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Was ist AVGS? Einfach erklärt

Ein Gutschein vom Amt, der Ihr Coaching bezahlt. Hier erklären wir in kurzen Sätzen, wer ihn bekommt und wie er funktioniert.

Der AVGS ist ein Gutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter. AVGS heißt Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Mit dem Gutschein bezahlt das Amt ein Coaching für Sie, zum Beispiel ein Gründercoaching. Für Sie ist es kostenlos – aber nur, wenn das Amt vorher schriftlich zustimmt.

Dieser Ratgeber erklärt den AVGS in einfacher Sprache. Wir benutzen kurze Sätze. So verstehen ihn auch Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Am Ende finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.

Was ist der AVGS-Gutschein?

AVGS ist eine Abkürzung. Sie steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Dieser Paragraf heißt „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung".

Das klingt kompliziert. Einfach gesagt bedeutet es: Der Staat hilft Ihnen, wieder Arbeit zu finden oder sich selbstständig zu machen. Dafür zahlt er ein Coaching. Sie bekommen dafür einen Gutschein. Diesen Gutschein lösen Sie bei einem Anbieter ein. Der Anbieter heißt Träger.

Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Wörtern:

Kurz gesagt

Der AVGS ist ein Gutschein. Das Amt bezahlt damit Ihr Coaching. Für Sie ist es kostenlos, wenn das Amt vorher zustimmt.

Wer bekommt einen AVGS?

Das Gesetz nennt drei Gruppen von Menschen, die einen AVGS bekommen können:

Sie müssen also nicht unbedingt schon Geld vom Amt bekommen. Auch wer bald arbeitslos wird, kann fragen. Wichtig ist: Sie sind bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet.

Wo Sie fragen, hängt von Ihrer Leistung ab:

Habe ich ein Recht auf den AVGS?

Meistens nicht automatisch. Der AVGS für ein Coaching ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit schreibt dazu klar: „Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf." Das heißt: Die Vermittlungsfachkraft entscheidet in jedem Einzelfall. Sie prüft, ob das Coaching für Ihren Weg sinnvoll ist.

Für Sie ist deshalb ein gutes Gespräch wichtig. Erklären Sie ruhig und klar, warum Sie das Coaching brauchen. Ein fester Rechtsanspruch besteht nur in wenigen Sonderfällen und betrifft vor allem die private Arbeitsvermittlung, nicht das Coaching. Verlassen Sie sich also nicht auf einen Anspruch, sondern bereiten Sie das Gespräch gut vor.

Wie läuft die Bewilligung? Immer zuerst das Amt!

Bei der Reihenfolge machen viele Menschen einen Fehler. Deshalb hier der wichtigste Punkt: Das Amt muss vor dem Coaching zustimmen.

Die Agentur für Arbeit schreibt: „Ihnen entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat." Diese schriftliche Zustimmung heißt Bewilligungsbescheid.

So läuft es Schritt für Schritt:

  1. Träger suchen: Sie suchen einen zugelassenen Coach. Sie lassen sich bestätigen, dass er Ihr Coaching machen kann.
  2. Mit dem Amt sprechen: Sie sprechen mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Sie erklären, warum Sie das Coaching brauchen. Ein persönliches Gespräch ist dafür meist Pflicht.
  3. Auf die Zustimmung warten: Das Amt entscheidet. Bei einem Ja stellt es den Gutschein aus.
  4. Gutschein einlösen: Sie geben den Gutschein bei Ihrem Träger ab. Der Träger rechnet direkt mit dem Amt ab.
  5. Coaching starten: Erst jetzt beginnt das Coaching. Nicht früher.

Auf dem Gutschein steht immer: das Ziel des Coachings, wie lange es höchstens dauern darf, wie lange der Gutschein gültig ist und in welcher Region Sie teilnehmen dürfen.

Die wichtigste Regel

Fangen Sie nie mit dem Coaching an, bevor das Amt zugestimmt hat. Wer zuerst startet und dann den Gutschein beantragt, muss die Kosten selbst zahlen.

Was zahlt der AVGS?

Für Sie ist das Coaching kostenlos. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bezahlt die Kosten voll. Das Amt rechnet direkt mit dem Träger ab. Sie bekommen keine Rechnung.

Damit das funktioniert, muss der Träger nach der AZAV zugelassen sein. AZAV ist wieder eine Abkürzung. Sie steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung". Einfach gesagt: Der Anbieter ist offiziell geprüft und darf solche Coachings anbieten.

Sie dürfen den Träger selbst aussuchen. Die Vermittlungsfachkraft darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben. Sie haben also die freie Wahl unter allen zugelassenen Trägern.

Achtung vor unseriösen Anbietern

Ein echter AVGS kostet Sie nichts. Wenn ein Anbieter Geld von Ihnen für die Maßnahme verlangt, ist das ein Warnsignal. Bei einem richtigen AVGS zahlt immer das Amt.

Wofür kann ich den AVGS nutzen?

Der AVGS kann verschiedene Coachings bezahlen. Alle haben ein Ziel: Sie sollen wieder in Arbeit kommen oder sich selbstständig machen. Häufige Beispiele sind:

Welches Ziel Ihr Gutschein hat, steht im Bewilligungsbescheid. Wenn Sie gründen möchten, lesen Sie auch unseren ausführlichen Ratgeber Was ist AVGS Gründercoaching?.

Ein Beispiel aus der Praxis

Amir ist seit vier Monaten arbeitslos und bekommt Bürgergeld. Er möchte einen kleinen Handwerksbetrieb gründen. Deutsch ist nicht seine Muttersprache, deshalb ist er bei den Anträgen unsicher.

Amir sucht zuerst einen zugelassenen Coach und lässt sich die AZAV-Zulassung bestätigen. Dann geht er zu seinem Jobcenter. Er erklärt seine Geschäftsidee und warum er ein Gründercoaching braucht. Das Jobcenter stimmt zu und stellt den AVGS aus. Erst danach startet Amir das Coaching. Es kostet ihn nichts. Im Coaching erstellt er seinen Businessplan und seinen Finanzplan. Diese Unterlagen kann er später auch für weitere Förderungen nutzen.

Hinweis: Das ist ein erfundenes Beispiel zur Erklärung. Jeder Fall ist anders, und die Entscheidung liegt immer beim Amt.

Bekomme ich einen AVGS ohne deutschen Pass?

Für den AVGS zählt Ihr Status, nicht Ihre Staatsangehörigkeit. Sie müssen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sein. Im Gesetz gibt es kein eigenes Kriterium zur Nationalität.

Ob Sie sich melden können, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Das klären Agentur oder Jobcenter mit Ihnen. Zu Fragen rund um Visum und Aufenthalt dürfen und wollen wir Sie nicht beraten. Wir helfen Ihnen bei der Gründung: bei Businessplan, Finanzplan und der Vorbereitung auf das Amt.

Typische Fehler beim AVGS

So bereiten Sie das Gespräch mit dem Amt vor

Die Vermittlungsfachkraft entscheidet über Ihren AVGS. Ein gutes Gespräch hilft Ihnen deshalb sehr. Diese Punkte machen es leichter:

Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, dürfen Sie um eine einfache Erklärung bitten. Sie können sich auch vorher Notizen machen. Wir bereiten dieses Gespräch im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen vor.

Kostenloses Erstgespräch

Sie sind nicht sicher, ob der AVGS zu Ihnen passt? In 30 Minuten klären wir das kostenlos. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein AVGS möglich ist und wie Sie das Gespräch mit dem Amt vorbereiten.

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Business Start EU GmbH

BAFA-Berater-Nr. 205985 · seit 2019 gelistet · 200+ betreute Businessplan-Projekte · 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen · Geschäftsführer: Tobias Späth. AVGS-Trägerpartner: Starthilfe Bildungswerk GmbH (AZAV-zertifiziert).

Häufige Fragen zum AVGS

Was bedeutet AVGS?

AVGS ist die Abkürzung für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Das ist ein Gutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Mit dem Gutschein bezahlt das Amt ein Coaching für Sie, zum Beispiel ein Gründercoaching oder ein Bewerbungscoaching.

Wer bekommt einen AVGS?

Einen AVGS können arbeitslose Menschen, von Arbeitslosigkeit bedrohte Menschen und Arbeitsuchende bekommen. Wenn Sie Arbeitslosengeld I bekommen, fragen Sie bei der Agentur für Arbeit. Wenn Sie Bürgergeld bekommen, fragen Sie beim Jobcenter (§ 16 SGB II zusammen mit § 45 SGB III). Der AVGS ist meist eine Ermessensleistung. Das heißt: Es gibt keinen sicheren Rechtsanspruch, die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall.

Was kostet mich ein AVGS?

Für Sie ist das Coaching kostenlos, wenn der AVGS bewilligt ist. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bezahlt die Kosten voll und rechnet direkt mit dem Träger ab. Sie bekommen keine Rechnung. Wenn ein Anbieter Geld von Ihnen für die AVGS-Maßnahme verlangt, ist das ein Warnsignal.

Muss der AVGS vor dem Coaching da sein?

Ja. Das Amt bezahlt nur, wenn die Vermittlungsfachkraft vor dem Start schriftlich zugestimmt hat. Diese Zustimmung heißt Bewilligungsbescheid. Wenn Sie zuerst mit dem Coaching anfangen und den Gutschein erst danach beantragen, zahlen Sie die Kosten selbst.

Wofür kann ich einen AVGS nutzen?

Der AVGS kann verschiedene Coachings bezahlen. Zum Beispiel ein Gründercoaching (die Heranführung an eine selbständige Tätigkeit nach § 45 Abs. 1 SGB III), ein Bewerbungscoaching, ein Jobcoaching oder die Feststellung Ihrer Stärken. Welches Ziel Ihr Gutschein hat, steht im Bewilligungsbescheid.

Bekomme ich einen AVGS auch ohne deutschen Pass?

Für den AVGS zählt Ihr Status: Sie müssen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sein. Die Staatsangehörigkeit ist kein eigenes Kriterium im Gesetz. Ob Sie gemeldet werden können, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Das klären Agentur oder Jobcenter mit Ihnen. Zu Visum und Aufenthalt beraten wir nicht.