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Sie beziehen Bürgergeld und möchten sich in Berlin selbstständig machen? Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist Ihre zentrale Förderung — zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld, für bis zu 24 Monate, und kombinierbar mit einem Investitionskostenzuschuss und dem Berliner IBB Coaching BONUS.
1. Was ist Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Anders als der Gründungszuschuss (für ALG-I-Bezieher) wird das Einstiegsgeld zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt.
Wichtig — Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss
| Merkmal | Einstiegsgeld | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 16b SGB II | § 93 SGB III |
| Zielgruppe | Bürgergeld-Empfänger | ALG-I-Bezieher |
| Zuständig | Jobcenter | Agentur für Arbeit |
| Förderdauer | Bis zu 24 Monate | Bis zu 15 Monate |
| Besonderheit | + Investitionszuschuss möglich | Höhere monatliche Beträge |
2. Voraussetzungen für Einstiegsgeld in Berlin
- Bürgergeld-Bezug: Sie beziehen aktuell Bürgergeld (ehem. ALG II/Hartz IV)
- Erwerbsfähigkeit: Sie sind erwerbsfähig im Sinne des SGB II
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: Mind. 15 Stunden pro Woche
- Tragfähigkeit: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein
- Hilfebedürftigkeit beenden: Ziel muss sein, durch die Selbstständigkeit die Hilfebedürftigkeit zu beenden
Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch
Wie der Gründungszuschuss ist auch das Einstiegsgeld eine Kann-Leistung. Das zuständige Berliner Jobcenter entscheidet nach Ermessen. Ein überzeugender Businessplan und professionelle Vorbereitung sind entscheidend.
3. Wie viel und wie lange?
Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an Ihrem Bürgergeld-Regelbedarf. Typisch sind 50-75 % des Regelbedarfs als Zuschuss.
Beispielrechnung Berlin
Annahme: Regelbedarf 563 Euro (Alleinstehend, 2026)
Einstiegsgeld (50%): ~280 Euro/Monat
Förderdauer: bis zu 24 Monate
Möglicher Gesamtbetrag: ~6.700 Euro
Plus Investitionszuschuss: bis zu 5.000 Euro
Maximal möglich: ~11.700 Euro
Wichtig: Anders als beim Gründungszuschuss erhalten Sie das Bürgergeld während der Startphase weiter — das Einstiegsgeld kommt obendrauf.
4. Berlins 12 Bezirks-Jobcenter
Berlin ist in 12 Bezirke aufgeteilt, jeder mit einem eigenen Jobcenter. Zuständig ist das Jobcenter Ihres Wohnbezirks:
| Jobcenter | Bezirk |
|---|---|
| Jobcenter Berlin Mitte | Mitte |
| Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg | Friedrichshain-Kreuzberg |
| Jobcenter Berlin Pankow | Pankow |
| Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf | Charlottenburg-Wilmersdorf |
| Jobcenter Berlin Spandau | Spandau |
| Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf | Steglitz-Zehlendorf |
| Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg | Tempelhof-Schöneberg |
| Jobcenter Berlin Neukölln | Neukölln |
| Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick | Treptow-Köpenick |
| Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf | Marzahn-Hellersdorf |
| Jobcenter Berlin Lichtenberg | Lichtenberg |
| Jobcenter Berlin Reinickendorf | Reinickendorf |
Allgemeine Erreichbarkeit
Telefon: 030 9012-0 (Senatshotline)
Online: jobcenter.berlin.de
Alle Berliner Jobcenter sind auch über das Portal der Bundesagentur für Arbeit erreichbar.
5. Zusätzliche Förderung: Investitionskostenzuschuss § 16c SGB II
Neben dem monatlichen Einstiegsgeld können Sie einen Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II) beantragen — für Anschaffungen, die Sie für Ihre Selbstständigkeit brauchen.
- Bis zu 5.000 Euro als Zuschuss (nicht Darlehen)
- Für Sachmittel wie Computer, Werkzeug, Maschinen, Erstausstattung
- Antrag parallel zum Einstiegsgeld möglich
- Nachweis der Notwendigkeit erforderlich
Unser Tipp
Beantragen Sie Einstiegsgeld und Investitionskostenzuschuss gemeinsam. Im Businessplan listen wir Ihren Kapitalbedarf auf — das ist die Grundlage für den Investitionszuschuss.
6. IBB Coaching BONUS — Berliner Förderung für Gründungsberatung
Berlin-Gründer profitieren zusätzlich vom IBB Coaching BONUS der Investitionsbank Berlin (IBB). Dieser fördert externe Beratungsleistungen und lässt sich mit dem Einstiegsgeld kombinieren.
IBB Coaching BONUS
Förderung: Bis zu 3.000 Euro für externe Beratungsleistungen
Wer: Berliner Existenzgründer und junge Unternehmen
Kombination: Mit AVGS, Einstiegsgeld und BAFA-Förderung kombinierbar
Antragsweg: Über die IBB (Investitionsbank Berlin)
7. Schritt für Schritt zum Antrag
Schritt 1: AVGS beantragen
Woche 1-3Beantragen Sie zuerst einen AVGS für Gründungscoaching beim Berliner Jobcenter — 100% kostenfrei. Das Coaching ist die ideale Vorbereitung.
Schritt 2: Coaching durchlaufen
Woche 3-10Im AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam Geschäftsmodell, Finanzplan und Businessplan — angepasst an den Berliner Markt.
Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme einholen
Woche 10-11IHK Berlin, HWK Berlin oder BAFA-gelisteter Berater bestätigt die Tragfähigkeit.
Schritt 4: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss beantragen
Woche 11-12Vollständige Unterlagen beim zuständigen Berliner Bezirks-Jobcenter einreichen.
Schritt 5: Gründung starten
Nach BewilligungNach Bewilligung: Gewerbe anmelden und loslegen. Das Einstiegsgeld beginnt mit der Gründung.
8. Wie wir Sie begleiten
Business Start EU (BAFA-Nr. 186617) begleitet Bürgergeld-Empfänger in Berlin auf dem Weg in die Selbstständigkeit — von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung in der deutschen Start-up-Hauptstadt.
Unser Vorgehen für Berliner Bürgergeld-Empfänger
- Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Ihre Situation und Fördermöglichkeiten in Berlin
- AVGS-Unterstützung: Wir helfen beim AVGS-Antrag beim Berliner Jobcenter
- Coaching: Professionelle Begleitung durch unsere Coaches
- Businessplan: Marktgerechter Plan für Berliner Jobcenter und fachkundige Stelle
- Antragsbegleitung: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss + IBB Coaching BONUS optimal beantragen
Die optimale Berliner Kombination
AVGS-Coaching (kostenfrei) → Einstiegsgeld + Investitionszuschuss → IBB Coaching BONUS → BAFA-Nachgründungsberatung (50% gefördert)
So maximieren Sie Ihre Förderung und starten professionell begleitet in die Berliner Gründerszene.