Übersicht der beliebtesten Zuschüsse für Existenzgründer
Die wichtigsten Förderprogramme
Im Bereich Förderung lassen sich einerseits die Beratungskosten, wie zum Beispiel die Businessplanerstellung und die dazu gehörige Finanzierungsberatung fördern, es existieren allerdings auch zahlreiche Möglichkeiten um zinsgünstige und geförderte Kredite zu erhalten. Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Programme und Fördermittel vor.
Förderung der Beratungskosten
Bei Businessstart.eu haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, um eine Förderung für unsere Beratungsleistung zu erhalten. Zu den wichtigsten beiden Förderprogramme, welche Sie bei uns in Anspruch nehmen können, zählen:
"Förderung Unternehmerischer Know Hows"
Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
Häufig gestellte Fragen
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Was wird im Förderprogramm „Förderung unternehmerischer Know-Hows“ gefördert?
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung sowie Beratungen für Unternehmen in Schwierigkeiten.
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Wie hoch ist der Zuschuss für die Beratungen?
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den förderfähigen Beratungskosten und dem Standort des Unternehmens:
- Für junge Unternehmen (nicht länger als 2 Jahre am Markt) beträgt der Höchstsatz der Beratungskosten 4.000€. In den alten Bundesländern und Berlin werden 50% der Kosten übernommen, in den neuen Bundesländern 80%.
- Bestandsunternehmen können eine Beratung mit Kosten bis zu 3.000 € in Anspruch nehmen. In den alten Bundesländern und Berlin werden 50% der Kosten übernommen, in den neuen Bundesländern 80%.
- Unternehmen in Schwierigkeiten erhalten an allen Standorten eine Förderung von bis zu 3.000 € und es werden 90% der Kosten übernommen.
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Wie beantrage ich eine Förderung?
Um eine Förderung zu beantragen, müssen Sie einen Antrag bei der BAFA stellen. Zuerst müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner führen, der die Anfrage an die BAFA weiterleitet.
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Wann kann ich mit der Beratung beginnen?
Nach der positiven Rückmeldung zur unverbindlichen Inaussichtstellung der Förderung durch die BAFA kann mit der Beratung bei businessstart.eu begonnen werden.
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Was passiert, wenn ich keine Förderung erhalte?
Unserer Erfahrung nach erhalten Sie für viele unserer Leistungen höchstwahrscheinlich eine Förderung. Allerdings ist letztlich die BAFA für die Entscheidung zuständig. Sollten Sie wider Erwarten keine Förderung erhalten, kommen wir Ihnen selbstverständlich im Preis entgegen.
Förderung im Rahmen eines AVGS
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und aktuell auf Arbeitssuche sind oder erwerbslos gemeldet sind, besteht die Möglichkeit einen AVGS zu erhalten. Dadurch können Sie ein Gründercoachging in Anspruch nehmen.
Den AVGS erhalten Sie von der Agentur für Arbeit. Einen AVGS können Sie vor allen Dingen dann nutzen, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen oder von Arbeitslosigkeit gefährdet sind.
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit einen AVGS zu erhalten, wenn Sie bereits längere Zeit nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt tätig waren, beispielsweise weil Sie Kinder großgezogen haben.
Bei Businessstart.eu haben Sie die Möglichkeit einen Gründerkurs mittels des AVGS zu erhalten. Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.