn beide Erwerbseinkommen jeweils 1.200 Euro erreichen.

Was die Rechnung nicht zeigt

Der Lohn kostet Sie echtes Geld, dazu Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Das Gehalt Ihres Partners ist außerdem Einkommen der Bedarfsgemeinschaft. Verdoppeln können Sie nur den Freibetrag, nicht Ihr Einkommen. Rechnen Sie vorher durch, ob sich die Anstellung insgesamt lohnt.

Die Grenzen: Das Arbeitsverhältnis muss echt sein

Pflicht-Grenzen

Ein Partner als Angestellter hilft nur, wenn das Arbeitsverhältnis echt ist. Das Jobcenter prüft das.

Rechtlich ist der Hebel eng. Ausgaben, die vermeidbar sind oder in einem auffälligen Missverhältnis zu den Erträgen stehen, setzt das Jobcenter nicht ab (§ 3 Abs. 3 GrusiGV). Ein Lohn ohne Gegenleistung ist keine notwendige Ausgabe. Ein Schein-Arbeitsverhältnis bringt Ihnen nichts und kann zur Rückforderung von Leistungen führen. Wer so etwas plant, bekommt von uns keine Anleitung.

Dieser Ratgeber ist keine Rechts- und keine Steuerberatung. Fragen Sie vor der Anstellung Ihr Jobcenter, wie es den Lohn und den Freibetrag behandelt, und lassen Sie die Lohn- und Steuerfragen von einem Steuerberater klären.

Quellen und Rechtsstand: Oktober 2026

§ 11b SGB II (Absetzbeträge) und § 3 GrusiGV (Grundsicherungsgeld-Verordnung, früher Bürgergeld-Verordnung), abgerufen auf gesetze-im-internet.de und gesetze-im-internet.de/algiiv_2008 am 16. Oktober 2026. Das SGB II steht dort in der Fassung bis zur Änderung durch das Gesetz vom 16. April 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 107). Die Staffel und die Höchstbeträge entsprechen dieser Fassung. Das Bürgergeld heißt seit 1. Juli 2026 gesetzlich Grundsicherungsgeld.

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Mit einem tragfähigen Finanzplan sehen Sie, welchen Gewinn Sie erwarten dürfen und wie er sich auf Ihr Grundsicherungsgeld auswirkt. Wir begleiten Sie im Gründungscoaching.

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Tobias Späth

Geschäftsführer Business Start EU GmbH · BAFA-Berater-Nr. 205985 · seit 2019 gelistet · 200+ betreute Businessplan-Projekte · 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen. AVGS-Trägerpartner: Starthilfe Bildungswerk GmbH (AZAV-zertifiziert).

Allgemeiner Überblick, keine Rechts- oder Steuerberatung. Die Berechnungen sind vereinfachte Beispiele. Rechtsstand: Oktober 2026. Den Einzelfall prüft das Jobcenter.

Häufige Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag, wenn ich als Selbstständiger Grundsicherungsgeld bekomme?

Vom monatlichen Erwerbseinkommen setzt das Jobcenter 100 Euro ab, dazu 20 % des Teils zwischen 100 und 520 Euro, 30 % des Teils zwischen 520 und 1.000 Euro und 10 % des Teils zwischen 1.000 und 1.200 Euro (§ 11b Abs. 2 und 3 SGB II). Zusammen sind das höchstens 348 Euro. Mit minderjährigem Kind reicht die Staffel bis 1.500 Euro, der Höchstbetrag steigt auf 378 Euro.

Gilt der Freibetrag für jede Person in der Bedarfsgemeinschaft einzeln?

Ja, nach dem Wortlaut. § 11b Abs. 2 und 3 SGB II knüpft an „erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die erwerbstätig sind“ an. Jede erwerbstätige Person mit eigenem Erwerbseinkommen bekommt die Staffel für ihr eigenes Einkommen. Zwei Erwerbstätige haben also bis zu zwei Freibeträge. Wie das Jobcenter Ihren Fall einordnet, entscheidet es im Einzelfall.

Kann mein Partner als Angestellter meinen Freibetrag verdoppeln?

Rechnerisch ja: Mit zwei Erwerbseinkommen gibt es zwei Staffeln, zusammen bis zu 696 Euro statt 348 Euro. Voraussetzung ist ein echtes Arbeitsverhältnis mit schriftlichem Vertrag, tatsächlicher Arbeit, angemessenem Lohn und tatsächlicher Zahlung. Der Lohn mindert zugleich Ihren Gewinn. Der Vorteil ist deshalb kleiner als der volle Freibetrag, wenn der Lohn niedrig ist.

Ist der Lohn für meinen Partner eine Betriebsausgabe?

Er kann es sein. Das Jobcenter zieht von den Betriebseinnahmen die im Bewilligungszeitraum tatsächlich gezahlten, notwendigen Ausgaben ab (§ 3 Abs. 2 GrusiGV). Vermeidbare Ausgaben und Ausgaben in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen soll es nicht absetzen (§ 3 Abs. 3 GrusiGV). Ein Lohn ohne echte Gegenleistung wird deshalb nicht anerkannt.

Prüft das Jobcenter, ob das Arbeitsverhältnis echt ist?

Ja. Das Jobcenter prüft, ob die Ausgabe notwendig ist und ob der Lohn tatsächlich gezahlt wird. Halte deshalb den Arbeitsvertrag, Tätigkeitsbeschreibung, Stundennachweise, Lohnabrechnungen und Zahlungsbelege bereit. Ein Scheinarbeitsverhältnis bringt keinen Vorteil und kann zur Rückforderung von Leistungen führen.

Was ist mit Steuern und Sozialversicherung?

Für den Lohn gelten die üblichen Pflichten eines Arbeitgebers: Anmeldung, Lohnabrechnung, Sozialversicherung bzw. Minijob-Regeln. Sie erhöhen Ihre Kosten. Beim Partner werden Steuern und Pflichtbeiträge vom Einkommen abgesetzt (§ 11b Abs. 1 SGB II). Für Steuerfragen ist ein Steuerberater zuständig, für die Anrechnung Ihr Jobcenter.