Der AVGS ist ein Gutschein von der Agentur für Arbeit oder vom Jobcenter. AVGS heißt Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Mit dem Gutschein bezahlt das Amt ein Coaching für Sie, zum Beispiel ein Gründercoaching. Für Sie ist es kostenlos – aber nur, wenn das Amt vorher schriftlich zustimmt.
Dieser Ratgeber erklärt den AVGS in einfacher Sprache. Wir benutzen kurze Sätze. So verstehen ihn auch Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist. Am Ende finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen.
Was ist der AVGS-Gutschein?
AVGS ist eine Abkürzung. Sie steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Die Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III. Dieser Paragraf heißt „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung".
Das klingt kompliziert. Einfach gesagt bedeutet es: Der Staat hilft Ihnen, wieder Arbeit zu finden oder sich selbstständig zu machen. Dafür zahlt er ein Coaching. Sie bekommen dafür einen Gutschein. Diesen Gutschein lösen Sie bei einem Anbieter ein. Der Anbieter heißt Träger.
Wichtig ist der Unterschied zwischen zwei Wörtern:
- AVGS ist der Gutschein. Er ist das Papier vom Amt.
- Coaching ist der Inhalt. Es ist die Beratung, die Sie bekommen.
Kurz gesagt
Der AVGS ist ein Gutschein. Das Amt bezahlt damit Ihr Coaching. Für Sie ist es kostenlos, wenn das Amt vorher zustimmt.
Wer bekommt einen AVGS?
Das Gesetz nennt drei Gruppen von Menschen, die einen AVGS bekommen können:
- Arbeitslose Menschen
- Menschen, die bald arbeitslos werden (im Gesetz: von Arbeitslosigkeit bedroht)
- Menschen, die eine Arbeit oder Ausbildung suchen (Arbeitsuchende)
Sie müssen also nicht unbedingt schon Geld vom Amt bekommen. Auch wer bald arbeitslos wird, kann fragen. Wichtig ist: Sie sind bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter gemeldet.
Wo Sie fragen, hängt von Ihrer Leistung ab:
- Sie bekommen Arbeitslosengeld I? Dann fragen Sie bei der Agentur für Arbeit.
- Sie bekommen Bürgergeld? Dann fragen Sie beim Jobcenter. Das Jobcenter nutzt dafür § 16 Abs. 1 SGB II zusammen mit § 45 SGB III.
Habe ich ein Recht auf den AVGS?
Meistens nicht automatisch. Der AVGS für ein Coaching ist eine Ermessensleistung. Die Agentur für Arbeit schreibt dazu klar: „Sie haben keinen Rechtsanspruch darauf." Das heißt: Die Vermittlungsfachkraft entscheidet in jedem Einzelfall. Sie prüft, ob das Coaching für Ihren Weg sinnvoll ist.
Für Sie ist deshalb ein gutes Gespräch wichtig. Erklären Sie ruhig und klar, warum Sie das Coaching brauchen. Ein fester Rechtsanspruch besteht nur in wenigen Sonderfällen und betrifft vor allem die private Arbeitsvermittlung, nicht das Coaching. Verlassen Sie sich also nicht auf einen Anspruch, sondern bereiten Sie das Gespräch gut vor.
Wie läuft die Bewilligung? Immer zuerst das Amt!
Bei der Reihenfolge machen viele Menschen einen Fehler. Deshalb hier der wichtigste Punkt: Das Amt muss vor dem Coaching zustimmen.
Die Agentur für Arbeit schreibt: „Ihnen entstehen keine Kosten für die Maßnahme, wenn Ihre Vermittlungsfachkraft vor der Teilnahme schriftlich zugestimmt hat." Diese schriftliche Zustimmung heißt Bewilligungsbescheid.
So läuft es Schritt für Schritt:
- Träger suchen: Sie suchen einen zugelassenen Coach. Sie lassen sich bestätigen, dass er Ihr Coaching machen kann.
- Mit dem Amt sprechen: Sie sprechen mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Sie erklären, warum Sie das Coaching brauchen. Ein persönliches Gespräch ist dafür meist Pflicht.
- Auf die Zustimmung warten: Das Amt entscheidet. Bei einem Ja stellt es den Gutschein aus.
- Gutschein einlösen: Sie geben den Gutschein bei Ihrem Träger ab. Der Träger rechnet direkt mit dem Amt ab.
- Coaching starten: Erst jetzt beginnt das Coaching. Nicht früher.
Auf dem Gutschein steht immer: das Ziel des Coachings, wie lange es höchstens dauern darf, wie lange der Gutschein gültig ist und in welcher Region Sie teilnehmen dürfen.
Die wichtigste Regel
Fangen Sie nie mit dem Coaching an, bevor das Amt zugestimmt hat. Wer zuerst startet und dann den Gutschein beantragt, muss die Kosten selbst zahlen.
Was zahlt der AVGS?
Für Sie ist das Coaching kostenlos. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter bezahlt die Kosten voll. Das Amt rechnet direkt mit dem Träger ab. Sie bekommen keine Rechnung.
Damit das funktioniert, muss der Träger nach der AZAV zugelassen sein. AZAV ist wieder eine Abkürzung. Sie steht für „Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung". Einfach gesagt: Der Anbieter ist offiziell geprüft und darf solche Coachings anbieten.
Sie dürfen den Träger selbst aussuchen. Die Vermittlungsfachkraft darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben. Sie haben also die freie Wahl unter allen zugelassenen Trägern.
Achtung vor unseriösen Anbietern
Ein echter AVGS kostet Sie nichts. Wenn ein Anbieter Geld von Ihnen für die Maßnahme verlangt, ist das ein Warnsignal. Bei einem richtigen AVGS zahlt immer das Amt.
Wofür kann ich den AVGS nutzen?
Der AVGS kann verschiedene Coachings bezahlen. Alle haben ein Ziel: Sie sollen wieder in Arbeit kommen oder sich selbstständig machen. Häufige Beispiele sind:
- Gründercoaching: Sie wollen sich selbstständig machen. Das Gesetz nennt das „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" (§ 45 Abs. 1 SGB III). Ein Coach hilft Ihnen zum Beispiel beim Businessplan und beim Finanzplan.
- Jobcoaching: Sie brauchen Orientierung auf dem Arbeitsmarkt. Ein Coach begleitet Sie Schritt für Schritt.
- Bewerbungscoaching: Sie üben Bewerbungen und Vorstellungsgespräche.
- Stärken finden: Sie klären zusammen mit dem Coach, welche Fähigkeiten Sie haben und was Ihnen im Weg steht.
Welches Ziel Ihr Gutschein hat, steht im Bewilligungsbescheid. Wenn Sie gründen möchten, lesen Sie auch unseren ausführlichen Ratgeber Was ist AVGS Gründercoaching?.
Ein Beispiel aus der Praxis
Amir ist seit vier Monaten arbeitslos und bekommt Bürgergeld. Er möchte einen kleinen Handwerksbetrieb gründen. Deutsch ist nicht seine Muttersprache, deshalb ist er bei den Anträgen unsicher.
Amir sucht zuerst einen zugelassenen Coach und lässt sich die AZAV-Zulassung bestätigen. Dann geht er zu seinem Jobcenter. Er erklärt seine Geschäftsidee und warum er ein Gründercoaching braucht. Das Jobcenter stimmt zu und stellt den AVGS aus. Erst danach startet Amir das Coaching. Es kostet ihn nichts. Im Coaching erstellt er seinen Businessplan und seinen Finanzplan. Diese Unterlagen kann er später auch für weitere Förderungen nutzen.
Hinweis: Das ist ein erfundenes Beispiel zur Erklärung. Jeder Fall ist anders, und die Entscheidung liegt immer beim Amt.
Bekomme ich einen AVGS ohne deutschen Pass?
Für den AVGS zählt Ihr Status, nicht Ihre Staatsangehörigkeit. Sie müssen bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter als arbeitslos oder arbeitsuchend gemeldet sein. Im Gesetz gibt es kein eigenes Kriterium zur Nationalität.
Ob Sie sich melden können, hängt von Ihrem Aufenthaltsstatus ab. Das klären Agentur oder Jobcenter mit Ihnen. Zu Fragen rund um Visum und Aufenthalt dürfen und wollen wir Sie nicht beraten. Wir helfen Ihnen bei der Gründung: bei Businessplan, Finanzplan und der Vorbereitung auf das Amt.
Typische Fehler beim AVGS
- Zu früh starten: Sie beginnen das Coaching, bevor das Amt zugestimmt hat. Dann zahlen Sie selbst.
- Beim falschen Ort fragen: Der AVGS kommt vom Amt, nicht vom Coach. Fragen Sie bei Agentur oder Jobcenter.
- Auf die AZAV-Zulassung nicht achten: Nur ein zugelassener Träger darf abrechnen.
- Selbst zahlen: Ein echter AVGS ist für Sie kostenlos. Zahlen Sie nichts für die Maßnahme.
- Zu spät fragen: Wer das Gewerbe schon angemeldet hat, kann den AVGS für die Vorbereitung oft nicht mehr nutzen.
So bereiten Sie das Gespräch mit dem Amt vor
Die Vermittlungsfachkraft entscheidet über Ihren AVGS. Ein gutes Gespräch hilft Ihnen deshalb sehr. Diese Punkte machen es leichter:
- Ihr Ziel klar sagen: Erklären Sie in einem Satz, was Sie erreichen wollen. Zum Beispiel: „Ich möchte mich selbstständig machen und brauche Hilfe beim Businessplan."
- Den Träger schon kennen: Suchen Sie vorher einen zugelassenen Coach. Dann können Sie sagen, wer das Coaching machen soll.
- Ruhig bleiben: Sie müssen keine perfekte Geschäftsidee haben. Das Coaching hilft ja gerade dabei, die Idee zu schärfen.
- Nach der schriftlichen Zustimmung fragen: Bitten Sie um den Bewilligungsbescheid, bevor Sie mit dem Coaching beginnen.
Wenn Deutsch nicht Ihre Muttersprache ist, dürfen Sie um eine einfache Erklärung bitten. Sie können sich auch vorher Notizen machen. Wir bereiten dieses Gespräch im Erstgespräch gemeinsam mit Ihnen vor.
Kostenloses Erstgespräch
Sie sind nicht sicher, ob der AVGS zu Ihnen passt? In 30 Minuten klären wir das kostenlos. Wir sagen Ihnen ehrlich, ob ein AVGS möglich ist und wie Sie das Gespräch mit dem Amt vorbereiten.
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