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Was ist AVGS Gründercoaching?

Wie Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Gründer ihr Coaching über die Agentur für Arbeit zu 100 % finanzieren lassen.

AVGS Gründercoaching ist ein über § 45 SGB III gefördertes Einzelcoaching für angehende Selbstständige. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus und übernimmt die Kosten vollständig. Voraussetzung ist, dass Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und der Träger nach der AZAV zugelassen ist.

Was AVGS Gründercoaching genau bedeutet

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III – die „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung". Der Gesetzestext nennt ausdrücklich die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" als Förderziel. Genau darauf zielt das Gründercoaching.

Der AVGS ist also der Gutschein, „Gründercoaching" beschreibt den Inhalt: ein individuelles Coaching, das Sie beim Weg in die Selbstständigkeit begleitet. Eingelöst wird er als Maßnahme bei einem Träger (MAT) – im Unterschied zur betrieblichen Maßnahme bei einem Arbeitgeber (MAG), die auf eine Anstellung zielt.

Kurz gesagt

Der Staat finanziert Ihnen eine fachkundige Begleitung, bevor Sie gründen – damit Ihre Selbstständigkeit von Anfang an auf einem tragfähigen Plan steht.

Wer AVGS Gründercoaching bekommt

Der AVGS richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen. In der Praxis kommen vor allem diese Gruppen infrage:

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Anspruch und Ermessen: Grundsätzlich ist der AVGS eine Ermessensleistung – es besteht kein automatischer Rechtsanspruch, die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall. Eine Ausnahme regelt § 45 Abs. 7 SGB III: Bestimmte ALG-I-Beziehende, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb einer Frist von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, haben einen Anspruch auf einen AVGS. Verlassen Sie sich aber nicht darauf – der überzeugende Weg führt über ein gut vorbereitetes Gespräch.

AVGS oder Gründungszuschuss – was ist der Unterschied?

Beide Leistungen werden oft verwechselt, greifen aber zu unterschiedlichen Zeitpunkten. Der AVGS fördert das Coaching vor der Gründung, der Gründungszuschuss sichert Ihr Einkommen nach der Gründung.

Kriterium AVGS Gründercoaching Gründungszuschuss
Rechtsgrundlage § 45 SGB III § 93 SGB III
Art der Leistung Sachleistung (Coaching) Geldleistung (Zuschuss)
Zeitpunkt Vor der Gründung Zur/nach der Gründung
Zielgruppe Arbeitslose & von Arbeitslosigkeit Bedrohte (ALG I & Bürgergeld) Nur ALG-I-Beziehende
Kernvoraussetzung Zulassung des Trägers nach AZAV Mind. 150 Tage Restanspruch auf ALG I
Anspruch Ermessensleistung Ermessensleistung

In der Praxis ergänzen sich beide: Der im Coaching erstellte Businessplan mit Finanzplan ist zugleich die Grundlage für den Gründungszuschuss-Antrag und die Tragfähigkeitsbescheinigung.

Wie Sie AVGS Gründercoaching bekommen – Schritt für Schritt

  1. Träger auswählen und Zusage einholen: Sie suchen einen nach der AZAV zugelassenen Coach und lassen sich bestätigen, dass er Ihre Maßnahme durchführen kann.
  2. Persönliches Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft: Sie kontaktieren Ihre Ansprechperson bei Agentur oder Jobcenter und begründen den Bedarf für ein Gründercoaching. Ein persönliches Gespräch ist dafür Pflicht.
  3. Bewilligung abwarten: Die Behörde entscheidet und stellt bei Zustimmung den Gutschein aus. Er legt Ziel, maximale Dauer, Gültigkeitsdauer und Region fest.
  4. Gutschein beim Träger einlösen: Der Träger rechnet direkt mit der Agentur ab – Sie zahlen nichts.
  5. Coaching beginnen: Erst nach der schriftlichen Zustimmung darf die Maßnahme starten.

Die wichtigste Reihenfolge

Die Agentur übernimmt die Kosten nur, wenn die Vermittlungsfachkraft vor Beginn der Maßnahme schriftlich zugestimmt hat. Wer zuerst das Coaching startet und dann den Gutschein beantragt, bleibt auf den Kosten sitzen.

Kostenfreies Erstgespräch

Ihre Situation ist selten wie im Ratgeber. In 30 Minuten klären wir kostenfrei, ob AVGS oder Gründungszuschuss für Sie infrage kommt – und wie Sie das Gespräch mit der Agentur vorbereiten.

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Was das Coaching kostet

Bei bewilligtem AVGS entstehen Ihnen keine Kosten. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Coaching-Kosten vollständig und rechnet direkt mit dem Träger ab. Eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung an Sie wäre ein Warnsignal.

Damit die volle Kostenübernahme greift, muss der Träger nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen sein. Die AZAV verlangt unter anderem fachliche Eignung und ein geprüftes Qualitätssicherungssystem. Den Träger dürfen Sie frei wählen – die Vermittlungsfachkraft darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben.

Bei Business Start EU läuft das AVGS-Coaching über unseren AZAV-zertifizierten Trägerpartner, die Starthilfe Bildungswerk GmbH. Die fachliche Beratung übernimmt unser Team, das seit 2019 als BAFA-gelistete Gründungsberatung über 200 Businesspläne begleitet und mehr als 55 Mio. € Finanzierungsvolumen arrangiert hat.

Typische Fehler rund um den AVGS

Kann AVGS Gründercoaching online stattfinden?

In vielen Fällen ja. Zahlreiche zugelassene Träger bieten das Gründercoaching per Video als Einzelcoaching bundesweit an. Ob das Online-Format möglich ist, hängt davon ab, ob es von der Maßnahmezulassung des Trägers und den Angaben im Gutschein gedeckt ist. Online-Coaching ist besonders praktisch, wenn Sie vor Ort keinen passenden Coach finden oder schnell Unterstützung bei Businessplan und Finanzplan brauchen. Wir begleiten Gründer online deutschlandweit – Details klären wir im Erstgespräch.

Business Start EU GmbH

BAFA-Berater-Nr. 205985 · seit 2019 gelistet · 200+ betreute Businessplan-Projekte · 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen · Geschäftsführer: Tobias Späth. AVGS-Trägerpartner: Starthilfe Bildungswerk GmbH (AZAV-zertifiziert).

Häufige Fragen zum AVGS Gründercoaching

Wer bekommt AVGS Gründercoaching?

AVGS Gründercoaching richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Personen, die sich selbstständig machen wollen. Über die Agentur für Arbeit erhalten es ALG-I-Beziehende, über das Jobcenter Bürgergeld-Beziehende (§ 16 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III). Der AVGS ist grundsätzlich eine Ermessensleistung; die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall.

Was kostet AVGS Gründercoaching?

Bei bewilligtem AVGS entstehen dem Gründer keine Kosten. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Coaching-Kosten vollständig und rechnet direkt mit dem zugelassenen Träger ab. Voraussetzung ist, dass die Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vor Beginn schriftlich zugestimmt hat. Eine Zahlungsaufforderung an den Gründer wäre ein Warnsignal.

Kann ich mir den AVGS-Coach selbst aussuchen?

Ja. Sie dürfen den Träger und Coach frei wählen, solange dieser nach der AZAV zugelassen ist. Die Vermittlungsfachkraft darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben. Eine zentrale amtliche Liste aller zugelassenen Träger gibt es nicht, deshalb suchen Gründer den passenden Coach selbst und lassen sich die Zulassung bestätigen.

Muss der AVGS vor Coaching-Beginn vorliegen?

Ja. Die Agentur für Arbeit übernimmt die Kosten nur, wenn die Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vor Beginn der Maßnahme schriftlich zugestimmt hat. Der Gutschein legt Ziel, maximale Dauer, Gültigkeitsdauer und Region fest. In der Praxis muss die Maßnahme meist innerhalb von rund drei Monaten nach Ausstellung beginnen.

Was ist der Unterschied zwischen AVGS und Gründungszuschuss?

Der AVGS finanziert ein Coaching vor der Gründung und ist eine Sachleistung. Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Geldleistung zur Existenzsicherung nach der Gründung und setzt bei Aufnahme der Selbstständigkeit mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I voraus. Beide sind Ermessensleistungen. Der im Coaching erstellte Businessplan lässt sich direkt für den Gründungszuschuss-Antrag nutzen.

Kann AVGS Gründercoaching online stattfinden?

In vielen Fällen ja. Zahlreiche zugelassene Träger bieten das Gründercoaching per Video als Einzelcoaching bundesweit an. Ob das Online-Format möglich ist, hängt davon ab, ob es von der Maßnahmezulassung des Trägers und den Vorgaben im Gutschein gedeckt ist. Online-Coaching ist besonders sinnvoll, wenn vor Ort kein passender Coach verfügbar ist.