Für den Gründungszuschuss muss Ihr Businessplan vor allem eines belegen: dass die Selbstständigkeit tragfähig ist — also nach der Anlaufphase Ihren Lebensunterhalt sichern kann. Eine fachkundige Stelle (etwa IHK, Handwerkskammer, Fachverband, Kreditinstitut oder Steuerberater) prüft das und stellt dazu eine Stellungnahme aus. Im Fokus stehen Geschäftskonzept, Qualifikation und Finanzplan — nicht Sicherheiten wie bei der Bank.
Gründungszuschuss, fachkundige Stelle, Businessplan — worum geht es hier?
Wer aus der Arbeitslosigkeit gründet und den Gründungszuschuss der Agentur für Arbeit nutzen will, braucht zwei Dinge: einen Businessplan und die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit. Dieser Ratgeber behandelt den Businessplan aus Sicht der Agentur für Arbeit — also die Frage, die dort im Mittelpunkt steht: Kann diese Gründung Sie ernähren?
Das ist ein anderer Blick als der Businessplan für Bank und Kredit, wo es um die Rückzahlbarkeit eines Darlehens und um Sicherheiten geht. Und es ist etwas anderes als die Tragfähigkeitsbescheinigung selbst — dort erklären wir, wer die Bescheinigung ausstellen darf und wie ihr Ablauf ist. Hier geht es um den Plan, mit dem Sie die fachkundige Stelle überzeugen.
Was die fachkundige Stelle im Businessplan prüft
Die fachkundige Stelle beurteilt die Tragfähigkeit der Existenzgründung. Anders als eine Bank fragt sie nicht nach Sicherheiten, sondern danach, ob das Vorhaben schlüssig ist und sich rechnet. Geprüft werden vor allem:
- Geschäftskonzept: Ist die Geschäftsidee klar beschrieben, gibt es einen erkennbaren Kundennutzen?
- Markt und Wettbewerb: Existiert eine realistische Nachfrage, ist die Positionierung nachvollziehbar?
- Qualifikation: Bringen Sie die fachlichen und kaufmännischen Voraussetzungen für das Vorhaben mit (§ 93 Abs. 2 SGB III)?
- Finanzplan: Zeigen Rentabilitäts- und Liquiditätsvorschau, dass der Gewinn nach der Anlaufphase Ihren Lebensunterhalt deckt?
- Kapitalbedarf und Finanzierung: Ist der Start solide durchfinanziert, inklusive einer realistischen Anlaufphase?
- Plausibilität: Sind die Umsatzannahmen hergeleitet — oder nur gewünscht?
Tragfähigkeit — das Kernkriterium
Tragfähig ist eine Gründung, wenn sie den Lebensunterhalt der Gründerin oder des Gründers dauerhaft sichern kann. Genau das soll der Gründungszuschuss überbrücken: die Zeit, bis die Selbstständigkeit trägt. Ihr Finanzplan muss deshalb zeigen, dass der geplante Gewinn nach der Startphase ausreicht — der Zuschuss federt die Anlaufzeit ab, ersetzt aber kein dauerhaft defizitäres Konzept.
Die Voraussetzungen des Gründungszuschusses — kurz
Der Businessplan ist nur ein Baustein. Für den Gründungszuschuss selbst gelten nach § 93 SGB III unter anderem:
- Restanspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 150 Tagen bei Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit.
- Nachweis der Tragfähigkeit durch die Stellungnahme einer fachkundigen Stelle.
- Nachweis der Qualifikation für die selbstständige Tätigkeit.
- Ermessensleistung: Der Gründungszuschuss ist eine „Kann"-Leistung — es besteht kein Rechtsanspruch, auch bei erfülltem Katalog entscheidet die Agentur nach Ermessen.
Die Höhe regelt § 94 SGB III: In der ersten Phase erhalten Sie sechs Monate lang Ihr zuletzt bezogenes Arbeitslosengeld zuzüglich monatlich 300 Euro für die soziale Absicherung; auf gesonderten Antrag können weitere neun Monate mit je 300 Euro folgen, wenn Sie die Geschäftstätigkeit nachweisen. Details zum Antrag stehen im Ratgeber Gründungszuschuss richtig beantragen.
Reihenfolge: erst der Plan, dann die Gründung
Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung brauchen Sie für den Antrag — und der Antrag muss vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit gestellt werden. Wer zuerst das Gewerbe anmeldet und dann den Zuschuss beantragt, riskiert die Ablehnung. Planen Sie den Businessplan und den Termin bei der fachkundigen Stelle also früh ein.
Welche Teile des Businessplans für die Agentur für Arbeit zählen
Der Textteil beschreibt Ihr Vorhaben — überzeugen muss am Ende der Finanzplan, weil er die Tragfähigkeit belegt. Für die fachkundige Stelle sind besonders wichtig:
- Rentabilitätsvorschau (in der Regel drei Jahre): Umsatz, Kosten, Ergebnis — und ob der Gewinn Ihren privaten Lebensunterhalt trägt.
- Liquiditätsplanung im Anlaufjahr, damit keine Zahlungslücke entsteht, während der Zuschuss läuft.
- Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan: Was kostet der Start, und woraus wird er gedeckt?
- Lebenshaltungskosten: Ihre privaten Entnahmen gehören sichtbar in die Planung — sonst wirkt das Ergebnis geschönt.
- Gründerperson und Qualifikation: ein knapper, belegter Nachweis, warum Sie das Vorhaben umsetzen können.
Wie Sie diese Bausteine aufbauen, zeigt unsere Anleitung zum Finanzplan erstellen. Für den Aufbau des gesamten Dokuments hilft der Ratgeber Businessplan erstellen — Anleitung mit Vorlage. Der Textteil muss die Zahlen tragen: Konzept, Markt und Wettbewerb sollen genau die Umsätze begründen, die im Finanzplan stehen.
So bereiten Sie den Businessplan für die fachkundige Stelle vor
- Arbeitslos melden und ALG I klären: Achten Sie auf den Restanspruch von mindestens 150 Tagen bei Gründungsbeginn.
- Businessplan schreiben: Konzept, Markt und Qualifikation knapp, den Finanzplan gründlich — er trägt die Tragfähigkeit.
- Finanzplan auf Tragfähigkeit ausrichten: Zeigen Sie, dass der Gewinn nach der Anlaufphase Ihren Lebensunterhalt deckt, und rechnen Sie die Lebenshaltungskosten ein.
- Fachkundige Stelle wählen und Stellungnahme einholen: IHK, Handwerkskammer, Fachverband, Kreditinstitut oder Steuerberater/Gründungsberatung.
- Antrag vor Vorhabenbeginn stellen: Businessplan und Tragfähigkeitsbescheinigung zusammen mit dem Antrag einreichen — bevor Sie das Gewerbe anmelden.
Businessplan für den Gründungszuschuss aufbereiten
Sie brauchen einen Businessplan, der die Tragfähigkeit sauber belegt und bei der fachkundigen Stelle besteht? Wir bereiten Konzept und Finanzplan gemeinsam mit Ihnen auf — kostenfreies Erstgespräch.
Erstgespräch anfragenBusinessplan für die Agentur für Arbeit vs. für die Bank
Beide wollen einen tragfähigen Plan sehen — aber mit anderem Schwerpunkt:
- Agentur für Arbeit (Gründungszuschuss): Fokus auf die Tragfähigkeit der Existenz, belegt durch die fachkundige Stellungnahme. Leitfrage: Kann die Gründung Sie ernähren? Sicherheiten spielen keine Rolle; der Zuschuss ist eine Ermessensleistung.
- Bank / KfW: Fokus auf das Zahlenwerk — Kapitaldienstfähigkeit, Rentabilität, Liquidität und Sicherheiten. Leitfrage: Wird der Kredit zurückgezahlt?
Wer beides braucht — Zuschuss und Kredit —, baut auf einem gemeinsamen Kern auf: einem sauberen Finanzplan. Worauf es bei der Bank ankommt, steht im Ratgeber Businessplan für Bank und Kredit.
Typische Fehler im Businessplan für die Agentur für Arbeit
- Lebenshaltungskosten vergessen: Ohne private Entnahmen im Finanzplan lässt sich die Tragfähigkeit nicht beurteilen.
- Zu optimistische Umsätze ohne nachvollziehbare Herleitung — der häufigste Schwachpunkt.
- Keine monatliche Liquiditätsplanung im Anlaufjahr, sodass Zahlungslücken übersehen werden.
- Antrag zu spät: erst das Gewerbe angemeldet, dann den Zuschuss beantragt.
- Restanspruch übersehen: weniger als 150 Tage ALG I bei Gründungsbeginn.
- Text und Zahlen passen nicht zusammen: Das Konzept verspricht mehr, als der Finanzplan hergibt.
- Konzept defizitär: Der Zuschuss überbrückt die Anlaufphase, rettet aber kein dauerhaft unrentables Vorhaben.
Unser Rat
Schreiben Sie den Businessplan für den kritischsten Leser bei der fachkundigen Stelle: die Person, die zuerst fragt, ob Sie von dieser Gründung leben können. Wenn Ihr Finanzplan diese Frage mit einer nachvollziehbaren Rechnung beantwortet — inklusive Ihrer Lebenshaltungskosten —, steht die Tragfähigkeitsbescheinigung auf sicherem Grund.
Stand: September 2026. Rechtsgrundlage Gründungszuschuss: §§ 93, 94 SGB III (§ 93, § 94). Der Gründungszuschuss ist eine Ermessensleistung; die Entscheidung trifft die zuständige Agentur für Arbeit im Einzelfall. Dieser Ratgeber ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.