Fördermittel erhalten
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Förderprogramme
"Förderung Unternehmerischer Know Hows"
Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.

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Häufig gestellte Fragen
FAQ
Hier informieren wir Sie über alle wichtigen Fragen rund um das Förderprogramm “Förderung unternehmerischer Know-Hows“
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Außerdem gefördert werden Beratungen für Unternehmen die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
HÖHE DES BERATUNGSZUSCHUSSES | ||||
Unternehmensart | Bemessungsgrundlage | Region | Fördersatz | maximaler Zuschuss |
Junge Unternehmen | 4.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 3.200 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 2.400 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) | 50 % | 2.000 Euro | ||
Bestandsunternehmen | 3.000 Euro | neue Bundesländer (ohne Berlin und ohne Region Leipzig) | 80 % | 2.400 Euro |
Region Lüneburg | 60 % | 1.800 Euro | ||
alte Bundesländer (ohne Region Lüneburg) | 50 % | 1.500 Euro | ||
Unternehmen in Schwierigkeiten | 3.000 Euro | alle Standorte | 90 % | 2.700 Euro |
Hierzu müssen Sie einen Antrag an die BAFA stellen.
In einem ersten Schritt müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten vor Beantragung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Diese leiten Ihre Anfrage an die BAFA weiter.
Nach der postiven Rückmeldung zur unverbindlichen
Inaussichtstellung der Förderung durch die BAFA kann mit der Beratung bei businessstart.eu begonnen werden.
Unserer Erfahrung nach erhalten Sie für viele unserer Leistungen höchstwahrscheinlich eine Förderung. Allerdings ist letztlich die BAFA für die Entscheidung zuständig. Sollten Sie wider Erwarten keine Förderung erhalten, kommen wir Ihnen selbstverständlich im Preis entgegen.
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