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Übersicht der deutschen Rechtsform für deine Gründung

1. Die richtige Rechtsform wählen

Deutschlands Lage in Mitteleuropa, der einfache Zugang zu anderen europäischen Ländern und seine gut entwickelte Wirtschaft ziehen viele Investoren und Existenzgründer an. Ob als deutscher Staatsbürger oder als Ausländer – die deutsche Regierung ist offen für neue Investitionen. Als Bürger der Europäischen Union können Sie von verschiedenen Programmen profitieren, die Ihnen helfen, sich in den deutschen Arbeitsmarkt zu integrieren. In vielen Fällen ist es auch möglich, kostenlose Beratungsangebote durch staatliche Förderung in Anspruch zu nehmen.

Bevor Sie starten, sollten Sie sich darüber im Klaren sein, welche Rechtsformen zur Verfügung stehen. Bei der Gründung eines Unternehmens in Deutschland stehen Ihnen unter anderem folgende Rechtsformen zur Wahl: Einzelunternehmen, GbR, OHG, KG, GmbH und AG.

Einzelunternehmen

Diese Rechtsform eignet sich am besten für Einzelunternehmer, die in den Markt eintreten und sich selbstständig machen möchten. Wahrscheinlich ist dies die unbürokratischste Form mit wenigen Formalitäten. Wenn Sie sich für ein Einzelunternehmen entscheiden, liegt das Entscheidungsrecht ausschließlich bei Ihnen, was Ihnen viel Flexibilität verschafft. Ein Mindestkapital ist nicht erforderlich, was oft mit dem kleinen Umfang des Unternehmens zusammenhängt. Dies ist einerseits ein positiver Aspekt, da Sie mit einem neuen Unternehmen gerade erst den Markt betreten und kleine Schritte nacheinander gehen. Bei einer regelmäßigen Weiterentwicklung ist ein hohes Kapital nicht unbedingt erforderlich. Dennoch kann der Mangel an Kapital manchmal die Weiterentwicklung erschweren, und manchmal wird in einem solchen Geschäft auf persönliche Vermögenswerte zurückgegriffen. Sollte das Unternehmen schnell wachsen, ist es wahrscheinlich sinnvoll, zu einer anderen Rechtsform zu wechseln.

Kurz gesagt: Geeignet für den Markteintritt, kein Mindestkapital erforderlich, hohe Flexibilität, wenige Formalitäten, volle Haftung, keine Eintragung ins Handelsregister notwendig.

Zwei Personen schütteln sich über einem Schreibtisch mit Geschäftsdokumenten die Hand, was auf eine geschäftliche Vereinbarung hindeutet.

Personengesellschaft GbR

Eine weitere geeignete Option für den Markteintritt, diesmal für mehrere geschäftsführende Gesellschafter. Wie beim Einzelunternehmen sind für die Gründung einer GbR nur wenige Formalitäten erforderlich. Beim Aufbau einer Personengesellschaft mit Ihren Partnern empfiehlt es sich, Verträge abzuschließen, die regeln, wie Entscheidungen getroffen werden sollen. In dieser Form kann jedes Mitglied über alles entscheiden, was oft zu internen Meinungsverschiedenheiten führt. Die Haftung der Gesellschaft erstreckt sich nicht nur auf das Gesellschaftskapital, sondern auch auf das persönliche Vermögen jedes Gründers. Dies bedeutet, dass ein solches Geschäft schnell scheitern kann, wenn einer Ihrer Partner finanziell ineffizient ist und Sie keine Möglichkeit haben, dies zu kontrollieren, selbst wenn Sie selbst keine finanziellen Probleme haben. In Deutschland bieten einige Anwaltskanzleien oder Institutionen Vertragsvorlagen für Personengesellschaften an.

Kurz gesagt: Geeignet für den Markteintritt, kein Mindestkapital erforderlich, hohe Flexibilität, wenige Formalitäten, volle Haftung, keine Eintragung ins Handelsregister notwendig.

Offene Handelsgesellschaft

Hier ist mehr Papierkram erforderlich. Aufgrund einer Vielzahl von staatlichen Vorschriften genießt die OHG großes Vertrauen bei Kunden und Banken. Wie die GbR ist auch die OHG eine Art Personengesellschaft, jedoch ist die Eintragung ins Handelsregister zwingend erforderlich. Je früher eine GbR ein starkes Wachstum erfährt, desto eher ist es ratsam, ihre Rechtsform in eine OHG zu ändern, wobei alle Ausgaben und Einnahmen dokumentiert werden müssen. Ein Mindestkapital ist jedoch nach wie vor nicht erforderlich, und alle Partner tragen die volle Verantwortung und die potenziellen Risiken. Die OHG als Ganzes kann verklagt werden, und jeder Partner ist verpflichtet, aktiv an der Geschäftsführung teilzunehmen, es sei denn, dies wird im Gesellschaftsvertrag anders festgelegt.

Kurz gesagt: Kein Mindestkapital erforderlich, hohe Kreditwürdigkeit, hohe Flexibilität, einige Formalitäten, Eintragung ins Handelsregister erforderlich, volle Haftung.

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

Die GmbH ist bei weitem die häufigste Unternehmensform. In einer GmbH gibt es drei Hauptorgane: die Gesellschafterversammlung, den Geschäftsführer und den Aufsichtsrat. Der Geschäftsführer ist die einzige Person, die berechtigt ist, das Unternehmen zu vertreten. Ihm obliegen zahlreiche Pflichten, deren Nichterfüllung rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann. Bei dieser Rechtsform ist ein Mindestkapital von 25.000 Euro erforderlich, verbunden mit der obligatorischen Eintragung ins Handelsregister. Die beschränkte Haftung der Gesellschaft kann sich nachteilig auf die Kreditwürdigkeit auswirken. Wenn Sie unbedingt eine GmbH gründen möchten und Startkapital benötigen, müssen Sie überzeugende Argumente bei Gesprächen mit potenziellen Investoren vorbringen, um sie von Ihrem Produkt zu überzeugen. GmbH-Anteile können nicht an der Börse gehandelt werden, können jedoch mittels speziell aufgesetzter notarieller Dokumente übertragen werden.

Kurz gesagt: Mindestkapital von 25.000 Euro, beschränkte Haftung, Gesellschafter müssen einen Vertrag abschließen, das Unternehmen wird durch den Geschäftsführer vertreten, geringe Kreditwürdigkeit, hohe Flexibilität, umfangreicher Papieraufwand, Eintragung ins Handelsregister erforderlich.

Kommanditgesellschaft KG

Bei der KG-Partnerschaft kann eine Partei ihre Haftung beschränken. Es gibt zwei Arten von Gesellschaftern: 1) Der Komplementär, der das Unternehmen führt und uneingeschränkt haftet, auch mit seinem persönlichen Vermögen, und 2) Der Kommanditist, der nur beschränkt haftet, d.h. nur mit seinem Kapital im Unternehmen beteiligt ist, lediglich Informationsrechte besitzt und von der Geschäftsführung ausgeschlossen ist. Die KG ist daher eine geeignete Rechtsform für Einzelunternehmer, die ihr Geschäft erweitern möchten, für die jedoch die OHG aus bestimmten Gründen nicht infrage kommt, z.B. weil sie die Position des Geschäftsführers nicht teilen möchten. Die KG-Partnerschaft muss im Handelsregister eingetragen werden.

Kurz gesagt: Kein Mindestkapital erforderlich, hohe Kreditwürdigkeit, hohe Flexibilität, viele Formalitäten, Eintragung ins Handelsregister erforderlich, Haftung teilweise voll, teilweise beschränkt.

Aktiengesellschaft AG

Die AG ist am besten geeignet für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf. Das Mindestkapital für die Gründung einer Aktiengesellschaft beträgt 50.000 Euro. Eine AG unterliegt dem Aktiengesetz und ist eine Kapitalgesellschaft mit in Aktien aufgeteiltem Kapital. Eine weitere Voraussetzung ist eine Mindestanzahl von fünf Mitgliedern sowie die Eintragung ins Handelsregister. Die Partner einer AG müssen einen Vertrag abschließen. Der Vorstand, das zentrale Entscheidungsorgan, leitet das Unternehmen. Er wird vom Aufsichtsrat ernannt und ist diesem rechenschaftspflichtig. AG-Versammlungen bieten den Aktionären die Möglichkeit, die Unternehmenspolitik zu beeinflussen. Eine AG ist für den ersten Markteintritt ungeeignet, und die Formalitäten sind wesentlich umfangreicher und anspruchsvoller als bei der Gründung einer GmbH. Häufig entsteht eine AG durch die Umwandlung einer bereits bestehenden GmbH.

Kurz gesagt: Mindestkapital von 50.000 Euro, beschränkte Haftung, Partner müssen einen Vertrag abschließen, das Unternehmen wird durch den Vorstand vertreten, umfangreicher und anspruchsvoller Papieraufwand, geeignet für Unternehmen mit hohem Kapitalbedarf, Eintragung ins Handelsregister erforderlich.

Rechtsform Mindestkapital Haftung Gesellschafter/Gründer Geeignet für Vorteile Nachteile
Einzelunternehmen Kein Mindestkapital Unbeschränkt mit Privatvermögen 1 Person Einzelunternehmer, Selbstständige Einfache Gründung, keine besonderen Formalitäten Unbeschränkte Haftung, hohe persönliche Risiken
Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR) Kein Mindestkapital Unbeschränkt mit Privatvermögen Mindestens 2 Personen Kleine Unternehmen, Projekte Einfache Gründung, flexible Organisation Haftung der Gesellschafter mit Privatvermögen
Offene Handelsgesellschaft (OHG) Kein Mindestkapital Unbeschränkt mit Privatvermögen Mindestens 2 Personen Handelsunternehmen Hohe Kreditwürdigkeit, einfache Steuerstruktur Haftung aller Gesellschafter, persönliches Risiko
Kommanditgesellschaft (KG) Kein Mindestkapital Komplementär: unbeschränkt, Kommanditist: bis zur Einlage Mindestens 2 Personen (Komplementär und Kommanditist) Familienunternehmen, Investorenmodelle Aufteilung der Haftung, einfache Kapitalaufnahme durch Kommanditisten Unbeschränkte Haftung des Komplementärs
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) 25.000 € (davon 12.500 € bei Gründung) Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen Mindestens 1 Person Kleine bis mittlere Unternehmen Haftungsbeschränkung, hohe Flexibilität Aufwendige Gründung, Bilanzierungspflicht
Unternehmergesellschaft (UG, haftungsbeschränkt) Ab 1 € Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen Mindestens 1 Person Start-ups, kleine Unternehmen Geringes Gründungskapital, Haftungsbeschränkung Thesaurierungspflicht bis 25.000 €, eingeschränkte Kreditwürdigkeit
Aktiengesellschaft (AG) 50.000 € Beschränkt auf das Gesellschaftsvermögen Mindestens 1 Person Große Unternehmen, Börsengang Kapitalaufnahme durch Aktien, Haftungsbeschränkung Hoher Verwaltungsaufwand, strenge Regularien
Kommanditgesellschaft auf Aktien (KGaA) 50.000 € Komplementär: unbeschränkt, Aktionäre: bis zur Einlage Mindestens 2 Personen (Komplementär und Aktionäre) Großunternehmen, familiengeführte Modelle Kombination von Haftungstypen, Kapitalbeschaffung über Aktien Unbeschränkte Haftung des Komplementärs, komplizierte Struktur
Partnerschaftsgesellschaft (PartG) Kein Mindestkapital Unbeschränkt, jedoch beschränkt auf Tätigkeit des Partners Mindestens 2 Freiberufler Freiberufler (Ärzte, Anwälte) Haftungsbeschränkung auf die eigene Tätigkeit Persönliche Haftung, nur für Freiberufler
Eingetragene Genossenschaft (eG) Kein Mindestkapital Keine persönliche Haftung der Mitglieder (in der Regel) Mindestens 3 Personen Kooperationen, Wohnungsbauprojekte Mitgliederförderung, gemeinschaftliche Organisation Aufwendige Verwaltung, geringe Flexibilität

2. Wichtige Einrichtungen in Deutschland

Wenn Sie ein Unternehmen in Deutschland gründen möchten, sollten Sie mit bestimmten Einrichtungen vertraut sein:

  • Gewerbeamt – das zentrale Amt für Gewerbetreibende, bei dem Sie alle Vorgänge in Ihrem Unternehmen melden.
  • Gewerbeaufsichtsamt – eine Aufsichtsbehörde, die die Einhaltung gesetzlicher Vorschriften überwacht. Sie stellt die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutz sowie Produktsicherheit sicher, verhängt Sanktionen und erteilt Genehmigungen.
  • Industrie- und Handelskammer (IHK) – die Vereinigung von Handelsunternehmen. Sobald Sie Ihr Unternehmen gründen, werden Sie automatisch Mitglied. Für Freiberufler ist dies jedoch nicht erforderlich.
  • Arbeitsamt – hier können Sie Ihre Betriebsnummer beantragen, die Sie benötigen, wenn Sie mindestens eine Person einstellen oder ein bestehendes Unternehmen übernehmen. Ausländer können hier auch eine Arbeitserlaubnis beantragen.
  • Sozialversicherungsträger – unabhängig vom Einkommen sollte jeder Arbeitnehmer eine Kranken- sowie Arbeitslosenversicherung haben.
  • Finanzamt – hier erledigen Sie alles, was mit Steuern zu tun hat.

Sobald Sie sich für eine Rechtsform entschieden und einen einzigartigen Firmennamen ausgewählt haben, ist es an der Zeit, Verträge vorzubereiten, Anträge auszufüllen und das erforderliche Kapital auf ein Bankkonto einzuzahlen. Nach der Genehmigung und Erhalt Ihrer Gründungsurkunde melden Sie Ihr Unternehmen für steuerliche und versicherungstechnische Zwecke an. Falls Sie Unterstützung benötigen, stehen zahlreiche Beratungsunternehmen zur Verfügung, um Ihnen bei den ersten Schritten auf dem Markt zu helfen und einen soliden Geschäftsplan zu erstellen, um das Unternehmen weiter wachsen zu lassen. Programme der Bundesrepublik Deutschland können bei der Finanzierung der Beratungskosten helfen. Als EU-Bürger haben Sie dieselben Förderrechte wie deutsche Staatsbürger.

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