Sie haben einen AVGS-Gutschein oder Anspruch darauf? Dann übernimmt die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter die kompletten Kosten Ihres Gründungscoachings. Für Sie fällt kein Cent an. Sie erhalten ein Einzelcoaching mit bis zu 96 Unterrichtseinheiten — inklusive banktauglichem Businessplan.
Was Sie im AVGS-Gründungscoaching bekommen
Das AVGS-Einzelcoaching bereitet Sie systematisch auf Ihre Selbstständigkeit vor. Sie erhalten die volle fachliche Begleitung eines BAFA-registrierten Gründungsberaters — kostenfrei, weil die Agentur für Arbeit die Kosten trägt.
- Einzelcoaching, nicht Gruppe: Ihr konkretes Vorhaben, nicht ein Standard-Skript.
- Bis zu 96 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, flexibel über bis zu sechs Wochen — Vor-Ort oder online.
- Banktauglicher Businessplan mit Executive Summary, Marktanalyse, Marketing- und Vertriebsstrategie, Preiskalkulation, 5-Jahres-Finanzplan und Risikoanalyse.
- Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss auf Wunsch am Ende des Coachings.
- Erfahrenes Team: Business Start EU ist seit 2019 BAFA-gelistet (Nr. 205985), über 200 begleitete Businesspläne, 55+ Mio. € arrangiertes Finanzierungsvolumen.
Trägerpartner: Starthilfe Bildungswerk GmbH
Damit die Maßnahme über AVGS abgerechnet werden kann, muss der durchführende Träger nach AZAV zertifiziert sein. Wir arbeiten dafür mit der Starthilfe Bildungswerk GmbH zusammen — einem etablierten Bildungsträger mit AZAV-Zulassung. Die fachliche Beratung übernimmt Business Start EU als spezialisierter Partner für Existenzgründung.
Wer bekommt einen AVGS?
Der AVGS ist eine Leistung nach § 45 SGB III. Anspruch haben insbesondere:
- Bezieher von Arbeitslosengeld I (ALG-I)
- Personen, die von Arbeitslosigkeit bedroht sind (z. B. gekündigt)
- Bezieher von Bürgergeld (früher ALG-II)
- Personen mit einer mindestens 6-wöchigen Arbeitslosigkeit in den letzten 3 Monaten
Die Bewilligung erfolgt durch Ihren persönlichen Vermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Wir unterstützen Sie bei der Argumentation gegenüber dem Vermittler — kostenfrei im Erstgespräch, noch bevor Sie zur Agentur gehen.
Wie Sie in drei Schritten zu Ihrem geförderten Businessplan kommen
- Kostenfreies Erstgespräch mit Business Start EU. Wir klären, ob AVGS für Sie infrage kommt, und bereiten Sie auf das Vermittler-Gespräch vor.
- Beantragung beim Vermittler. Sie besprechen den AVGS mit Ihrem Vermittler bei der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter. Der Vermittler stellt den Gutschein aus.
- Coaching startet. Sobald der AVGS bewilligt ist, beginnen wir das Einzelcoaching. Am Ende halten Sie Ihren banktauglichen Businessplan in der Hand — ohne dass Sie einen Euro dafür zahlen mussten.
Kein Rechtsanspruch — aber gute Chancen
Die AVGS-Bewilligung liegt im Ermessen des Vermittlers. Aus über 200 begleiteten Gründungsverfahren wissen wir: Der häufigste Grund für eine Ablehnung ist nicht fehlende Berechtigung, sondern eine schlechte Begründung. Wir zeigen Ihnen im Erstgespräch, wie Sie Ihr Vorhaben so präsentieren, dass die Bewilligung reibungslos läuft.
Sprechen Sie uns direkt an
Ein 15-Minuten-Anruf klärt, ob AVGS für Sie funktioniert — und wie Sie den Antrag beim Vermittler richtig platzieren.
Warum Business Start EU?
Beim AVGS-Coaching kommt es nicht nur auf den Gutschein an, sondern auf die Qualität der Beratung. Business Start EU ist seit 2019 am Markt, BAFA-gelistet (Nr. 205985) und hat über 200 Businesspläne erstellt, mit denen 55+ Mio. € Finanzierungsvolumen bei Banken, KfW und Investoren arrangiert wurden. Geschäftsführer Tobias Späth begleitet das Coaching persönlich.
Rechtsstand: September 2026. Grundlage: § 45 SGB III sowie die Information der Bundesagentur für Arbeit. Diese Seite ist allgemeine Information und keine Rechtsberatung. Die AVGS-Bewilligung liegt im Ermessen des zuständigen Vermittlers.