„Welche Förderung steht mir denn überhaupt zu?" – das ist die häufigste Frage, die mir Gründer in der Erstberatung stellen. Und die Antwort lautet fast immer: Das hängt davon ab, wo du gerade stehst.
Bist du arbeitslos gemeldet und beziehst Arbeitslosengeld I? Dann ist der Gründungszuschuss dein Weg. Bekommst du Bürgergeld? Dann kommt das Einstiegsgeld infrage. Gründest du aus der Hochschule heraus mit einer innovativen Idee? Dann ist EXIST gemacht für dich. Und der AVGS – der steht fast jedem Arbeitslosen zu und finanziert dir die Beratung, die du brauchst, um überhaupt erst einen sauberen Antrag zu stellen.
In diesem Überblick gehen wir die vier wichtigsten Förderungen für Gründer der Reihe nach durch – mit Höhe, Voraussetzungen und dem entscheidenden Hinweis, welche zu welcher Situation passt. Am Ende weißt du, welcher Weg deiner ist.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Die 4 Förderungen auf einen Blick
- 2. AVGS – kostenloses Gründercoaching
- 3. Gründungszuschuss – aus dem ALG I
- 4. Einstiegsgeld – aus dem Bürgergeld
- 5. EXIST – aus der Hochschule
- 6. Kredite & Zuschüsse für Kapitalbedarf
- 7. Welche Förderung passt zu dir?
- 8. Förderungen clever kombinieren
- 9. Häufige Fragen
1. Die 4 Förderungen auf einen Blick
Bevor wir ins Detail gehen, hier die Kurzfassung. Diese vier Programme sind für die allermeisten Gründer der richtige Startpunkt:
| Förderung | Für wen? | Was bringt es? | Rückzahlung? |
|---|---|---|---|
| AVGS | Arbeitslose (ALG I oder Bürgergeld) | 100 % finanziertes Gründercoaching | Nein |
| Gründungszuschuss | ALG-I-Empfänger | ALG I + 300 €/Monat, bis 15 Monate | Nein |
| Einstiegsgeld | Bürgergeld-Empfänger | Zuschuss zum Bürgergeld, bis 24 Monate | Nein |
| EXIST | Gründer aus Hochschule/Wissenschaft | 1.000–3.000 €/Monat + Sachmittel | Nein |
Das Schöne: Alle vier sind echte Zuschüsse – du zahlst keinen Cent zurück. Sie unterscheiden sich vor allem darin, aus welcher Situation heraus du gründest. Schauen wir uns jede einzeln an.
2. AVGS – kostenloses Gründercoaching
Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein (AVGS)
Der Türöffner: finanziert die Beratung, die dich erst antragsreif macht.
Der AVGS ist kein Geld, das auf dein Konto fließt – sondern ein Gutschein, mit dem du ein professionelles Gründercoaching zu 100 % finanziert bekommst. Ausgestellt von Arbeitsagentur oder Jobcenter. Ein zugelassener Träger (wie wir) rechnet direkt mit der Behörde ab. Für dich: 0 € Eigenanteil.
Warum das so wichtig ist: Sowohl der Gründungszuschuss als auch das Einstiegsgeld verlangen einen tragfähigen Businessplan und oft eine fachkundige Stellungnahme. Genau dabei hilft das AVGS-Coaching. Du bekommst Unterstützung beim Businessplan, beim Finanzplan und bei der Vorbereitung auf das Gespräch mit dem Sachbearbeiter.
📌 Wer bekommt den AVGS?
Grundsätzlich jeder, der arbeitslos gemeldet ist oder von Arbeitslosigkeit bedroht ist – egal ob ALG I oder Bürgergeld. Es ist eine Ermessensleistung, aber die Vergabe ist in der Praxis sehr häufig. Frag aktiv bei deinem Vermittler danach.
Mehr Details findest du auf unserer Seite zum AVGS-Einzelcoaching.
3. Gründungszuschuss – aus dem ALG I
Gründungszuschuss
Für Gründer aus dem Arbeitslosengeld I – sichert deinen Lebensunterhalt beim Start.
Der Gründungszuschuss ist die klassische Förderung für alle, die aus dem Arbeitslosengeld I in die Selbständigkeit starten. Er besteht aus zwei Phasen:
- Phase 1 (6 Monate): Du bekommst weiter deinen bisherigen ALG-I-Satz, plus 300 € pro Monat als Pauschale für die soziale Absicherung.
- Phase 2 (9 Monate): Auf Antrag gibt es weitere 300 € pro Monat – ohne den ALG-I-Anteil –, wenn du nachweist, dass du aktiv und hauptberuflich gründest.
Über die gesamte Laufzeit kommen so typischerweise 14.000 bis 22.000 € steuerfrei zusammen – ohne Rückzahlung, auch wenn das Unternehmen scheitert.
Die wichtigsten Voraussetzungen
- Du beziehst Arbeitslosengeld I und hast noch mindestens 150 Tage Restanspruch.
- Du legst einen Businessplan und eine Tragfähigkeitsbescheinigung (z. B. von IHK, HWK oder einem fachkundigen Berater) vor.
- Die Selbständigkeit wird dein Hauptberuf.
⚠ Wichtig: Es ist eine Ermessensleistung
Auf den Gründungszuschuss besteht kein Rechtsanspruch – der Sachbearbeiter entscheidet im Einzelfall. Mit einem überzeugenden Businessplan und sauberer Vorbereitung sind die Bewilligungsquoten aber hoch. Und genau hier zahlt sich das AVGS-Coaching aus.
Tiefer einsteigen kannst du in unserem ausführlichen Ratgeber Gründungszuschuss richtig beantragen.
4. Einstiegsgeld – aus dem Bürgergeld
Einstiegsgeld (§ 16b SGB II)
Das Pendant zum Gründungszuschuss – für Gründer aus dem Bürgergeld.
Wer Bürgergeld bezieht, hat keinen Anspruch auf den Gründungszuschuss – aber auf das Einstiegsgeld. Es funktioniert ähnlich: Das Jobcenter zahlt für eine begrenzte Zeit einen Zuschuss zusätzlich zum Bürgergeld, um dir den Start in die hauptberufliche Selbständigkeit zu erleichtern.
Höhe und Dauer
Die Höhe legt das Jobcenter individuell fest. Als Orientierung dient ein Grundbetrag von rund 50 % des Regelbedarfs – bei einem Single-Regelsatz von 563 € sind das etwa 281 € im Monat. Je nach Dauer der vorherigen Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft kommen Zuschläge hinzu. Gefördert wird für bis zu 24 Monate. Wichtig: Das Einstiegsgeld wird nicht auf dein Bürgergeld angerechnet – es kommt obendrauf.
Voraussetzungen
- Du beziehst Bürgergeld unmittelbar vor Aufnahme der Selbständigkeit.
- Du gründest hauptberuflich (mindestens 15 Stunden pro Woche).
- Deine Gründung hat gute Aussichten, dich dauerhaft unabhängig vom Bürgergeld zu machen – nachzuweisen über einen Businessplan.
- Du stellst den Antrag, bevor du die Tätigkeit aufnimmst.
⚠ Auch hier: Ermessensleistung
Wie beim Gründungszuschuss gibt es keinen Rechtsanspruch – dein Ansprechpartner im Jobcenter entscheidet. Ein tragfähiger Businessplan ist auch hier der Schlüssel. Das AVGS-Coaching kannst du als Bürgergeld-Empfänger ebenfalls nutzen.
5. EXIST – aus der Hochschule
EXIST-Gründungsstipendium
Für innovative, technologie- oder wissensbasierte Gründungen aus der Hochschule.
EXIST ist die Sonderklasse unter den Gründungsförderungen – ein Programm des Bundeswirtschaftsministeriums für Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Es richtet sich an Studierende, Absolventen und Wissenschaftler mit einer innovativen, oft technologie- oder wissensbasierten Geschäftsidee.
Was EXIST bietet
Das monatliche Stipendium ist nach Qualifikation gestaffelt:
- Promovierte: 3.000 €/Monat
- Hochschulabsolventen: 2.500 €/Monat
- Technische Mitarbeiter: 2.000 €/Monat
- Studierende: 1.000 €/Monat
Dazu kommen ein Kinderzuschlag von 150 €/Monat, Sachmittel bis 10.000 € (Einzelgründung) bzw. 30.000 € (Team) sowie bis zu 5.000 € für Coaching. Gefördert wird in der Regel für 12 Monate.
📌 Besonderheit: Die Hochschule stellt den Antrag
Anders als bei den anderen Förderungen beantragst du EXIST nicht selbst direkt, sondern über deine Hochschule, die dich begleitet. Das Gründungsteam darf maximal drei Personen umfassen. EXIST passt vor allem für skalierbare, innovative Ideen – weniger für die klassische Handwerks- oder Dienstleistungsgründung.
Details dazu auf unserer Seite zum EXIST-Gründerprogramm.
6. Kredite & Zuschüsse für Kapitalbedarf
Die vier Programme oben sichern vor allem deinen Lebensunterhalt und deine Beratung. Brauchst du zusätzlich Kapital für Maschinen, Waren oder Investitionen, kommen weitere Töpfe ins Spiel:
- KfW-Förderkredite: Der ERP-Gründerkredit StartGeld bietet bis zu 125.000 € zu günstigen Zinsen, beantragt über deine Hausbank.
- Mikrokredite: Kleine Darlehen von 1.000 bis 25.000 € – schnell, unbürokratisch, ideal für geringen Kapitalbedarf.
- BAFA-Beratungsförderung: Zuschuss zu Beratungskosten für Unternehmen in den ersten Jahren.
Mehr dazu in unseren Ratgebern zu Mikrokrediten und Finanzierungsmöglichkeiten für Gründer. Einen kompakten Vergleich der drei wichtigsten Geld-Förderungen findest du außerdem im Artikel 3 Förderungen für Gründer.
7. Welche Förderung passt zu dir?
Die entscheidende Frage ist nicht „Welche Förderung ist die beste?", sondern „Welche passt zu meiner Ausgangslage?". Diese Entscheidungshilfe bringt dich in drei Fragen ans Ziel:
🌳 Dein Förderweg in 3 Fragen
Beziehst du Arbeitslosengeld I? └── Ja → Gründungszuschuss + AVGS-Coaching Beziehst du Bürgergeld? └── Ja → Einstiegsgeld + AVGS-Coaching Gründest du aus einer Hochschule mit innovativer Idee? └── Ja → EXIST-Gründungsstipendium Brauchst du zusätzlich Kapital? └── Ja → KfW-Kredit / Mikrokredit (zusätzlich kombinierbar)
Aus dem Job heraus arbeitslos
Du hast vorher gearbeitet und beziehst ALG I. Dein Weg: Gründungszuschuss, vorbereitet durch ein AVGS-Coaching.
Im Bürgergeld-Bezug
Du bekommst Bürgergeld. Dein Weg: Einstiegsgeld, ebenfalls mit AVGS-Coaching zur Vorbereitung.
Innovative Idee aus der Uni
Du gründest technologie- oder wissensbasiert aus der Hochschule. Dein Weg: EXIST-Gründungsstipendium.
In der Beratung sehe ich oft Gründer, die monatelang gezögert haben, weil sie dachten, ihnen stünde „bestimmt nichts" zu. Dabei wäre der erste Schritt so einfach gewesen: einmal beim Vermittler nach dem AVGS fragen. Der kostet nichts, klärt deine Situation – und öffnet die Tür zu allem Weiteren.
— Tobias Späth, Mai 20268. Förderungen clever kombinieren
Der größte Hebel liegt nicht in einer einzelnen Förderung, sondern in der Kombination. Die Programme kommen aus unterschiedlichen Töpfen und schließen sich nicht gegenseitig aus:
- AVGS + Gründungszuschuss: Der AVGS finanziert das Coaching, das dich antragsreif macht – der Gründungszuschuss sichert danach deinen Lebensunterhalt. Die Standard-Kombination für ALG-I-Empfänger.
- AVGS + Einstiegsgeld: Dasselbe Prinzip für Bürgergeld-Empfänger.
- Lebensunterhalt + Kapital: Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld für den Lebensunterhalt, dazu ein KfW- oder Mikrokredit für Investitionen.
Wie genau die Kombination aus AVGS und Gründungszuschuss funktioniert – inklusive der kritischen 150-Tage-Frist und den häufigsten Fehlern beim Arbeitsamt – haben wir im Förder-Klartext ausführlich aufgeschrieben.
📌 Der wichtigste Tipp
Stelle Anträge immer vor Aufnahme der selbständigen Tätigkeit – sowohl beim Gründungszuschuss als auch beim Einstiegsgeld. Wer zuerst gründet und dann fragt, geht in der Regel leer aus. Die richtige Reihenfolge entscheidet über mehrere tausend Euro.
Hinweis: Dieser Artikel gibt dir einen fundierten Überblick zum Stand Mai 2026. Förderbedingungen und Sätze können sich ändern, und die Bewilligung hängt immer vom Einzelfall ab. Für deine konkrete Situation lohnt sich ein persönliches Gespräch.
9. Häufige Fragen
Beide sichern den Lebensunterhalt beim Gründungsstart, kommen aber aus unterschiedlichen Systemen: Der Gründungszuschuss ist für Empfänger von Arbeitslosengeld I (Versicherungsleistung), das Einstiegsgeld für Empfänger von Bürgergeld (Grundsicherung). Welche Förderung für dich infrage kommt, hängt also davon ab, welche Leistung du gerade beziehst.
Nein. Sowohl Gründungszuschuss als auch Einstiegsgeld sind Ermessensleistungen – der Sachbearbeiter entscheidet im Einzelfall. Mit einem tragfähigen Businessplan, einer Tragfähigkeitsbescheinigung und guter Vorbereitung sind die Chancen aber hoch. Der AVGS hingegen wird in der Praxis sehr häufig bewilligt.
0 Euro. Beim AVGS rechnet der zugelassene Bildungsträger direkt mit der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter ab. Für dich entsteht kein Eigenanteil. Der Gutschein deckt das Coaching zu 100 %.
AVGS, Gründungszuschuss, Einstiegsgeld und das EXIST-Stipendium sind echte Zuschüsse – sie müssen nicht zurückgezahlt werden, auch wenn die Gründung scheitert. Anders sieht es bei KfW-Krediten und Mikrokrediten aus: Das sind Darlehen, die du verzinst zurückzahlst.
Die Höhe legt das Jobcenter individuell fest. Als Orientierung dient ein Grundbetrag von rund 50 % des Regelbedarfs (bei Single-Regelsatz von 563 € also etwa 281 €/Monat), plus mögliche Zuschläge je nach Dauer der Arbeitslosigkeit und Größe der Bedarfsgemeinschaft. Gefördert wird für bis zu 24 Monate, und der Betrag wird nicht auf das Bürgergeld angerechnet.
Das EXIST-Gründungsstipendium richtet sich gezielt an Gründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen – Studierende, Absolventen und Wissenschaftler. Die Hochschule stellt den Antrag und begleitet dich. Für die klassische Gründung ohne Uni-Bezug sind Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld die passenden Wege.
Immer bevor du die selbständige Tätigkeit aufnimmst. Sowohl Gründungszuschuss als auch Einstiegsgeld setzen voraus, dass der Antrag vor dem Start gestellt wird. Wer zuerst gründet und sich dann erkundigt, verliert in der Regel den Anspruch.
Quellen & weiterführende Links
Die Angaben zu Höhe und Voraussetzungen sind gegen folgende offizielle Quellen geprüft (Stand Mai 2026):