Öffentliche Aufträge und Ausschreibungen: Chance für Gründer?

Öffentliche Auftraggeber kaufen ständig ein. Hier steht, wo Sie die Ausschreibungen finden, was Sie vorab brauchen und wie Sie Bedarf früh erkennen.

Kurz gesagt: Ja, auch junge Unternehmen können öffentliche Aufträge gewinnen. Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen finden Sie unter anderem auf service.bund.de und auf den Vergabeportalen von Ländern und Städten. Der Auftraggeber vergibt an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen (§ 122 Abs. 1 GWB), und mittelständische Interessen sind vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Welche Nachweise nötig sind, steht in den Vergabeunterlagen der einzelnen Ausschreibung.

Was öffentliche Aufträge sind und wo sie stehen

Öffentliche Auftraggeber, also Behörden, Städte, Gemeinden oder Einrichtungen des Landes, kaufen Waren und Dienstleistungen ein. Das Gesetz verlangt, dass solche Aufträge im Wettbewerb und im Wege transparenter Verfahren vergeben werden (§ 97 Abs. 1 GWB). Deshalb werden viele Aufträge öffentlich bekannt gemacht.

Eine zentrale Anlaufstelle ist service.bund.de. Das Portal führt aktuelle Ausschreibungen der öffentlichen Verwaltung von Bund, Ländern, Städten und Kommunen. Sie können nach Leistungen, Vergabeverfahren, Vergabeart und Bundesland filtern. Jede Bekanntmachung nennt die Vergabestelle, das Veröffentlichungsdatum und, sofern angegeben, die Angebotsfrist. Zusätzlich lohnt ein Blick auf das Vergabeportal Ihres Bundeslandes und Ihrer Stadt.

Was kleine und junge Unternehmen realistisch erreichen

Das Gesetz schließt Neugründungen nicht aus. Es verlangt Fachkunde und Leistungsfähigkeit, nicht ein bestimmtes Gründungsjahr (§ 122 Abs. 1 GWB). Mittelständische Interessen sind bei der Vergabe vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Was das für Ihren Fall bedeutet, entscheidet die einzelne Ausschreibung. Nach unserer Beratungserfahrung sind für den Einstieg eher kleinere und klar umrissene Aufträge geeignet als große Rahmenverträge. Das ist eine Einschätzung, keine gesetzliche Regel.

Zwei Punkte sollten Sie vor dem ersten Angebot klären:

Bedarf erkennen: Schließungen und Neueröffnungen

Beobachtung von Tobias Späth (Video)

In Heidelberg wurde eine Mensa geschlossen. Dadurch wurden Foodtrucks nötig, und viele Gründer interessierten sich dafür. Man hätte es vorher wissen müssen.

Der Geschäftsführer von Business Start EU hat dieses Beispiel in einem Video erzählt. Es ist seine Beobachtung, kein belegter Einzelfall mit Daten oder Namen, und wir führen es hier nicht weiter aus. Die Lehre daraus gilt trotzdem: Chancen im öffentlichen Bereich entstehen oft an Wendepunkten und schließen sich nach einem Zeitraum wieder.

So gehen Sie praktisch vor:

  1. Schließungen beobachten. Wenn eine öffentliche Einrichtung schließt, entsteht Bedarf, der überbrückt werden muss. Lokale Nachrichten und Mitteilungen der Stadt zeigen das früh.
  2. Neueröffnungen beobachten. Auch neue Einkaufszentren oder öffentliche Einrichtungen brauchen Anbieter. Hören Sie sich um, bevor der Bedarf bekannt gemacht wird.
  3. Bei der zuständigen Stelle nachfragen. Fragen Sie die Stadt oder Einrichtung, ob und wie ein Auftrag vergeben wird, und lassen Sie sich auf Bekanntmachungen hinweisen.
  4. Portale regelmäßig prüfen. Wiederkehrende Suche auf service.bund.de und im Vergabeportal Ihrer Stadt spart den Zufall.

Was Sie vorab brauchen

Für Gründer ist das meist überschaubarer, als es klingt. Das Gesetz sagt: Eignungskriterien dürfen nur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung, wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit sowie technische und berufliche Leistungsfähigkeit betreffen (§ 122 Abs. 2 GWB). Der Nachweis soll durch Eigenerklärungen erfolgen; weitere Unterlagen sollen nur von aussichtsreichen Bietern verlangt werden (§ 122 Abs. 3 GWB). Die Kriterien müssen zum Auftragsgegenstand und Auftragswert passen (§ 122 Abs. 4 GWB).

BereichWas der Auftraggeber prüfen kann
Befähigung und ErlaubnisDürfen Sie die Leistung gewerblich erbringen? Je nach Branche kann eine Erlaubnis nötig sein.
Wirtschaftliche LeistungsfähigkeitKönnen Sie den Auftrag finanziell tragen?
Technische und berufliche LeistungsfähigkeitHaben Sie Erfahrung, Personal und Ausstattung für den Auftrag?

Verkaufen Sie auf öffentlichen Flächen, etwa mit einem Foodtruck, fragen Sie vorab bei der zuständigen Stadt oder Gemeinde, ob für Ihren Standort eine Erlaubnis nötig ist. Welche Erlaubnis das ist, hängt vom Ort ab; wir nennen hier bewusst keine Vorschrift.

Aufträge brauchen außerdem eine tragfähige Planung. Wie Sie Ihr Vorhaben vorbereiten, zeigt der Ratgeber Businessplan für die Bank, und mit dem Finanzplan-Tool prüfen Sie, ob sich ein Auftrag rechnet.

Typische Fehler

FehlerBesser so
Die Frist übersehenAngebotsfrist aus der Bekanntmachung notieren und Puffer einplanen
Vergabeunterlagen nicht vollständig lesenAlle Anforderungen und Nachweise vor dem Angebot abgleichen
Zu groß für sich bietenPrüfen, ob Sie Kapazität und Nachweise tatsächlich haben
Erst bei Bekanntmachung aktiv werdenBedarf früh erkennen und Kontakte aufbauen

Quellen und Rechtsstand: Oktober 2026

§ 97, § 106 und § 122 GWB, abgerufen auf gesetze-im-internet.de am 30. Oktober 2026. Beschreibung des Portals: service.bund.de, abgerufen am 30. Oktober 2026. Das Heidelberger Beispiel ist eine Beobachtung von Tobias Späth aus dem Video und nicht anderweitig belegt. Einschätzungen zu kleinen Aufträgen und Partnerschaften beruhen auf unserer Beratungserfahrung, nicht auf einer Rechtsvorschrift. Dieser Ratgeber nennt keine Erfolgsquoten.

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Business Start EU GmbH

BAFA-Berater-Nr. 205985 · seit 2019 gelistet · 200+ betreute Businessplan-Projekte · 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen · Geschäftsführer: Tobias Späth. AVGS-Trägerpartner: Starthilfe Bildungswerk GmbH (AZAV-zertifiziert).

Dieser Ratgeber gibt einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Rechtsberatung. Rechtsstand: Oktober 2026. Maßgeblich sind immer die Vergabeunterlagen der einzelnen Ausschreibung.

Häufige Fragen

Wo finde ich öffentliche Ausschreibungen?

Aktuelle Ausschreibungen von Bund, Ländern und Kommunen sammelt das Portal service.bund.de. Daneben veröffentlichen viele Länder und Städte ihre Vergaben auf eigenen Vergabeportalen. Die Bekanntmachung nennt Vergabestelle, Veröffentlichungsdatum und, sofern angegeben, die Angebotsfrist.

Kann ein neu gegründetes Unternehmen überhaupt öffentliche Aufträge bekommen?

Ja, das Gesetz schließt junge Unternehmen nicht aus. Auftraggeber vergeben Aufträge an fachkundige und leistungsfähige Unternehmen (§ 122 Abs. 1 GWB), und mittelständische Interessen sind vornehmlich zu berücksichtigen (§ 97 Abs. 4 GWB). Welche Nachweise im Einzelfall gefordert werden, steht in den Vergabeunterlagen.

Gelten für jede Ausschreibung dieselben Regeln?

Nein. Das Vergaberecht des GWB gilt für Aufträge, deren geschätzter Wert die festgelegten Schwellenwerte erreicht oder überschreitet (§ 106 Abs. 1 GWB). Für kleinere Aufträge gelten andere Regeln, die je nach Auftraggeber und Bundesland unterschiedlich sein können. Lesen Sie deshalb immer die Vergabeunterlagen der konkreten Ausschreibung.

Muss ich bei der Angebotsabgabe sofort alle Nachweise vorlegen?

Nicht unbedingt. Nach § 122 Abs. 3 GWB soll der Nachweis der Eignung durch Eigenerklärungen erfolgen. Weitere Unterlagen sollen im Verlauf des Verfahrens nur von aussichtsreichen Bewerbern oder Bietern verlangt werden. Die Vergabeunterlagen der Ausschreibung sind maßgeblich.

Wie erkenne ich Bedarf, bevor er ausgeschrieben wird?

Beobachten Sie Schließungen und Neueröffnungen öffentlicher Einrichtungen in Ihrer Stadt, etwa einer Kantine oder Mensa, und fragen Sie bei der zuständigen Stelle nach. Tobias Späth beschreibt im Video am Beispiel Heidelberg, dass sich daraus Chancen ergeben, die sich nach einiger Zeit wieder schließen.