Kurzantwort: Der Businessplan ist die wichtigste Grundlage für die Stellungnahme der IHK zu Ihrem Visumantrag. Er muss zeigen, dass Ihr Vorhaben die Kriterien aus § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erfüllt: tragfähige Idee, unternehmerische Erfahrung, Kapitaleinsatz, Wirkung auf Beschäftigung und Ausbildung sowie Beitrag zu Innovation. Die Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen.
Stand: 29.10.2026. Anforderungen können sich ändern und sind regional verschieden.
Was die IHK prüft
Bei einem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit beteiligt die Ausländerbehörde die fachkundige Körperschaft, in der Regel die IHK (§ 21 Abs. 1 Satz 3 AufenthG). Die IHK Stuttgart beschreibt: Sie prüft den Antrag anhand der Anforderungen aus § 21 Abs. 1 AufenthG, darunter Tragfähigkeit der Geschäftsidee, Erfahrung, Kapital und Beschäftigungswirkung. Die Ausländerbehörde entscheidet danach nach eigenem Ermessen.
Die IHK Pfalz weist darauf hin, dass sie keine Vorabprüfung anbietet. Die Stellungnahme geht direkt an die Ausländerbehörde.
Der Gesetzestext nennt diese Kriterien (§ 21 Abs. 1 AufenthG):
- Voraussetzungen: wirtschaftliches Interesse oder regionales Bedürfnis, positive Auswirkungen auf die Wirtschaft, gesicherte Finanzierung durch Eigenkapital oder Kreditzusage
- Beurteilung „insbesondere“ nach: Tragfähigkeit der Geschäftsidee, unternehmerischen Erfahrungen, Höhe des Kapitaleinsatzes, Auswirkungen auf Beschäftigung und Ausbildung, Beitrag für Innovation und Forschung
Feste Mindestbeträge nennt das Gesetz nicht. Der Plan ist also kein Formular, sondern ein Beleg dafür, dass Ihr Vorhaben die Kriterien erfüllt.
Aufbau und Umfang
Die IHK Stuttgart nennt für neue Unternehmen einen „fundierten, kompakten Businessplan“ von höchstens 25 bis 40 Seiten. Das ist eine Obergrenze der IHK Stuttgart, keine gesetzliche Vorgabe. Andere Kammern können andere Anforderungen haben.
Inhaltlich nennt die IHK Stuttgart:
- Konzept (was Sie in Deutschland tun, wie Sie es umsetzen)
- Ertragsvorschau
- Investitionsplan
- Kapitalbedarfsplan
Ein sinnvoller Aufbau für Ihre Planung:
- Zusammenfassung (eine Seite)
- Gründerprofil: Ausbildung, Berufserfahrung, Branchenerfahrung
- Geschäftsidee und Angebot
- Markt, Kunden und Wettbewerb in Deutschland
- Marketing und Vertrieb
- Organisation, Rechtsform, Standort
- Personal und Ausbildung
- Finanzplan: Kapitalbedarf, Investitionen, Umsatz- und Ertragsvorschau
- Chancen und Risiken
Wie Sie einen Businessplan grundsätzlich aufbauen, erklärt unser allgemeiner Leitfaden Businessplan erstellen mit Vorlage.
Kriterium für Kriterium: So belegen Sie es im Plan
| Kriterium (§ 21 Abs. 1) | Was die Behörde sehen möchte | Wo im Plan |
|---|---|---|
| Tragfähigkeit der Geschäftsidee | Wer kauft was, zu welchem Preis, warum von Ihnen? Nachvollziehbare Zahlen | Markt, Finanzplan |
| Unternehmerische Erfahrung | Belegte Berufs- und Branchenerfahrung, Zeugnisse, Referenzen | Gründerprofil, Anlagen |
| Höhe des Kapitaleinsatzes | Wie viel Eigenkapital oder Kredit steht bereit, wofür wird es verwendet | Kapitalbedarf, Investitionsplan |
| Beschäftigung und Ausbildung | Geplante Arbeits- und Ausbildungsplätze mit Zeitpunkt | Personal |
| Innovation und Forschung | Was ist neu oder besser, was bringt es der Region oder Branche | Geschäftsidee |
| Wirtschaftliches Interesse / regionales Bedürfnis | Warum braucht der Standort dieses Angebot | Markt, Standort |
Was den Antrag aus unserer Praxis stärkt: Geschäftskunden (B2B) mit Absichtserklärungen, geplante Arbeits- und Ausbildungsplätze, Investitionen in Deutschland und belegte Branchenerfahrung. Ein reines Endkundengeschäft ohne Personal wird nicht automatisch abgelehnt. Es muss aber den Nutzen für die Region gut begründen. Das sind Erfahrungswerte, keine Rechtsregeln.
Beispiel (erfunden, typisch): Eine Gründerin plant eine Agentur für Softwaretests. Im Plan steht: zwei Jahre Branchenerfahrung (Arbeitszeugnis in Anlage), zwei Absichtserklärungen von Geschäftskunden, ein Kapitalbedarfsplan mit Eigenkapital auf dem Konto, zwei geplante Stellen im zweiten Jahr. Jede Aussage hat einen Beleg. So kann die IHK die Kriterien nachvollziehen.
Finanzierung und Kapitalherkunft
Das Gesetz verlangt, dass die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG). Das heißt für den Plan:
- Zeigen Sie im Kapitalbedarfsplan, wofür Sie wie viel brauchen.
- Zeigen Sie im Finanzierungsplan, woher das Geld kommt.
- Legen Sie Nachweise bei: Kontoauszüge, Kreditzusage, Gesellschafterdarlehen.
Herkunft des Kapitals: Aus unserer Erfahrung fragen Behörden häufig, woher das Eigenkapital stammt (Ersparnisse, Verkauf, Schenkung). Halten Sie Belege bereit. Das ist ein Erfahrungswert, kein Gesetzestext.
Unsere Empfehlung (kein gesetzliches Kriterium): Planen Sie in der Anfangszeit einen Puffer ein, damit Kosten und Lebenshaltung auch bei langsamem Start gedeckt sind.
Welche Unterlagen dazugehören
Die IHK Pfalz nennt neun Unterlagen, die im Regelfall vorgelegt werden (Seite zur Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG):
- Businessplan mit Konzept, Ertragsvorschau, Investitions- und Kapitalbedarfsplan
- Handelsregisterauszug, sofern vorhanden
- Gewerbeanzeige, sofern bereits erfolgt
- Gesellschaftsvertrag, gegebenenfalls als Entwurf
- Nachweis des Kapitals (Eigen- oder Fremdkapital)
- Lebenslauf mit Ausbildungsnachweisen und Nachweis der bisherigen beruflichen Tätigkeit
- Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit Gehaltsangabe
- Miet- oder Pachtverträge, sofern bereits geschlossen
- Nachweis über Geschäftsbeziehungen in Deutschland
Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, entscheiden die Auslandsvertretung, die Ausländerbehörde und die IHK an Ihrem Standort. Fragen Sie nach der aktuellen Liste.
Regionale Unterschiede
Die Praxis ist nicht überall gleich. Beispiel Berlin: Laut IHK Berlin und den Verfahrenshinweisen der Berliner Behörde müssen Geschäftsführer einer GmbH oder UG dort mindestens 50 Prozent der Anteile halten. Verlangt wird außerdem die Eintragung im Handelsregister oder zumindest die notarielle Anmeldung. Das ist ein Berliner Beispiel und keine bundesweite Regel.
Eine reine Kapitalbeteiligung reicht nicht: Sie müssen das Unternehmen tatsächlich führen (IHK Stuttgart).
Sprache des Plans
Der Plan wird der deutschen Behörde und der IHK vorgelegt. Schreiben Sie ihn deshalb auf Deutsch. Eine Fassung in Ihrer Muttersprache hilft Ihnen selbst, den Plan zu verstehen und zu prüfen. Sie ist aber keine beglaubigte Übersetzung und ersetzt keine amtlichen Übersetzungen, die Behörden bei einzelnen Dokumenten verlangen können.
Checkliste
- Plan auf Deutsch, klar gegliedert, kompakt, höchstens 25–40 Seiten (IHK Stuttgart)
- Jedes Kriterium aus § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG hat einen eigenen Abschnitt oder Beleg
- Gründerprofil mit Nachweisen
- Kapitalbedarf, Investitionsplan und Ertragsvorschau stimmig
- Finanzierung belegt, Herkunft des Eigenkapitals erklärbar
- Geplante Arbeits- und Ausbildungsplätze benannt
- Kunden oder Absichtserklärungen als Anlage, wenn vorhanden
- Ihre Rolle als Geschäftsführer oder Inhaber klar beschrieben
- Anforderungen der IHK am Standort geprüft
Businessplan für Ihr Visum – auf Deutsch und in Ihrer Sprache. Schriftliche Zusammenarbeit möglich.
Mehr zum Ablauf: Visum zur Selbstständigkeit in Deutschland. Was Sie neben dem Plan selbst vorbereiten: Die 10 Voraussetzungen.
Businessplan erstellen lassenQuellen (Abruf 29.10.2026)
- § 21 AufenthG: https://www.gesetze-im-internet.de/aufenthg_2004/__21.html (29.10.2026 gelesen)
- IHK Stuttgart: https://www.ihk.de/stuttgart/fuer-unternehmen/recht-und-steuern/arbeitsrecht/auslaenderrecht/selbstaendige-taetigkeit-durch-auslaender-684940 (29.10.2026)
- IHK Pfalz: https://www.ihk.de/pfalz/innovation-umwelt-und-existenzgruendung/unternehmensgruendung/selbststaendige-taetigkeit-nicht-eu-auslaender-4166832 (29.10.2026)
- IHK Berlin: https://www.ihk.de/berlin/service-und-beratung/existenzgruendung/-21-aufenthg-antragstellung-4335022 (29.10.2026, Seite ohne Datum)
Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde, die deutsche Auslandsvertretung oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.