Sie brauchen die Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss? Wir prüfen Ihre Unterlagen und stellen die Bescheinigung nach § 93 Abs. 2 SGB III aus — 299 € netto bei bestätigter Tragfähigkeit. Fehlt Ihrem Businessplan noch etwas? Dann prüfen wir gemeinsam, ob ein AVGS-Coaching der bessere Weg ist — 100 % gefördert, keine Kosten für Sie.
Der Weg zur Bescheinigung — in drei Schritten
- Kurzes Telefonat (kostenfrei). Wir sprechen kurz über Ihr Vorhaben und welche Unterlagen Sie schon haben. Danach wissen Sie, ob eine reine Prüfung reicht oder ob ein Zwischenschritt sinnvoller ist.
- Prüfung Ihrer Unterlagen. Wir schauen Businessplan, Finanzplan und Qualifikationsnachweise systematisch durch: Ist die Geschäftsidee schlüssig, ist der Finanzplan plausibel hergeleitet, passt Ihre Qualifikation zum Vorhaben?
- Erstellung der Bescheinigung. Bei bestätigter Tragfähigkeit erstellen wir die fachkundige Stellungnahme (BA-Formular BA GZ 04) — bereit zur Einreichung bei der Agentur für Arbeit. Rechnung: 299 € netto.
Nicht tragfähig? Dann führt der AVGS-Weg zum Ziel
Wenn die Prüfung ergibt, dass Ihr Vorhaben noch nicht bescheinigungsfähig ist, stellen wir Ihnen nicht einfach eine „gefällige" Bescheinigung aus — die würde bei der Agentur auffallen und Ihre Chance verbrennen. Stattdessen zeigen wir Ihnen den AVGS-Weg: Ein AVGS-Gründungscoaching kann fehlende Bausteine im Businessplan systematisch nachziehen, und zwar zu 100 % gefördert nach § 45 SGB III.
Bescheinigung erstellen
Ihre Unterlagen tragen. Wir erstellen die Bescheinigung, Sie reichen sie mit dem Gründungszuschuss-Antrag ein.
299 € netto.
AVGS-Coaching statt Bescheinigung
Ein AVGS-Gründungscoaching zieht fehlende Bausteine systematisch nach — Businessplan, Finanzplan, Marktanalyse. Am Ende steht ein banktauglicher Plan und die Bescheinigung.
0 € für Sie, weil AVGS 100 % fördert.
Warum wir keine „gefälligen" Bescheinigungen ausstellen
Aus über 200 begleiteten Gründungsverfahren wissen wir: Eine Bescheinigung für ein nicht tragfähiges Vorhaben ist keine Hilfe, sondern ein Risiko. Die Agentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen mit — und wenn der Finanzplan die Prüfung nicht besteht, trägt oft auch das Geschäft nicht. Dann ist ein überarbeiteter Plan der bessere Weg als ein durchgewinkter Antrag, der später scheitert.
Was die fachkundige Stelle prüft
Gesetzlich geht es um die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. Konkret schauen wir:
- Geschäftsidee & Markt: Ist die Idee schlüssig, gibt es eine realistische Zielgruppe und eine belastbare Wettbewerbseinschätzung?
- Finanz- und Umsatzplanung: Sind Umsatzprognose, Kostenstruktur und Liquidität nachvollziehbar hergeleitet — nicht bloß optimistisch behauptet?
- Rentabilität: Trägt sich das Vorhaben nach der Anlaufphase, inklusive Ihres Lebensunterhalts?
- Qualifikation: Passen fachliche und kaufmännische Eignung zur geplanten Tätigkeit?
Bescheinigung ≠ Bewilligung
Der Gründungszuschuss ist eine „Kann"-Leistung (§ 93 Abs. 2 SGB III: „Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden …"). Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist Pflichtvoraussetzung — sie ist aber keine Garantie für die Bewilligung. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen.
Ist Ihr Businessplan bereit für die Prüfung?
Rufen Sie kurz an. Nach zehn Minuten wissen Sie, ob eine reine Prüfung reicht oder ob wir vorher noch etwas nachschärfen sollten.
Warum Business Start EU als fachkundige Stelle
Business Start EU ist seit 2019 am Markt, BAFA-gelistet unter der Berater-Nr. 205985 und hat über 200 Businesspläne erstellt, mit denen 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen bei Banken, KfW und Investoren arrangiert wurden. Geschäftsführer Tobias Späth prüft jede Bescheinigung persönlich. Bei Bedarf sind wir zusätzlich fachkundige Stelle im Sinne des § 93 SGB III — die Agentur für Arbeit akzeptiert BAFA-registrierte Gründungsberatungen als sonstige fachkundige Stellen.
Rechtsstand: September 2026. Grundlagen: § 93 SGB III und § 94 SGB III sowie die Information der Bundesagentur für Arbeit. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.