Inhaltsverzeichnis
1. Gibt es AVGS-Gründungscoaching auf Russisch?
Ja. Business Start EU bietet AVGS-Gründungscoaching auf Russisch an, online oder vor Ort in Heidelberg (Rudolf-Diesel-Straße 11). Das Coaching läuft über unseren nach AZAV zugelassenen Träger, die Starthilfe Bildungswerk GmbH, und wird über den AVGS direkt mit der Agentur für Arbeit oder dem Jobcenter abgerechnet. Die fachliche Gründungsberatung übernimmt Business Start EU, seit 2019 BAFA-gelistet (Nr. 205985).
Die Sprache des Coachings schreibt das Gesetz nicht vor. Sie können Ihre Gründungsidee, die Gespräche mit der Behörde und die Schritte bis zum Start also auf Russisch besprechen. Welchen zugelassenen Träger Sie wählen, entscheiden Sie selbst.
2. Ihre Ansprechpartnerin: Sasha Osypenko
Sasha Osypenko
Coach für Karriere- und Integrationscoaching, Gründungsbegleitung
Sprachen: Russisch, Ukrainisch, Deutsch, Englisch
Sasha Osypenko ist Ihre erste Ansprechpartnerin, wenn Sie das Gründungscoaching auf Russisch machen möchten. Sie klärt mit Ihnen Ihre Situation und begleitet Sie auf Russisch durch die Schritte bis zum Coaching.
3. Wer bekommt einen AVGS?
Der AVGS ist eine Leistung nach § 45 SGB III. Infrage kommen insbesondere:
- Arbeitslosengeld I (ALG I): Den AVGS stellt die Agentur für Arbeit aus.
- Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): Den AVGS stellt das Jobcenter aus.
- Von Arbeitslosigkeit bedroht: zum Beispiel nach einer Kündigung, die noch nicht wirksam ist.
Kein Rechtsanspruch
Der AVGS ist eine Ermessensleistung: Ihre Vermittlungsfachkraft entscheidet im Einzelfall. Starten Sie das Coaching nie, bevor der Gutschein ausgestellt ist, sonst übernimmt die Behörde die Kosten nicht.
4. So läuft es ab: vom Erstgespräch zum Coaching
- Kostenfreies Erstgespräch auf Russisch: Wir klären, ob ein AVGS für Ihr Vorhaben infrage kommt, und bereiten Sie auf das Gespräch bei der Behörde vor.
- Gespräch mit Ihrer Vermittlungsfachkraft: bei der Agentur für Arbeit oder beim Jobcenter. Sagen Sie dort, dass Sie ein Gründungscoaching mit AVGS möchten, und warum.
- Gutschein erhalten: Die Behörde entscheidet und stellt den AVGS aus.
- Coaching starten: Sie lösen den Gutschein bei uns ein. Das Coaching beginnt in der Regel etwa zwei Wochen nach Einreichung des Gutscheins, online oder in Heidelberg.
5. Was Sie im Coaching bekommen
- Einzelcoaching: Ihr konkretes Vorhaben, kein Gruppenkurs.
- Umfang: bis zu 120 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten in sechs Themenfeldern, von der Prüfung der Idee über Finanzplan und Finanzierung bis zum Marketing. Den genauen Umfang legt Ihr AVGS fest.
- Banktauglicher Businessplan mit Marktanalyse, Preiskalkulation und 5-Jahres-Finanzplan.
- Tragfähigkeitsbescheinigung für den Gründungszuschuss auf Wunsch am Ende des Coachings, bei bewilligtem AVGS ohne Zuzahlung.
Alle Details zu Umfang und Themenfeldern finden Sie auf unserer Seite AVGS-Gründungscoaching.
6. Gründungszuschuss und Einstiegsgeld
Das Coaching bereitet Sie auch auf die Förderung Ihrer Gründung vor. Welche Leistung infrage kommt, hängt davon ab, was Sie heute beziehen:
- Mit Arbeitslosengeld I: den Gründungszuschuss bei der Agentur für Arbeit. Dafür brauchen Sie unter anderem eine Tragfähigkeitsbescheinigung.
- Mit Grundsicherungsgeld (früher Bürgergeld): das Einstiegsgeld beim Jobcenter.
Beide Leistungen liegen im Ermessen der Behörde. Den Unterschied erklärt unser Ratgeber Gründungszuschuss oder Einstiegsgeld.