Wie beantrage ich einen AVGS?

Der Ablauf in fünf Schritten, die richtige Vorbereitung aufs Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft – und was Sie tun können, wenn der Antrag abgelehnt wird.

Kurz gesagt: Einen AVGS beantragen Sie bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter, indem Sie sich arbeitslos oder arbeitsuchend melden, aktiv einen Termin verlangen und dort Ihre Gründungsabsicht benennen. Den Gutschein müssen Sie ausdrücklich einfordern – er wird nicht automatisch angeboten. Entscheidend: Der AVGS muss ausgestellt sein, bevor das Coaching beginnt.

Ob Sie überhaupt zur Zielgruppe gehören, klärt unser Ratgeber „Wer bekommt AVGS Gründercoaching?". Dieser Artikel setzt einen Schritt später an: Sie wissen, dass ein AVGS für Sie in Frage kommt – und wollen ihn jetzt konkret beantragen. Wir gehen den Weg von der Meldung bis zum Widerspruch durch.

In fünf Schritten zum AVGS

Der Antrag ist kein Formular-Marathon, sondern läuft im Kern über ein Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft. Diese fünf Schritte bringen Sie sicher hindurch:

  1. Melden Sie sich arbeitslos oder arbeitsuchend. Grundvoraussetzung ist die Meldung bei der Agentur für Arbeit (bei ALG I) beziehungsweise die Betreuung durch das Jobcenter (bei Bürgergeld). Wer noch beschäftigt, aber von Arbeitslosigkeit bedroht ist, meldet sich arbeitsuchend – am besten sofort nach der Kündigung.
  2. Verlangen Sie aktiv einen Termin und nennen Sie Ihr Ziel. Bitten Sie um einen Beratungstermin und sagen Sie klar: „Ich möchte mich selbstständig machen und dafür ein AVGS-Gründercoaching beantragen." Der Gutschein wird in der Praxis nicht von selbst angeboten – Sie müssen ihn ansprechen.
  3. Suchen Sie sich einen zugelassenen Coach und holen Sie ein Angebot ein. Sie dürfen den Träger frei wählen – er muss nur nach der AZAV zugelassen sein. Ein seriöser Anbieter stellt Ihnen für das Amt eine kurze Bildungs­empfehlung bzw. ein Maßnahmeangebot aus. Ein solches Coach-Dokument im Termin dabeizuhaben, erhöht die Bewilligungschancen spürbar.
  4. Beantragen Sie den Gutschein im Gespräch. Die Vermittlungsfachkraft prüft Ihren Fall und stellt den AVGS aus – mit festgelegtem Maßnahmeziel und -inhalt (§ 45 Abs. 4 SGB III). Den Gutschein bekommen Sie oft direkt im Termin oder wenige Tage später per Post.
  5. Lösen Sie den AVGS beim Träger ein – vor Maßnahmebeginn. Mit dem Gutschein gehen Sie zu Ihrem gewählten Coach, der die Maßnahme startet und direkt mit dem Amt abrechnet. Für Sie ist das Coaching kostenlos. Wichtig: Das Coaching darf erst nach der Ausstellung beginnen.

Der teuerste Fehler: zuerst starten, dann beantragen

Ein AVGS wird nicht rückwirkend bewilligt. Beginnt das Coaching, bevor der Gutschein ausgestellt ist, kann der Träger die Kosten nicht mit dem Amt abrechnen – Sie bleiben darauf sitzen. Erst der Gutschein, dann die erste Coaching-Stunde.

Das Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft vorbereiten

Weil der AVGS fürs Gründercoaching eine Ermessensentscheidung ist (dazu gleich mehr), entscheidet dieses Gespräch über Bewilligung oder Ablehnung. Es lohnt sich, gut vorbereitet hineinzugehen.

Was Sie mitbringen sollten

Wie Sie argumentieren

Der gesetzliche Zweck des § 45 SGB III ist die „berufliche Eingliederung" – bei der Gründung konkret die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Genau daran sollte Ihre Argumentation ansetzen: Zeigen Sie, dass die Selbstständigkeit Ihr Weg aus der Arbeitslosigkeit ist und das Coaching diesen Weg realistisch macht.

Formulierungshilfe fürs Gespräch

„Ich möchte mich mit [Idee] selbstständig machen. Das Coaching bei einem zugelassenen Träger hilft mir, Businessplan und Finanzplan sauber aufzustellen und meine Gründung tragfähig zu machen – so verbessere ich meine Eingliederungsaussichten und werde nicht wieder arbeitslos. Können Sie mir dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein ausstellen?"

Bleiben Sie dabei sachlich und konkret. „Ich brauche das für meinen Businessplan" wirkt schwächer als „Das Coaching verbessert meine Eingliederungsaussichten, weil …". Sie sprechen die Sprache des Gesetzes – und erleichtern der Fachkraft die positive Entscheidung.

Wichtig zu wissen: Der AVGS ist eine Ermessensleistung

§ 45 Abs. 1 SGB III formuliert, dass förderberechtigte Personen gefördert werden „können". Dieses „können" bedeutet: Der AVGS fürs Gründercoaching ist im Regelfall eine Ermessensleistung – die Fachkraft entscheidet im Einzelfall, es gibt keinen automatischen Anspruch auf das Coaching.

Auch die bekannte Sechs-Wochen-Regel ändert daran weniger, als oft behauptet wird. Zwar haben ALG-I-Bezieher nach § 45 Abs. 7 SGB III nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit einen Rechtsanspruch – dieser bezieht sich im Gesetzeswortlaut aber auf den Gutschein zur Vermittlung (durch einen privaten Vermittler). Das Gründercoaching läuft über einen zugelassenen Träger und bleibt eine Ermessensleistung. Diese feine Unterscheidung übersehen viele Ratgeber.

Ihr wichtigstes Recht: fehlerfreies Ermessen

„Ermessen" heißt nicht „Willkür". Nach § 39 SGB I besteht ein Anspruch auf die pflichtgemäße Ausübung des Ermessens. Die Fachkraft muss Ihren Einzelfall tatsächlich prüfen und die Entscheidung am Zweck des Gesetzes ausrichten. Eine Ablehnung, die das Ermessen gar nicht erkennbar ausübt oder nur pauschal begründet, ist angreifbar – der Ansatzpunkt für jeden Widerspruch.

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Wenn der AVGS abgelehnt wird: der Weg über den Widerspruch

Eine Ablehnung ist nicht das Ende. Sie haben mehrere Möglichkeiten – wichtig ist, die Fristen zu kennen und richtig zu reagieren.

Schritt 1: Einen schriftlichen Bescheid verlangen

Sagt die Fachkraft nur mündlich „Nein", gibt es noch keinen rechtsmittelfähigen Bescheid – und ohne Bescheid läuft auch keine Frist. Bitten Sie in diesem Fall ausdrücklich um eine schriftliche, begründete Entscheidung. Erst damit können Sie überhaupt Widerspruch einlegen, und Sie erfahren, welche Gründe die Ablehnung trägt.

Schritt 2: Fristgerecht Widerspruch einlegen

Gegen den Ablehnungsbescheid legen Sie Widerspruch ein. Die Frist beträgt nach § 84 SGG einen Monat ab Bekanntgabe des Bescheids. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Stelle eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Ein Einschreiben ist keine Pflicht, aber zur Beweissicherung sinnvoll.

Die Monatsfrist ist knapp

Ein Monat vergeht schnell. Reagieren Sie sofort nach Erhalt des Bescheids – und rechnen Sie ab dem Datum der Bekanntgabe, nicht ab dem Tag, an dem Sie den Brief zufällig geöffnet haben.

Schritt 3: Den Ermessensfehler benennen

Weil der AVGS Ermessenssache ist, greift Ihr Widerspruch am besten dort an, wo das Ermessen fehlerhaft ausgeübt wurde. Typische Angriffspunkte:

Untermauern Sie Ihren Widerspruch mit dem, was Sie schon fürs Gespräch vorbereitet haben: Konzept, Coach-Angebot, Argumentation zur Eingliederung. Häufig hilft es zusätzlich, das Coach-Angebot nachzureichen, falls es im Erstgespräch gefehlt hat.

Frist verpasst? Der Überprüfungsantrag

Ist die Monatsfrist bereits abgelaufen, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X geprüft werden – damit lassen sich rechtswidrige Bescheide auch nachträglich korrigieren. Ob das im Einzelfall zum Ziel führt, sollten Sie fachkundig klären lassen; ein bereits nicht durchgeführtes Coaching lässt sich rückwirkend nur schwer „nachbewilligen".

Die häufigsten Fehler beim Antrag – und wie Sie sie vermeiden

FehlerBesser so
Coaching vor der Bewilligung beginnenImmer erst den Gutschein abwarten – keine rückwirkende Abrechnung
Einen Coach ohne AZAV-Zulassung wählenVorab prüfen, ob der Träger zugelassen ist – nur dann rechnet er ab
Bei mündlicher Ablehnung aufgebenSchriftlichen, begründeten Bescheid verlangen und Widerspruch prüfen
Die Widerspruchsfrist (1 Monat) verstreichen lassenSofort nach Bescheid reagieren; Frist ab Bekanntgabe rechnen
Den ausgestellten Gutschein verfallen lassenMaßnahme innerhalb der Geltungsdauer beim Träger starten

Wer diese Punkte beachtet, hat die häufigsten Stolpersteine bereits umgangen. Den Blick auf die Voraussetzungen – wer überhaupt anspruchsberechtigt ist – vertieft unser Ratgeber „Wer bekommt AVGS Gründercoaching?".

Business Start EU GmbH

BAFA-Berater-Nr. 205985 · seit 2019 gelistet · 200+ betreute Businessplan-Projekte · 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen · Geschäftsführer: Tobias Späth. AVGS-Trägerpartner: Starthilfe Bildungswerk GmbH (AZAV-zertifiziert).

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall. Rechtsstand: Juli 2026. Maßgeblich sind die Entscheidung Ihrer Agentur für Arbeit bzw. Ihres Jobcenters und der Wortlaut Ihres Bescheids.

Häufige Fragen

Wie beantrage ich einen AVGS?

Melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter arbeitslos oder arbeitsuchend, verlangen Sie aktiv einen Termin und nennen Sie dort Ihre Gründungsabsicht. Den AVGS müssen Sie ausdrücklich beantragen – er wird nicht automatisch angeboten. Wichtig: Der Gutschein muss ausgestellt sein, bevor das Coaching beginnt.

Bekomme ich den AVGS sofort im Termin?

Manchmal ja, manchmal nicht. In der Praxis wird der Gutschein entweder direkt im Gespräch ausgehändigt oder wenige Tage später per Post zugeschickt. Da der AVGS fürs Gründercoaching eine Ermessensleistung ist, prüft die Vermittlungsfachkraft Ihren Einzelfall – eine gute Vorbereitung erhöht die Chancen deutlich.

Kann ich mir den AVGS-Coach selbst aussuchen?

Ja. Die Agentur oder das Jobcenter stellt den Gutschein aus, den Träger beziehungsweise Coach wählen Sie selbst. Voraussetzung ist nur, dass der Anbieter nach der AZAV zugelassen ist (§ 45 Abs. 4 SGB III). Nur dann kann er die Maßnahme über den AVGS abrechnen.

Was kann ich tun, wenn mein AVGS abgelehnt wird?

Verlangen Sie zunächst einen schriftlichen, begründeten Bescheid und legen Sie dagegen Widerspruch ein. Auch wenn der AVGS eine Ermessensleistung ist, haben Sie nach § 39 SGB I einen Anspruch auf eine fehlerfreie Ermessensentscheidung. Eine pauschale oder gar nicht begründete Ablehnung ist damit angreifbar.

Wie lange habe ich Zeit für einen Widerspruch?

Nach § 84 SGG beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat, gerechnet ab der Bekanntgabe des Ablehnungsbescheids. Der Widerspruch kann schriftlich oder zur Niederschrift bei der Behörde eingelegt werden, die den Bescheid erlassen hat. Ist die Frist bereits verstrichen, kann ein Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X geprüft werden.

Wie lange ist ein ausgestellter AVGS gültig?

Der AVGS hat eine befristete Geltungsdauer, die auf dem Gutschein steht – in der Praxis oft wenige Wochen bis einige Monate. Sie müssen die Maßnahme innerhalb dieser Frist bei einem zugelassenen Träger beginnen, sonst verfällt der Gutschein. Maßgeblich ist immer das Datum auf Ihrem konkreten Gutschein.