Kurzantwort: Ein guter Businessplan ist wichtig, aber er entscheidet nicht allein. Zehn Punkte liegen bei Ihnen: Ihre Rolle im Unternehmen, Finanzierung und Kapitalherkunft, wirtschaftlicher Nutzen, Qualifikation, Altersvorsorge ab 45, Lebensunterhalt und Krankenversicherung, Branchenpflichten, Formalitäten, Unterlagen und Sprache sowie das richtige Visum zur richtigen Zeit.
Stand: 29.10.2026. Anforderungen können sich ändern und sind regional verschieden.
Rechtsgrundlage ist § 21 AufenthG. Die Behörde entscheidet nach Ermessen („kann erteilt werden“). Den Ablauf des gesamten Verfahrens erklärt der Artikel Visum zur Selbstständigkeit in Deutschland, den Plan selbst der Artikel Businessplan fürs Visum.
1. Ihre Rolle und Ihr Anteil im Unternehmen
- Warum wichtig: Eine reine Kapitalbeteiligung ist keine selbstständige Tätigkeit im Sinne von § 21. Sie müssen das Unternehmen tatsächlich führen (IHK Stuttgart).
- Was Sie vorbereiten: Beschreiben Sie Ihre Aufgaben als Geschäftsführer oder Inhaber. Bei einer Gesellschaft klären Sie Anteile und Bestellung.
- Regional verschieden: In Berlin müssen Geschäftsführer bei GmbH und UG laut IHK Berlin mindestens 50 Prozent der Anteile halten. Das ist ein Berliner Beispiel, keine bundesweite Regel.
- Grundlage: § 21 Abs. 1 AufenthG; IHK Stuttgart, IHK Berlin.
2. Finanzierung und Kapitalherkunft
- Warum wichtig: Die Finanzierung muss durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert sein.
- Was Sie vorbereiten: Kapitalbedarfsplan, Nachweise über das Geld (Kontoauszüge, Kreditzusage) und eine nachvollziehbare Erklärung, woher das Geld stammt. Aus unserer Erfahrung fragen Behörden gerade danach häufig.
- Grundlage: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG.
3. Wirtschaftlicher Nutzen und regionales Bedürfnis
- Warum wichtig: Es muss ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis bestehen, und die Tätigkeit soll positive Auswirkungen auf die Wirtschaft erwarten lassen. Auch Beschäftigung und Ausbildung zählen.
- Was Sie vorbereiten: Eine klare Begründung, warum Ihr Angebot am Standort gebraucht wird. Geplante Arbeits- und Ausbildungsplätze mit Zeitpunkt. Absichtserklärungen von Kunden, wenn vorhanden.
- Grundlage: § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 2 AufenthG.
4. Qualifikation und Erfahrung
- Warum wichtig: Die Behörde beurteilt unter anderem die „unternehmerischen Erfahrungen“.
- Was Sie vorbereiten: Lebenslauf, Zeugnisse, Diplome und Nachweise der bisherigen Tätigkeit. Ordnen Sie sie nach Branche und Verantwortung.
- Grundlage: § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG.
5. Über 45 Jahre: Altersvorsorge
- Warum wichtig: Wer älter als 45 ist, soll die Erlaubnis nur erhalten, wenn eine „angemessene Altersversorgung“ besteht.
- Was Sie vorbereiten: Belege über bestehende Rentenansprüche, Vermögen oder Versicherungen. Behörden arbeiten mit Orientierungswerten, die sich jährlich ändern. Fragen Sie den aktuellen Wert bei Ihrer Ausländerbehörde an.
- Grundlage: § 21 Abs. 3 AufenthG.
6. Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Wohnort
- Warum wichtig: Der Lebensunterhalt muss in der Regel gesichert sein (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Das schließt eine ausreichende Krankenversicherung ein und bedeutet: ohne öffentliche Mittel (§ 2 Abs. 3 AufenthG).
- Was Sie vorbereiten: Nachweis, wie Sie Ihre Lebenshaltung in der Anfangszeit bezahlen. Krankenversicherungsnachweis. Angaben zum geplanten Wohnort.
- Grundlage: § 5 Abs. 1, § 2 Abs. 3 AufenthG.
7. Branchenpflichten
- Warum wichtig: Manche Branchen haben eigene Regeln. Der Plan sollte zeigen, dass Sie diese kennen.
- Beispiel Online-Handel mit Elektronik: Je nach Ware können unter anderem Pflichten zu Produktsicherheit und Kennzeichnung, Verpackungs-, Elektro- und Batterierecht sowie eine Zollnummer relevant sein. Das ist nur ein Beispiel und keine vollständige Liste.
- Was Sie vorbereiten: Prüfen Sie, welche Zulassungen, Anmeldungen und Registrierungen Ihre Branche verlangt. Fragen Sie bei der IHK oder einer Fachberatung nach.
- Grundlage: je nach Branche verschieden; bei Berufen mit Zulassung beteiligt die Behörde die zuständigen Stellen (§ 21 Abs. 1 Satz 3 AufenthG).
8. Formalitäten: Handelsregister, Steuern, Konto, Gewerbe
- Warum wichtig: Behörden fragen oft nach dem Stand der Gründung.
- Was Sie vorbereiten: Gesellschaftsvertrag (gegebenenfalls als Entwurf), Handelsregisterauszug oder notarielle Anmeldung, Gewerbeanzeige, Steuernummer, Geschäftskonto, Mietvertrag, soweit vorhanden. Einen Teil davon (Handelsregisterauszug, Gewerbeanzeige, Gesellschaftsvertrag, Miet- oder Pachtvertrag) nennt die IHK Pfalz als Regelunterlagen, soweit vorhanden. Die notarielle Anmeldung nennt die IHK Berlin.
- Regional verschieden: Ob Eintragung oder Notartermin schon vor dem Visum nötig sind, klären Sie mit der zuständigen Ausländerbehörde.
- Grundlage: IHK Pfalz, IHK Berlin.
9. Unterlagen, Sprache und Übersetzung
- Warum wichtig: Unvollständige oder nicht anerkannte Dokumente verzögern das Verfahren.
- Was Sie vorbereiten: Besorgen Sie die aktuelle Unterlagenliste der zuständigen Auslandsvertretung. Manche Vertretungen verlangen zum Beispiel die Legalisation von Hochschuldiplomen (so das Merkblatt der Botschaft Kairo, Stand Februar 2025). Das hängt von der Vertretung ab.
- Sprache: Der Plan sollte auf Deutsch sein. Eine Fassung in Ihrer Sprache hilft Ihnen, ist aber keine beglaubigte Übersetzung.
- Grundlage: Merkblatt Botschaft Kairo; Vorgaben der jeweiligen Vertretung.
10. Das richtige Visum, rechtzeitig geplant
- Warum wichtig: Ein Schengen-Visum erlaubt Aufenthalte bis zu 90 Tage je 180 Tage (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 AufenthG). Für längere Aufenthalte ist ein nationales Visum nötig, das vor der Einreise erteilt wird (§ 6 Abs. 3 AufenthG).
- Was Sie vorbereiten: Zeitplan mit Puffer. Beispiele aus Merkblättern: Botschaft Mexiko „mind. 3 Monate, oft auch länger“ (Merkblatt, Stand November 2024), Botschaft Kairo „in der Regel mindestens 4 Monate“ (Stand Februar 2025).
- Grundlage: § 6 AufenthG; Merkblätter der Vertretungen.
Checkliste: Haben Sie an alles gedacht?
- Rolle im Unternehmen und Anteile geklärt
- Finanzierung belegt, Herkunft des Geldes erklärbar
- Nutzen für Wirtschaft und Region begründet
- Qualifikationsnachweise geordnet
- Ab 45: Altersvorsorge-Nachweise besprochen
- Lebensunterhalt und Krankenversicherung belegt
- Branchenpflichten geprüft
- Gründungsformalitäten und Unterlagen vorbereitet
- Aktuelle Unterlagenliste der Vertretung geprüft
- Nationales Visum, Zeitplan mit Puffer
Businessplan für Ihr Visum – auf Deutsch und in Ihrer Sprache. Schriftliche Zusammenarbeit möglich.
Wir helfen beim Plan. Eine Garantie für das Visum können wir nicht geben; die Entscheidung liegt bei den Behörden.
Businessplan erstellen lassenQuellen (Abruf 29.10.2026)
- § 21, § 5, § 6, § 2 Abs. 3 AufenthG: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/ (§§ 21, 5, 6 und § 2 Abs. 3 am 29.10.2026 gelesen)
- IHK Stuttgart: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/arbeitsrecht/auslaenderrecht/selbstaendige-taetigkeit-durch-auslaender-684940 (29.10.2026)
- IHK Pfalz: https://www.ihk.de/pfalz/innovation-umwelt-und-existenzgruendung/unternehmensgruendung/selbststaendige-taetigkeit-nicht-eu-auslaender-4166832 (29.10.2026)
- IHK Berlin: https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/existenzgruendung/-21-aufenthg-antragstellung-4335022 (29.10.2026, Seite ohne Datum)
- Botschaft Kairo, Merkblatt (Stand Februar 2025): https://kairo.diplo.de/blob/2440508/fa09f72d272067c7d08aa0953358f091/231116-deu-merkblatt-selbstaendigkeit-data.pdf (29.10.2026)
- Botschaft Mexiko, Merkblatt (Stand November 2024): https://mexiko.diplo.de/blob/876668/6f74b965ca6cea8462d25baacbea65a4/17-mb-selbststaendig-freiberufler-data.pdf (29.10.2026)
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde, die deutsche Auslandsvertretung oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.