Businessplan fürs Visum: Darauf achten IHK und Ausländerbehörde

Kurzantwort: Der Businessplan ist die wichtigste Grundlage für die Stellungnahme der IHK zu Ihrem Visumantrag. Er muss zeigen, dass Ihr Vorhaben die Kriterien aus § 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG erfüllt: tragfähige Idee, unternehmerische Erfahrung, Kapitaleinsatz, Wirkung auf Beschäftigung und Ausbildung sowie Beitrag zu Innovation. Die Behörde entscheidet nach eigenem Ermessen.

Stand: 29.10.2026. Anforderungen können sich ändern und sind regional verschieden.

Was die IHK prüft

Bei einem Antrag auf eine Aufenthaltserlaubnis zur selbstständigen Tätigkeit beteiligt die Ausländerbehörde die fachkundige Körperschaft, in der Regel die IHK (§ 21 Abs. 1 Satz 3 AufenthG). Die IHK Stuttgart beschreibt: Sie prüft den Antrag anhand der Anforderungen aus § 21 Abs. 1 AufenthG, darunter Tragfähigkeit der Geschäftsidee, Erfahrung, Kapital und Beschäftigungswirkung. Die Ausländerbehörde entscheidet danach nach eigenem Ermessen.

Die IHK Pfalz weist darauf hin, dass sie keine Vorabprüfung anbietet. Die Stellungnahme geht direkt an die Ausländerbehörde.

Der Gesetzestext nennt diese Kriterien (§ 21 Abs. 1 AufenthG):

Feste Mindestbeträge nennt das Gesetz nicht. Der Plan ist also kein Formular, sondern ein Beleg dafür, dass Ihr Vorhaben die Kriterien erfüllt.

Aufbau und Umfang

Die IHK Stuttgart nennt für neue Unternehmen einen „fundierten, kompakten Businessplan“ von höchstens 25 bis 40 Seiten. Das ist eine Obergrenze der IHK Stuttgart, keine gesetzliche Vorgabe. Andere Kammern können andere Anforderungen haben.

Inhaltlich nennt die IHK Stuttgart:

Ein sinnvoller Aufbau für Ihre Planung:

  1. Zusammenfassung (eine Seite)
  2. Gründerprofil: Ausbildung, Berufserfahrung, Branchenerfahrung
  3. Geschäftsidee und Angebot
  4. Markt, Kunden und Wettbewerb in Deutschland
  5. Marketing und Vertrieb
  6. Organisation, Rechtsform, Standort
  7. Personal und Ausbildung
  8. Finanzplan: Kapitalbedarf, Investitionen, Umsatz- und Ertragsvorschau
  9. Chancen und Risiken

Wie Sie einen Businessplan grundsätzlich aufbauen, erklärt unser allgemeiner Leitfaden Businessplan erstellen mit Vorlage.

Kriterium für Kriterium: So belegen Sie es im Plan

Kriterium (§ 21 Abs. 1) Was die Behörde sehen möchte Wo im Plan
Tragfähigkeit der Geschäftsidee Wer kauft was, zu welchem Preis, warum von Ihnen? Nachvollziehbare Zahlen Markt, Finanzplan
Unternehmerische Erfahrung Belegte Berufs- und Branchenerfahrung, Zeugnisse, Referenzen Gründerprofil, Anlagen
Höhe des Kapitaleinsatzes Wie viel Eigenkapital oder Kredit steht bereit, wofür wird es verwendet Kapitalbedarf, Investitionsplan
Beschäftigung und Ausbildung Geplante Arbeits- und Ausbildungsplätze mit Zeitpunkt Personal
Innovation und Forschung Was ist neu oder besser, was bringt es der Region oder Branche Geschäftsidee
Wirtschaftliches Interesse / regionales Bedürfnis Warum braucht der Standort dieses Angebot Markt, Standort

Was den Antrag aus unserer Praxis stärkt: Geschäftskunden (B2B) mit Absichtserklärungen, geplante Arbeits- und Ausbildungsplätze, Investitionen in Deutschland und belegte Branchenerfahrung. Ein reines Endkundengeschäft ohne Personal wird nicht automatisch abgelehnt. Es muss aber den Nutzen für die Region gut begründen. Das sind Erfahrungswerte, keine Rechtsregeln.

Beispiel (erfunden, typisch): Eine Gründerin plant eine Agentur für Softwaretests. Im Plan steht: zwei Jahre Branchenerfahrung (Arbeitszeugnis in Anlage), zwei Absichtserklärungen von Geschäftskunden, ein Kapitalbedarfsplan mit Eigenkapital auf dem Konto, zwei geplante Stellen im zweiten Jahr. Jede Aussage hat einen Beleg. So kann die IHK die Kriterien nachvollziehen.

Finanzierung und Kapitalherkunft

Das Gesetz verlangt, dass die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder eine Kreditzusage gesichert ist (§ 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 AufenthG). Das heißt für den Plan:

Herkunft des Kapitals: Aus unserer Erfahrung fragen Behörden häufig, woher das Eigenkapital stammt (Ersparnisse, Verkauf, Schenkung). Halten Sie Belege bereit. Das ist ein Erfahrungswert, kein Gesetzestext.

Unsere Empfehlung (kein gesetzliches Kriterium): Planen Sie in der Anfangszeit einen Puffer ein, damit Kosten und Lebenshaltung auch bei langsamem Start gedeckt sind.

Welche Unterlagen dazugehören

Die IHK Pfalz nennt neun Unterlagen, die im Regelfall vorgelegt werden (Seite zur Aufenthaltserlaubnis nach § 21 AufenthG):

  1. Businessplan mit Konzept, Ertragsvorschau, Investitions- und Kapitalbedarfsplan
  2. Handelsregisterauszug, sofern vorhanden
  3. Gewerbeanzeige, sofern bereits erfolgt
  4. Gesellschaftsvertrag, gegebenenfalls als Entwurf
  5. Nachweis des Kapitals (Eigen- oder Fremdkapital)
  6. Lebenslauf mit Ausbildungsnachweisen und Nachweis der bisherigen beruflichen Tätigkeit
  7. Geschäftsführer-Anstellungsvertrag mit Gehaltsangabe
  8. Miet- oder Pachtverträge, sofern bereits geschlossen
  9. Nachweis über Geschäftsbeziehungen in Deutschland

Welche Unterlagen im Einzelfall verlangt werden, entscheiden die Auslandsvertretung, die Ausländerbehörde und die IHK an Ihrem Standort. Fragen Sie nach der aktuellen Liste.

Regionale Unterschiede

Die Praxis ist nicht überall gleich. Beispiel Berlin: Laut IHK Berlin und den Verfahrenshinweisen der Berliner Behörde müssen Geschäftsführer einer GmbH oder UG dort mindestens 50 Prozent der Anteile halten. Verlangt wird außerdem die Eintragung im Handelsregister oder zumindest die notarielle Anmeldung. Das ist ein Berliner Beispiel und keine bundesweite Regel.

Eine reine Kapitalbeteiligung reicht nicht: Sie müssen das Unternehmen tatsächlich führen (IHK Stuttgart).

Sprache des Plans

Der Plan wird der deutschen Behörde und der IHK vorgelegt. Schreiben Sie ihn deshalb auf Deutsch. Eine Fassung in Ihrer Muttersprache hilft Ihnen selbst, den Plan zu verstehen und zu prüfen. Sie ist aber keine beglaubigte Übersetzung und ersetzt keine amtlichen Übersetzungen, die Behörden bei einzelnen Dokumenten verlangen können.

Checkliste

Businessplan für Ihr Visum – auf Deutsch und in Ihrer Sprache. Schriftliche Zusammenarbeit möglich.

Mehr zum Ablauf: Visum zur Selbstständigkeit in Deutschland. Was Sie neben dem Plan selbst vorbereiten: Die 10 Voraussetzungen.

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Business Start EU GmbH

BAFA-Berater-Nr. 205985 · seit 2019 gelistet · 200+ betreute Businessplan-Projekte · 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen · Geschäftsführer: Tobias Späth. AVGS-Trägerpartner: Starthilfe Bildungswerk GmbH (AZAV-zertifiziert).

Dieser Artikel ist keine Rechtsberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich an die zuständige Ausländerbehörde, die deutsche Auslandsvertretung oder eine Rechtsanwältin/einen Rechtsanwalt.

Häufige Fragen

Ist der Businessplan Pflicht für das Visum?

Für neue Unternehmen nennen IHK-Seiten den Businessplan als Grundlage der Stellungnahme (IHK Stuttgart, IHK Pfalz). Prüfen Sie die Anforderungen der Stelle, bei der Sie den Antrag stellen.

Wie lang muss der Businessplan sein?

Die IHK Stuttgart setzt eine Obergrenze von 25 bis 40 Seiten. Eine gesetzliche Seitenzahl gibt es nicht.

Gibt es einen Mindestbetrag für das Kapital?

Nein. Das Gesetz nennt keine festen Beträge. Die Höhe des Kapitaleinsatzes ist ein Kriterium unter mehreren (§ 21 Abs. 1 Satz 2 AufenthG).

Muss ich Arbeitsplätze schaffen?

Das Gesetz nennt Auswirkungen auf Beschäftigung und Ausbildung als Kriterium, aber keine Zahl. Geplante Stellen können den Antrag stärken. Entscheiden müssen Sie das nach Ihrem Geschäftsmodell.

Muss der Plan auf Deutsch sein?

Er geht an deutsche Behörden. Deshalb empfehlen wir Deutsch. Fragen Sie bei Ihrer Auslandsvertretung nach Sprachvorgaben für Unterlagen.

Reicht eine Übersetzung in meine Sprache?

Eine Fassung in Ihrer Sprache hilft Ihnen beim Verständnis. Sie ist keine beglaubigte Übersetzung.

Garantiert ein guter Plan das Visum?

Nein. Die Entscheidung liegt bei den Behörden (§ 21 Abs. 1 AufenthG: „kann“). Ein guter Plan verbessert die Grundlage der Prüfung.