Der Businessplan allein reicht nicht: Die 10 Voraussetzungen, die Gründer selbst vorbereiten

Kurzantwort: Ein guter Businessplan ist wichtig, aber er entscheidet nicht allein. Zehn Punkte liegen bei Ihnen: Ihre Rolle im Unternehmen, Finanzierung und Kapitalherkunft, wirtschaftlicher Nutzen, Qualifikation, Altersvorsorge ab 45, Lebensunterhalt und Krankenversicherung, Branchenpflichten, Formalitäten, Unterlagen und Sprache sowie das richtige Visum zur richtigen Zeit.

Stand: 29.10.2026. Anforderungen können sich ändern und sind regional verschieden.

Rechtsgrundlage ist § 21 AufenthG. Die Behörde entscheidet nach Ermessen („kann erteilt werden“). Den Ablauf des gesamten Verfahrens erklärt der Artikel Visum zur Selbstständigkeit in Deutschland, den Plan selbst der Artikel Businessplan fürs Visum.

1. Ihre Rolle und Ihr Anteil im Unternehmen

2. Finanzierung und Kapitalherkunft

3. Wirtschaftlicher Nutzen und regionales Bedürfnis

4. Qualifikation und Erfahrung

5. Über 45 Jahre: Altersvorsorge

6. Lebensunterhalt, Krankenversicherung, Wohnort

7. Branchenpflichten

8. Formalitäten: Handelsregister, Steuern, Konto, Gewerbe

9. Unterlagen, Sprache und Übersetzung

10. Das richtige Visum, rechtzeitig geplant

Checkliste: Haben Sie an alles gedacht?

Businessplan für Ihr Visum – auf Deutsch und in Ihrer Sprache. Schriftliche Zusammenarbeit möglich.

Wir helfen beim Plan. Eine Garantie für das Visum können wir nicht geben; die Entscheidung liegt bei den Behörden.

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Business Start EU GmbH

BAFA-Berater-Nr. 205985 · seit 2019 gelistet · 200+ betreute Businessplan-Projekte · 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen · Geschäftsführer: Tobias Späth. AVGS-Trägerpartner: Starthilfe Bildungswerk GmbH (AZAV-zertifiziert).

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde, die deutsche Auslandsvertretung oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Reicht ein guter Businessplan für das Visum?

Nein. Er ist die wichtigste Grundlage für die IHK-Stellungnahme, aber die Behörde prüft auch Ihre Rolle, Finanzierung, Lebensunterhalt und weitere Voraussetzungen (§ 5, § 21 AufenthG).

Was ist der häufigste Vorbereitungsfehler?

Aus unserer Erfahrung sind es unklare Kapitalherkunft und fehlende Belege. Das ist ein Erfahrungswert, keine Statistik.

Muss ich schon eine Firma gegründet haben?

Das ist regional verschieden. Fragen Sie die Ausländerbehörde an Ihrem geplanten Standort.

Was bedeutet „Altersversorgung ab 45“?

Wer älter als 45 ist, soll die Erlaubnis nur bei angemessener Altersversorgung erhalten (§ 21 Abs. 3 AufenthG). Welche Nachweise und Werte gelten, fragen Sie bei Ihrer Ausländerbehörde an.

Brauche ich eine Krankenversicherung?

Ein gesicherter Lebensunterhalt schließt eine ausreichende Krankenversicherung ein (§ 2 Abs. 3 AufenthG).

Muss ich Unterlagen übersetzen lassen?

Das hängt von der Auslandsvertretung ab. Fragen Sie nach der aktuellen Unterlagenliste. Unsere Fassung des Plans in Ihrer Sprache ist keine beglaubigte Übersetzung.

Kann ich mit einem Schengen-Visum anfangen?

Ein Schengen-Visum gilt für Aufenthalte bis zu 90 Tage je 180 Tage. Für längere Aufenthalte ist ein nationales Visum nötig (§ 6 AufenthG).