Tragfähigkeitsbescheinigung: Prüfung + Erstellung

Der Pflichtnachweis nach § 93 Abs. 2 SGB III für Ihren Gründungszuschuss. Prüfung Ihrer Unterlagen und Erstellung durch BAFA-registrierten Berater (Nr. 205985).

299 € netto bei bestätigter Tragfähigkeit

Sie brauchen die Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss? Wir prüfen Ihre Unterlagen und stellen die Bescheinigung nach § 93 Abs. 2 SGB III aus — 299 € netto bei bestätigter Tragfähigkeit. Fehlt Ihrem Businessplan noch etwas? Dann prüfen wir gemeinsam, ob ein AVGS-Coaching der bessere Weg ist — 100 % gefördert, keine Kosten für Sie.

Der Weg zur Bescheinigung — in drei Schritten

  1. Kurzes Telefonat (kostenfrei). Wir sprechen kurz über Ihr Vorhaben und welche Unterlagen Sie schon haben. Danach wissen Sie, ob eine reine Prüfung reicht oder ob ein Zwischenschritt sinnvoller ist.
  2. Prüfung Ihrer Unterlagen. Wir schauen Businessplan, Finanzplan und Qualifikationsnachweise systematisch durch: Ist die Geschäftsidee schlüssig, ist der Finanzplan plausibel hergeleitet, passt Ihre Qualifikation zum Vorhaben?
  3. Erstellung der Bescheinigung. Bei bestätigter Tragfähigkeit erstellen wir die fachkundige Stellungnahme (BA-Formular BA GZ 04) — bereit zur Einreichung bei der Agentur für Arbeit. Rechnung: 299 € netto.

Nicht tragfähig? Dann führt der AVGS-Weg zum Ziel

Wenn die Prüfung ergibt, dass Ihr Vorhaben noch nicht bescheinigungsfähig ist, stellen wir Ihnen nicht einfach eine „gefällige" Bescheinigung aus — die würde bei der Agentur auffallen und Ihre Chance verbrennen. Stattdessen zeigen wir Ihnen den AVGS-Weg: Ein AVGS-Gründungscoaching kann fehlende Bausteine im Businessplan systematisch nachziehen, und zwar zu 100 % gefördert nach § 45 SGB III.

✓ Tragfähig

Bescheinigung erstellen

Ihre Unterlagen tragen. Wir erstellen die Bescheinigung, Sie reichen sie mit dem Gründungszuschuss-Antrag ein.

299 € netto.

✗ Noch nicht tragfähig

AVGS-Coaching statt Bescheinigung

Ein AVGS-Gründungscoaching zieht fehlende Bausteine systematisch nach — Businessplan, Finanzplan, Marktanalyse. Am Ende steht ein banktauglicher Plan und die Bescheinigung.

0 € für Sie, weil AVGS 100 % fördert.

Zum AVGS-Gründungscoaching →

Warum wir keine „gefälligen" Bescheinigungen ausstellen

Aus über 200 begleiteten Gründungsverfahren wissen wir: Eine Bescheinigung für ein nicht tragfähiges Vorhaben ist keine Hilfe, sondern ein Risiko. Die Agentur für Arbeit prüft Ihre Unterlagen mit — und wenn der Finanzplan die Prüfung nicht besteht, trägt oft auch das Geschäft nicht. Dann ist ein überarbeiteter Plan der bessere Weg als ein durchgewinkter Antrag, der später scheitert.

Was die fachkundige Stelle prüft

Gesetzlich geht es um die wirtschaftliche Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. Konkret schauen wir:

Bescheinigung ≠ Bewilligung

Der Gründungszuschuss ist eine „Kann"-Leistung (§ 93 Abs. 2 SGB III: „Ein Gründungszuschuss kann geleistet werden …"). Die Tragfähigkeitsbescheinigung ist Pflichtvoraussetzung — sie ist aber keine Garantie für die Bewilligung. Über die Förderung entscheidet die Agentur für Arbeit nach Ermessen.

Ist Ihr Businessplan bereit für die Prüfung?

Rufen Sie kurz an. Nach zehn Minuten wissen Sie, ob eine reine Prüfung reicht oder ob wir vorher noch etwas nachschärfen sollten.

Warum Business Start EU als fachkundige Stelle

Business Start EU ist seit 2019 am Markt, BAFA-gelistet unter der Berater-Nr. 205985 und hat über 200 Businesspläne erstellt, mit denen 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen bei Banken, KfW und Investoren arrangiert wurden. Geschäftsführer Tobias Späth prüft jede Bescheinigung persönlich. Bei Bedarf sind wir zusätzlich fachkundige Stelle im Sinne des § 93 SGB III — die Agentur für Arbeit akzeptiert BAFA-registrierte Gründungsberatungen als sonstige fachkundige Stellen.

Business Start EU GmbH

BAFA-Berater-Nr. 205985 · seit 2019 gelistet · 200+ betreute Businessplan-Projekte · 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen · Geschäftsführer: Tobias Späth.

Rechtsstand: September 2026. Grundlagen: § 93 SGB III und § 94 SGB III sowie die Information der Bundesagentur für Arbeit. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung.

Unterlagen einreichen — oder kurz sprechen

Am schnellsten geht es per Anruf. Wenn Sie lieber schreiben: Formular oder WhatsApp.

Direkt sprechen

Ein zehnminütiges Telefonat klärt, ob eine reine Prüfung reicht oder ob wir vorher noch etwas nachschärfen sollten.

06221 - 3215930

Lieber per Nachricht?

WhatsApp: Nachricht schreiben

Formular

Häufige Fragen

Was kostet die Tragfähigkeitsbescheinigung?

299 € netto bei bestätigter Tragfähigkeit. Der Preis umfasst die Prüfung Ihrer Unterlagen und die Erstellung der Bescheinigung (BA-Formular BA GZ 04) für die Agentur für Arbeit.

Was passiert, wenn mein Vorhaben nicht tragfähig ist?

Dann prüfen wir gemeinsam den AVGS-Weg: Ein AVGS-Gründungscoaching kann fehlende Bausteine im Businessplan systematisch nachziehen — 100 % gefördert nach § 45 SGB III. Sie bekommen dann keine Bescheinigung für ein nicht tragfähiges Vorhaben, sondern ein Coaching, das das Vorhaben tragfähig macht.

Welche Unterlagen brauche ich?

Für die Prüfung: Ihr Businessplan mit Finanzplan (Umsatz-, Kosten- und Liquiditätsplanung), Lebenslauf und Qualifikationsnachweise. Wenn Bausteine fehlen, sagen wir Ihnen im Erstgespräch, ob eine kurze Nachschärfung reicht oder ob das AVGS-Coaching der bessere Weg ist.

Wie lange dauert das?

Nach Eingang vollständiger Unterlagen prüfen wir in der Regel innerhalb weniger Werktage. Sobald die Tragfähigkeit bestätigt ist, erhalten Sie die Bescheinigung mit dem BA-Formular BA GZ 04.

Wer darf die Bescheinigung ausstellen?

Nach § 93 Abs. 2 SGB III insbesondere Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, berufsständische Kammern, Fachverbände und Kreditinstitute. Die Agentur für Arbeit akzeptiert zusätzlich sonstige fachkundige Stellen wie Steuerberatungen, Wirtschaftsprüfer und Gründungsberatungen — dazu zählt Business Start EU als BAFA-registrierter Berater.