Jobcoaching mit AVGS: für wen und wie beantragen

Wie Arbeitsuchende ein individuelles Coaching zur beruflichen Eingliederung über die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter zu 100 % finanziert bekommen.

Jobcoaching mit AVGS ist ein über § 45 SGB III gefördertes Einzelcoaching zur beruflichen Eingliederung. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus und übernimmt die Kosten vollständig. Voraussetzung ist, dass Sie arbeitslos oder von Arbeitslosigkeit bedroht sind und der Träger nach der AZAV zugelassen ist.

Was Jobcoaching mit AVGS genau bedeutet

AVGS steht für Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Rechtsgrundlage ist § 45 SGB III – die „Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung". Der Gutschein finanziert ein individuelles Coaching bei einem zugelassenen Träger; „Jobcoaching" beschreibt den Inhalt: eine persönliche Begleitung zurück in eine Beschäftigung – von der beruflichen Orientierung über die Positionierung und Bewerbung bis zum erfolgreichen (Wieder-)Einstieg.

Der AVGS ist also der Gutschein, das Jobcoaching der Weg. Eingelöst wird er als Maßnahme bei einem Träger (MAT) – im Unterschied zur betrieblichen Maßnahme bei einem Arbeitgeber. Das Gesetz nennt in § 45 Abs. 1 SGB III die Ziele, auf die ein solches Coaching zahlen kann:

Kurz gesagt

Der Staat finanziert Ihnen eine fachkundige Begleitung, die genau dort ansetzt, wo es beim Zurück-in-den-Job hakt – von der Standortbestimmung bis zur überzeugenden Bewerbung.

Jobcoaching oder Gründercoaching – was ist der Unterschied?

Beide Formate laufen über denselben Paragrafen und denselben Gutschein (§ 45 SGB III, AVGS), verfolgen aber ein anderes Ziel. Der Unterschied steht direkt im Gesetz: Jobcoaching zielt auf die Eingliederung in eine abhängige Beschäftigung, Gründercoaching auf die „Heranführung an eine selbständige Tätigkeit" (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III).

Kriterium Jobcoaching (AVGS) Gründercoaching (AVGS)
Rechtsgrundlage § 45 SGB III § 45 SGB III
Ziel im Gesetz Eingliederung in Beschäftigung (Abs. 1 Nr. 1, 3, 5) Heranführung an selbstständige Tätigkeit (Abs. 1 Nr. 4)
Typische Inhalte Orientierung, Positionierung, Bewerbung, Wiedereinstieg Geschäftsidee, Businessplan, Finanzplan, Gründungsvorbereitung
Zielgruppe Arbeitslose & von Arbeitslosigkeit Bedrohte (ALG I & Bürgergeld) Arbeitslose & von Arbeitslosigkeit Bedrohte mit Gründungsabsicht
Kostenübernahme Voll bei bewilligtem AVGS Voll bei bewilligtem AVGS

Welches Ziel im Gutschein steht, legt die Vermittlungsfachkraft fest. Wer noch unentschlossen zwischen Anstellung und Selbstständigkeit ist, spricht das am besten offen im Gespräch an – mehr zum Gründungsweg lesen Sie im Ratgeber Was ist AVGS Gründercoaching?.

Wer Anspruch auf AVGS-Jobcoaching hat

Der AVGS richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende. In der Praxis kommen vor allem diese Gruppen infrage:

Wichtig ist die Unterscheidung zwischen Anspruch und Ermessen: Grundsätzlich ist der AVGS eine Ermessensleistung – es besteht kein automatischer Rechtsanspruch, die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall. Eine Sonderregel enthält § 45 Abs. 7 SGB III: Bestimmte ALG-I-Beziehende, die nach sechs Wochen Arbeitslosigkeit innerhalb von drei Monaten noch nicht vermittelt sind, haben Anspruch auf einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein. Wie weit dieser Anspruch im Einzelfall reicht, klärt die Agentur – verlassen Sie sich nicht allein darauf, sondern bereiten Sie das Gespräch gut vor.

Wie Sie AVGS-Jobcoaching bekommen – Schritt für Schritt

  1. Träger auswählen und Zusage einholen: Sie suchen einen nach der AZAV zugelassenen Coach und lassen sich bestätigen, dass er Ihre Maßnahme durchführen kann. Die Trägerwahl ist frei (§ 45 Abs. 4 SGB III).
  2. Gespräch mit der Vermittlungsfachkraft: Sie kontaktieren Ihre Ansprechperson bei Agentur oder Jobcenter und begründen den Bedarf für ein Jobcoaching. Ein persönliches Gespräch ist dafür der übliche Weg.
  3. Bewilligung abwarten: Die Behörde entscheidet und stellt bei Zustimmung den Gutschein aus. Er legt Ziel, maximale Dauer, Gültigkeitsdauer und Region fest.
  4. Gutschein beim Träger einlösen: Der Träger rechnet direkt mit der Agentur oder dem Jobcenter ab – Sie zahlen nichts.
  5. Coaching beginnen: Erst nach der Zustimmung darf die Maßnahme starten.

Die wichtigste Reihenfolge

Die Agentur übernimmt die Kosten nur, wenn die Vermittlungsfachkraft vor Beginn der Maßnahme zugestimmt und den Gutschein ausgestellt hat. Wer zuerst das Coaching startet und dann den Gutschein beantragt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

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Wie ein Jobcoaching abläuft

Ein Jobcoaching ist Einzelarbeit und richtet sich nach Ihrer Situation. Statt eines starren Kursplans arbeiten Coach und Teilnehmer an den konkreten Punkten, die den Wiedereinstieg gerade blockieren. Typische Bausteine sind:

Beratung auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch

Die Sprache des Coachings ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. § 45 SGB III und die AZAV regeln die Qualität des Trägers und das Ziel der Maßnahme, nicht die Coaching-Sprache. Ein Jobcoaching in einer anderen Sprache ist damit praktisch möglich, solange der Träger zugelassen ist und ein passender Coach zur Verfügung steht.

Das ist besonders für Fach- und Arbeitskräfte relevant, die neu in Deutschland sind und die behördlichen Abläufe noch kennenlernen. Bei Business Start EU ist die Beratung auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch möglich – so lässt sich der Weg zurück in den Arbeitsmarkt ohne Sprachbarriere planen.

Beispiel

So kann ein typischer Fall aussehen

Eine Fachkraft ist vor einem Jahr nach Deutschland gezogen und bezieht Bürgergeld. Sie bringt Berufserfahrung mit, kennt aber weder die üblichen Bewerbungsstandards noch die passenden Jobportale. Im Gespräch mit dem Jobcenter begründet sie den Bedarf an einem Jobcoaching; die Vermittlungsfachkraft stellt einen AVGS aus. Beim zugelassenen Träger arbeitet sie an Positionierung, Unterlagen und Interview-Vorbereitung – auf Englisch, bis die Sprache im Job sicher genug ist. Kosten entstehen ihr keine.

Illustratives Beispiel zur Veranschaulichung des Ablaufs – kein realer Einzelfall.

Was das Coaching kostet

Bei bewilligtem AVGS entstehen Ihnen keine Kosten. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Coaching-Kosten vollständig und rechnet direkt mit dem Träger ab. Eine Rechnung oder Zahlungsaufforderung an Sie wäre ein Warnsignal.

Damit die volle Kostenübernahme greift, muss der Träger nach der AZAV (Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung) zugelassen sein. Die AZAV verlangt unter anderem fachliche Eignung und ein geprüftes Qualitätssicherungssystem. Den Träger dürfen Sie frei wählen – die Vermittlungsfachkraft darf Ihnen keinen bestimmten Anbieter vorschreiben.

Bei Business Start EU läuft das AVGS-Coaching über unseren AZAV-zertifizierten Trägerpartner, die Starthilfe Bildungswerk GmbH. Die fachliche Begleitung übernimmt unser Team, das seit 2019 als BAFA-gelistete Gründungsberatung über 200 Businesspläne begleitet und mehr als 55 Mio. € Finanzierungsvolumen arrangiert hat.

Typische Fehler rund um den AVGS

Häufige Fragen zum Jobcoaching mit AVGS

Was ist Jobcoaching mit AVGS?

Jobcoaching mit AVGS ist ein individuelles Coaching zur beruflichen Eingliederung, das über § 45 SGB III gefördert wird. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter stellt dafür einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS) aus und übernimmt die Kosten vollständig. Ziel ist die Rückkehr in eine Beschäftigung – von der Orientierung über die Bewerbung bis zum Wiedereinstieg.

Wer hat Anspruch auf AVGS-Jobcoaching?

AVGS-Jobcoaching richtet sich an Arbeitslose und von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitsuchende. Über die Agentur für Arbeit erhalten es ALG-I-Beziehende, über das Jobcenter Bürgergeld-Beziehende (§ 16 Abs. 1 SGB II in Verbindung mit § 45 SGB III). Der AVGS ist grundsätzlich eine Ermessensleistung; die Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall.

Was ist der Unterschied zwischen Jobcoaching und Gründercoaching?

Beide werden über § 45 SGB III per AVGS gefördert, verfolgen aber unterschiedliche Ziele. Jobcoaching zielt auf die Eingliederung in eine abhängige Beschäftigung (§ 45 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 5 SGB III). Gründercoaching zielt auf die Heranführung an eine selbstständige Tätigkeit (§ 45 Abs. 1 Nr. 4 SGB III). Welches Ziel im Gutschein steht, legt die Vermittlungsfachkraft fest.

Was kostet Jobcoaching mit AVGS?

Bei bewilligtem AVGS entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Coaching-Kosten vollständig und rechnet direkt mit dem zugelassenen Träger ab. Voraussetzung ist, dass die Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vor Beginn zugestimmt hat. Eine Zahlungsaufforderung an den Teilnehmer wäre ein Warnsignal.

Muss der AVGS vor Beginn des Jobcoachings vorliegen?

Ja. Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter übernimmt die Kosten nur, wenn die Vermittlungsfachkraft der Teilnahme vor Beginn der Maßnahme zugestimmt und den Gutschein ausgestellt hat. Der AVGS legt Ziel, maximale Dauer, Gültigkeitsdauer und Region fest. Wer zuerst startet und dann beantragt, riskiert, auf den Kosten sitzen zu bleiben.

Ist Jobcoaching auf Englisch oder Ukrainisch möglich?

Die Coaching-Sprache ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – entscheidend sind die AZAV-Zulassung des Trägers und das im Gutschein festgelegte Ziel. Ein Coaching in einer anderen Sprache ist damit praktisch möglich, sofern ein passender Coach zur Verfügung steht. Bei Business Start EU ist die Beratung auf Deutsch, Englisch und Ukrainisch möglich.