FördermitteL
Die wichtigsten Förderprogramme
Im Bereich Förderung lassen sich einerseits die Beratungskosten, wie zum Beispiel die Businessplanerstellung und die dazu gehörige Finanzierungsberatung fördern, es existieren allerdings auch zahlreiche Möglichkeiten um zinsgünstige und geförderte Kredite zu erhalten.
Hier stellen wir Ihnen die wichtigsten Programme und Fördermittel vor.
Förderung der Beratungskosten
Bei Businessstart.eu haben Sie zahlreiche Möglichkeiten, um eine Förderung für unsere Beratungsleistung zu erhalten.
Zu den wichtigsten beiden Förderprogramme, welche Sie bei uns in Anspruch nehmen können, zählen:
- Förderung unternehmerischer Know-hows
- Förderung im Rahmen eines AVGS
"Förderung Unternehmerischer Know Hows"
Das Förderprogramm mit dem Namen „Förderung unternehmerischen Know-hows“ fasst die bisherigen Programme „Förderung unternehmerischen Know-hows durch Unternehmensberatung“, „Gründercoaching Deutschland“, „Turn-Around-Beratung“ und „Runder Tisch“ zusammen. Zuständig für die Umsetzung des Programms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die Maßnahme wird aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) der Europäischen Union kofinanziert.
Das Förderprogramm richtet sich an Unternehmen, die bereits gegründet sind. Beratungen vor einer Gründung können nicht mit diesem Programm bezuschusst werden. Die Bundesländer bieten jedoch Zuschüsse zu den Beratungskosten und/oder eine kostenfreie Gründungsberatung für die Vorgründungsphase an.
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Häufig gestellte Fragen
FAQ
Hier informieren wir Sie über alle wichtigen Fragen rund um das Förderprogramm „Förderung unternehmerischer Know-Hows„
- Junge Unternehmen, die nicht länger als zwei Jahre am Markt sind (Jungunternehmen)
- Unternehmen ab dem dritten Jahr nach der Gründung (Bestandsunternehmen)
- Unternehmen, die sich in wirtschaftlichen Schwierigkeiten befinden – unabhängig vom Unternehmensalter (Unternehmen in Schwierigkeiten)
Gefördert werden allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung.
Außerdem gefördert werden Beratungen für Unternehmen die
- von Frauen geführt werden.
- von Migrantinnen oder Migranten geführt werden.
- von Unternehmern/innen mit anerkannter Behinderung geführt werden.
- zur besseren betrieblichen Integration von Mitarbeiterinnen oder Mitarbeitern mit Migrationshintergrund beitragen.
- zur Arbeitsgestaltung für Mitarbeiterinnen oder Mitarbeiter mit Behinderung beitragen.
- zur Fachkräftegewinnung und -sicherung beitragen.
- zur Gleichstellung und besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen.
- zur alternsgerechten Gestaltung der Arbeit beitragen.
- zur Nachhaltigkeit und zum Umweltschutz beitragen.
Die Höhe des Zuschusses orientiert sich an den maximal förderfähigen Beratungskosten (Bemessungsgrundlage) sowie dem Standort des Unternehmens.
Für junge Unternehmen, die nicht länger als 2 Jahre am Markt sind, beträgt der Höchstsatz der Beratungskosten 4000€. Hiervon werden in den alten Bundesländern und Berlin 50% der Gesamtberatungskosten übernommen. In den sogenannten neuen Bundesländern werden hiervon 80% der Kosten übernommen.
Bestandsunternehmen können eine Beratung mit Kosten bis zu 3000 € in Anspruch nehmen. Auch hier gilt, dass in den alten Bundesländern sowie Berlin 50% der Gesamtkosten übernommen werden. In den neuen Bundesländern beträgt der Anteil 80%.
Unternehmen in Schwierigkeiten werden an allen Standorten bis Gesamtkosten von 3000 € gefördert. Hiervon werden 90% der Kosten übernommen.
Hierzu müssen Sie einen Antrag an die BAFA stellen.
In einem ersten Schritt müssen Jungunternehmen und Unternehmen in Schwierigkeiten vor Beantragung ein kostenloses Informationsgespräch mit einem regionalen Ansprechpartner über die Zuwendungsvoraussetzungen führen. Diese leiten Ihre Anfrage an die BAFA weiter.
Nach der postiven Rückmeldung zur unverbindlichen
Inaussichtstellung der Förderung durch die BAFA kann mit der Beratung bei businessstart.eu begonnen werden.
Unserer Erfahrung nach erhalten Sie für viele unserer Leistungen höchstwahrscheinlich eine Förderung. Allerdings ist letztlich die BAFA für die Entscheidung zuständig. Sollten Sie wider Erwarten keine Förderung erhalten, kommen wir Ihnen selbstverständlich im Preis entgegen.
Förderung im Rahmen eines AVGS
Wenn Sie sich selbstständig machen wollen und aktuell auf Arbeitssuche sind oder erwerbslos gemeldet sind, besteht die Möglichkeit einen AVGS zu erhalten. Dadurch können Sie ein Gründercoachging in Anspruch nehmen. Den AVGS erhalten Sie von der Agentur für Arbeit.
Einen AVGS können Sie vor allen Dingen dann nutzen, wenn Sie aus der Arbeitslosigkeit heraus gründen oder von Arbeitslosigkeit gefährdet sind.
Ebenfalls haben Sie die Möglichkeit einen AVGS zu erhalten, wenn Sie bereits längere Zeit nicht mehr auf dem Arbeitsmarkt tätig waren, beispielsweise weil Sie Kinder großgezogen haben.
Bei Businessstart.eu haben Sie die Möglichkeit einen Gründerkurs mittels des AVGS zu erhalten.
Nähere Informationen finden Sie unter dem folgenden Link.
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