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Einstiegsgeld in Berlin — Bürgergeld plus Zuschuss

Berlins 12 Bezirks-Jobcenter fördern Existenzgründungen aus dem Bürgergeld mit Einstiegsgeld bis zu 24 Monate.

Kostenlose Erstberatung
Einstiegsgeld + bis zu 5.000 Euro Investitionskostenzuschuss nach § 16c SGB II — zusätzlich zum monatlichen Einstiegsgeld

Sie beziehen Bürgergeld und möchten sich in Berlin selbstständig machen? Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist Ihre zentrale Förderung — zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld, für bis zu 24 Monate, und kombinierbar mit einem Investitionskostenzuschuss und dem Berliner IBB Coaching BONUS.

1. Was ist Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Anders als der Gründungszuschuss (für ALG-I-Bezieher) wird das Einstiegsgeld zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt.

Wichtig — Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss

Merkmal Einstiegsgeld Gründungszuschuss
Rechtsgrundlage § 16b SGB II § 93 SGB III
Zielgruppe Bürgergeld-Empfänger ALG-I-Bezieher
Zuständig Jobcenter Agentur für Arbeit
Förderdauer Bis zu 24 Monate Bis zu 15 Monate
Besonderheit + Investitionszuschuss möglich Höhere monatliche Beträge

2. Voraussetzungen für Einstiegsgeld in Berlin

Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch

Wie der Gründungszuschuss ist auch das Einstiegsgeld eine Kann-Leistung. Das zuständige Berliner Jobcenter entscheidet nach Ermessen. Ein überzeugender Businessplan und professionelle Vorbereitung sind entscheidend.

3. Wie viel und wie lange?

Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an Ihrem Bürgergeld-Regelbedarf. Typisch sind 50-75 % des Regelbedarfs als Zuschuss.

Beispielrechnung Berlin

Annahme: Regelbedarf 563 Euro (Alleinstehend, 2026)

Einstiegsgeld (50%): ~280 Euro/Monat
Förderdauer: bis zu 24 Monate

Möglicher Gesamtbetrag: ~6.700 Euro
Plus Investitionszuschuss: bis zu 5.000 Euro

Maximal möglich: ~11.700 Euro

Wichtig: Anders als beim Gründungszuschuss erhalten Sie das Bürgergeld während der Startphase weiter — das Einstiegsgeld kommt obendrauf.

4. Berlins 12 Bezirks-Jobcenter

Berlin ist in 12 Bezirke aufgeteilt, jeder mit einem eigenen Jobcenter. Zuständig ist das Jobcenter Ihres Wohnbezirks:

Jobcenter Bezirk
Jobcenter Berlin Mitte Mitte
Jobcenter Berlin Friedrichshain-Kreuzberg Friedrichshain-Kreuzberg
Jobcenter Berlin Pankow Pankow
Jobcenter Berlin Charlottenburg-Wilmersdorf Charlottenburg-Wilmersdorf
Jobcenter Berlin Spandau Spandau
Jobcenter Berlin Steglitz-Zehlendorf Steglitz-Zehlendorf
Jobcenter Berlin Tempelhof-Schöneberg Tempelhof-Schöneberg
Jobcenter Berlin Neukölln Neukölln
Jobcenter Berlin Treptow-Köpenick Treptow-Köpenick
Jobcenter Berlin Marzahn-Hellersdorf Marzahn-Hellersdorf
Jobcenter Berlin Lichtenberg Lichtenberg
Jobcenter Berlin Reinickendorf Reinickendorf

Allgemeine Erreichbarkeit

Telefon: 030 9012-0 (Senatshotline)
Online: jobcenter.berlin.de

Alle Berliner Jobcenter sind auch über das Portal der Bundesagentur für Arbeit erreichbar.

5. Zusätzliche Förderung: Investitionskostenzuschuss § 16c SGB II

Neben dem monatlichen Einstiegsgeld können Sie einen Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II) beantragen — für Anschaffungen, die Sie für Ihre Selbstständigkeit brauchen.

Unser Tipp

Beantragen Sie Einstiegsgeld und Investitionskostenzuschuss gemeinsam. Im Businessplan listen wir Ihren Kapitalbedarf auf — das ist die Grundlage für den Investitionszuschuss.

6. IBB Coaching BONUS — Berliner Förderung für Gründungsberatung

Berlin-Gründer profitieren zusätzlich vom IBB Coaching BONUS der Investitionsbank Berlin (IBB). Dieser fördert externe Beratungsleistungen und lässt sich mit dem Einstiegsgeld kombinieren.

IBB Coaching BONUS

Förderung: Bis zu 3.000 Euro für externe Beratungsleistungen
Wer: Berliner Existenzgründer und junge Unternehmen
Kombination: Mit AVGS, Einstiegsgeld und BAFA-Förderung kombinierbar
Antragsweg: Über die IBB (Investitionsbank Berlin)

7. Schritt für Schritt zum Antrag

Schritt 1: AVGS beantragen

Woche 1-3

Beantragen Sie zuerst einen AVGS für Gründungscoaching beim Berliner Jobcenter — 100% kostenfrei. Das Coaching ist die ideale Vorbereitung.

Schritt 2: Coaching durchlaufen

Woche 3-10

Im AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam Geschäftsmodell, Finanzplan und Businessplan — angepasst an den Berliner Markt.

Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme einholen

Woche 10-11

IHK Berlin, HWK Berlin oder BAFA-gelisteter Berater bestätigt die Tragfähigkeit.

Schritt 4: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss beantragen

Woche 11-12

Vollständige Unterlagen beim zuständigen Berliner Bezirks-Jobcenter einreichen.

Schritt 5: Gründung starten

Nach Bewilligung

Nach Bewilligung: Gewerbe anmelden und loslegen. Das Einstiegsgeld beginnt mit der Gründung.

8. Wie wir Sie begleiten

Business Start EU (BAFA-Nr. 186617) begleitet Bürgergeld-Empfänger in Berlin auf dem Weg in die Selbstständigkeit — von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung in der deutschen Start-up-Hauptstadt.

Unser Vorgehen für Berliner Bürgergeld-Empfänger

  1. Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Ihre Situation und Fördermöglichkeiten in Berlin
  2. AVGS-Unterstützung: Wir helfen beim AVGS-Antrag beim Berliner Jobcenter
  3. Coaching: Professionelle Begleitung durch unsere Coaches
  4. Businessplan: Marktgerechter Plan für Berliner Jobcenter und fachkundige Stelle
  5. Antragsbegleitung: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss + IBB Coaching BONUS optimal beantragen

Die optimale Berliner Kombination

AVGS-Coaching (kostenfrei)Einstiegsgeld + InvestitionszuschussIBB Coaching BONUSBAFA-Nachgründungsberatung (50% gefördert)

So maximieren Sie Ihre Förderung und starten professionell begleitet in die Berliner Gründerszene.

Brauchen Sie Hilfe beim Einstiegsgeld-Antrag in Berlin?

Kostenloses Erstgespräch — wir prüfen Ihren Anspruch und begleiten Sie zum erfolgreichen Antrag.

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