Ja. AVGS-Gründercoaching darf online stattfinden. Die Bundesagentur für Arbeit erkennt in ihren Fachlichen Weisungen zu § 45 SGB III Maßnahmen „im Rahmen eines virtuellen Klassenzimmers oder via Videotelefonie" ausdrücklich an. Voraussetzung ist nur, dass der Träger und seine Maßnahme in genau dieser digitalen Form nach der AZAV zugelassen sind.
Immer mehr Gründerinnen und Gründer fragen, ob sie ihr über den Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) finanziertes Coaching auch am Bildschirm absolvieren können – statt jede Woche zu einem Träger vor Ort zu fahren. Die kurze Antwort steht oben. Dieser Ratgeber klärt die längere: Wann Online-Coaching rechtlich möglich ist, welche Voraussetzungen dahinterstehen, für wen sich das Format eignet und wo seine Grenzen liegen.
Dieser Artikel setzt die Grundlagen voraus
Was der AVGS überhaupt ist, wer ihn bekommt und wie Sie ihn beantragen, behandeln wir an anderer Stelle. Hier geht es ausschließlich um die Online-Machbarkeit. Zum Einstieg: AVGS einfach erklärt, Wer bekommt AVGS? und Wie beantrage ich einen AVGS?
Wann Online-AVGS-Coaching möglich ist
Das Gesetz selbst schreibt keine Durchführungsform vor. § 45 Abs. 1 SGB III fördert Maßnahmen zur beruflichen Eingliederung, ausdrücklich auch die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" – das ist die Rechtsgrundlage des Gründercoachings. Ob das in einem Seminarraum oder per Video geschieht, regelt der Paragraf nicht.
Die entscheidende Klarstellung kommt aus den Fachlichen Weisungen der Bundesagentur für Arbeit zu § 45 SGB III. Dort heißt es wörtlich: „Dies gilt auch für Maßnahmen, die online durchgeführt werden, zum Beispiel im Rahmen eines virtuellen Klassenzimmers oder via Videotelefonie." Die BA behandelt die Online-Durchführung damit nicht als Ausnahme, sondern als reguläre Form. „Digitale" und „hybride" Durchführung sind sogar vorgesehene Konzeptformen, für die der Träger die nötige technische Ausstattung in die Maßnahmekosten einkalkulieren darf.
Was der Träger dafür vorweisen muss
Online-Coaching ist also erlaubt – aber nicht formlos. Damit ein Anbieter eine AVGS-Maßnahme online abrechnen darf, müssen zwei Zulassungen vorliegen:
- Träger-Zulassung nach AZAV: Der Anbieter muss von einer fachkundigen Stelle nach der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) zugelassen sein.
- Maßnahme-Zulassung mit digitaler Form: Die konkrete Maßnahme muss zugelassen sein – und die digitale beziehungsweise hybride Durchführung muss Teil des geprüften Konzepts sein. Wählt der Träger online, muss das in seiner Zulassung hinterlegt sein.
Für Sie als Gründer bedeutet das: Fragen Sie einen Anbieter konkret, ob seine Gründercoaching-Maßnahme in der Online-Form zugelassen ist. Ein seriöser Träger kann das ohne Zögern belegen.
Träger frei wählen – meist bundesweit
Der AVGS berechtigt Sie, den Träger selbst auszuwählen (§ 45 Abs. 4 SGB III). Die Agentur für Arbeit darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben. Bei Online-Coaching heißt das: Sie sind nicht auf das Angebot in Ihrer Stadt beschränkt, sondern können bundesweit einen passenden Coach suchen.
Achten Sie auf eine regionale Beschränkung
Der Gutschein kann laut § 45 Abs. 4 SGB III „zeitlich befristet sowie regional beschränkt werden". Steht auf Ihrem konkreten AVGS ein regionaler Vermerk, gilt die freie bundesweite Wahl nicht uneingeschränkt. Prüfen Sie deshalb immer den Text auf Ihrem eigenen Gutschein, bevor Sie sich auf einen überregionalen Online-Anbieter festlegen.
Für wen Online-Coaching besonders sinnvoll ist
Online-Gründercoaching spielt seine Stärken vor allem dann aus, wenn Präsenz mühsam oder gar nicht praktikabel ist:
- Kein passender Coach vor Ort: Wer eine spezielle Branche oder Fördersituation abdecken will, findet den passenden Experten selten im Nachbarort. Online öffnet den bundesweiten Markt.
- Ländliche Regionen: Wo Präsenzangebote dünn gesät sind, entfällt die lange Anreise.
- Familiäre oder gesundheitliche Bindung ans Zuhause: Betreuungspflichten oder eingeschränkte Mobilität lassen sich mit ortsunabhängigem Coaching besser vereinbaren.
- Zeit- und Kostenersparnis: Kein Fahrtweg, Coaching in vertrauter Umgebung, flexibler planbare Termine.
Wo die Grenzen liegen
Ehrlich bleibt: Online ist nicht für jeden das beste Format. Wer wenig Erfahrung mit Videokonferenzen hat, keinen ruhigen Arbeitsplatz findet oder den persönlichen Vertrauensaufbau im selben Raum bevorzugt, fährt mit Präsenz oder einem hybriden Modell oft besser. Diese Einschätzung ist Erfahrungswert, keine Rechtsvorgabe – die Wahl liegt bei Ihnen.
Reines Online oder Präsenz-Pflicht?
Einen festen Präsenz-Pflichtanteil gibt die BA nicht vor. Die Weisungen halten nur fest, dass Maßnahme-Inhalte an mindestens zwei Tagen pro Woche zu erbringen sind – und dass diese Regel „auch für Maßnahmen, die online durchgeführt werden", gilt. Reine Online-Maßnahmen sind also möglich, solange das der zugelassenen Form entspricht.
Welche Voraussetzungen Sie technisch brauchen
Die gute Nachricht: Die Anforderungen sind niedrig. Für Online-AVGS-Coaching genügt in aller Regel eine Standard-Ausstattung. Besondere IT-Kenntnisse sind nicht erforderlich.
- Endgerät: PC, Laptop oder Tablet mit stabiler Internetverbindung.
- Kamera und Ton: Eine Webcam sowie ein Mikrofon oder Headset für die Videogespräche.
- Videokonferenz-Tool: Gängige Plattformen wie Zoom oder Microsoft Teams – der Träger gibt vor, welches genutzt wird.
- Ruhiger Arbeitsplatz: Ein Ort, an dem Sie ungestört mit Ihrem Coach am Businessplan und Finanzplan arbeiten können.
Welche Inhalte online bearbeitet werden
Die Coaching-Inhalte unterscheiden sich nicht zwischen den Formaten. Online wie in Präsenz bearbeiten Sie mit Ihrem Coach typischerweise:
- Geschäftsidee und Geschäftskonzept prüfen und schärfen
- Businessplan erstellen – inklusive Markt- und Wettbewerbsanalyse
- Finanzplan entwickeln (Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung)
- Gründungszuschuss vorbereiten und Antragsunterlagen zusammenstellen
- Marketing, Preisgestaltung und Kundengewinnung planen
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Erstgespräch anfragenTypische Fehler beim Online-Coaching
- Zulassung nicht geprüft: Nicht jeder Anbieter mit Online-Angebot hat seine Maßnahme auch in digitaler Form zugelassen. Ohne diese Zulassung kann er nicht über den AVGS abrechnen – fragen Sie vorher nach.
- Regionalen Vermerk übersehen: Wer sich auf einen bundesweiten Online-Coach festlegt, obwohl der Gutschein regional beschränkt ist, riskiert Ärger bei der Einlösung.
- Coaching vor Ausstellung des Gutscheins beginnen: Wie in Präsenz gilt auch online: Der AVGS muss ausgestellt sein, bevor das Coaching startet.
- Technik-Check erst im ersten Termin: Kamera, Ton und Tool vorab testen erspart verlorene Coaching-Zeit.
Wie wirksam ist Online-Coaching wirklich?
Förderrechtlich sind Online und Präsenz gleichgestellt. Eine spezielle Studie „AVGS-Gründercoaching online gegen Präsenz" gibt es allerdings nicht – Anbieter, die pauschal „genauso wirksam" versprechen, belegen das meist nicht. Belastbar ist die allgemeine Coaching-Forschung: Sie findet bei gutem Einzel-Setting keine systematischen Wirksamkeitsnachteile von Online-Formaten. Entscheidend ist weniger der Übertragungsweg als die Qualität der individuellen 1:1-Betreuung.
Wie Business Start EU online unterstützt
Business Start EU begleitet Gründerinnen und Gründer deutschlandweit online – bei Businessplan, Finanzplan und der Vorbereitung des Gründungszuschusses. Als seit 2019 BAFA-gelisteter Beratungsanbieter (Berater-Nr. 205985) mit über 200 betreuten Businessplan-Projekten arbeiten wir strukturiert am Bildschirm mit Ihnen an den Unterlagen, die Sie für Förderung und Finanzierung brauchen.
Vertiefend: Businessplan erstellen lassen, Gründungszuschuss richtig beantragen und Finanzplan erstellen – Anleitung.