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Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Förderung für ALG-I-Bezieher auf dem Weg in die Selbstständigkeit. In der deutschen Start-up-Hauptstadt Berlin mit TU, FU, HU und einer der lebendigsten Gründerszenen Europas stehen die Chancen gut — wenn Ihr Antrag professionell vorbereitet ist.
1. Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Er besteht aus zwei Phasen:
Die zwei Phasen
| Phase | Dauer | Betrag |
|---|---|---|
| Phase 1: Grundförderung | 6 Monate | Ihr ALG I + 300 Euro/Monat für Sozialversicherung |
| Phase 2: Aufbauphase | 9 Monate (auf Antrag) | 300 Euro/Monat für Sozialversicherung |
2. Voraussetzungen — wer in Berlin bekommt ihn?
- ALG-I-Anspruch: Sie beziehen aktuell Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld!)
- Restanspruch: Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Gründung
- Hauptberuflich: Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein (mind. 15 Std./Woche)
- Fachkundige Stellungnahme: Tragfähigkeit durch IHK, HWK oder BAFA-Berater bestätigt
- Persönliche Eignung: Fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt
Wichtig: Kein Rechtsanspruch — die Berliner Realität
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Die Agentur für Arbeit Berlin entscheidet nach Ermessen. Etwa 90 % aller Anträge bundesweit werden abgelehnt oder gar nicht erst gestellt — ein professioneller Antrag macht den Unterschied.
3. Wie viel Geld bekommen Sie?
Beispielrechnung Berlin
Annahme: Ihr ALG I beträgt 1.500 Euro/Monat
Phase 1 (6 Monate):
(1.500 Euro + 300 Euro) x 6 = 10.800 Euro
Phase 2 (9 Monate):
300 Euro x 9 = 2.700 Euro
Gesamt: 13.500 Euro
Je höher Ihr bisheriges Gehalt war, desto höher fällt auch Ihr Gründungszuschuss aus. In Berlin mit seinen Tech-Unternehmen, Medienhäusern und internationalen Start-ups sind überdurchschnittliche Gehälter — und damit höhere Gründungszuschüsse — keine Seltenheit.
4. Wo Sie in Berlin beantragen
Berlin hat vier regionale Dienststellen der Agentur für Arbeit. Zuständig ist der Standort, in dessen Bezirk Sie wohnen:
| Dienststelle | Adresse | Bezirke |
|---|---|---|
| AA Berlin Mitte | Charlottenstraße 90, 10969 Berlin | Mitte, Friedrichshain-Kreuzberg, Pankow |
| AA Berlin Nord | Wexstraße 15, 13353 Berlin | Reinickendorf, Spandau, Charlottenburg-Wilmersdorf |
| AA Berlin Ost | Schwarzburgstraße 2, 12527 Berlin | Treptow-Köpenick, Marzahn-Hellersdorf, Lichtenberg |
| AA Berlin Süd | Potsdamer Straße 186, 10783 Berlin | Steglitz-Zehlendorf, Tempelhof-Schöneberg, Neukölln |
Telefonische Erreichbarkeit
Bundesweite Servicenummer: 0800 4 55 55 00 (kostenlos, Mo–Fr 8–18 Uhr)
Online: Antrag auch über das Portal der Bundesagentur möglich
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Förderung beginnt mit dem Tag der Gründung — rückwirkend gibt es nichts.
5. Die fachkundige Stelle in Berlin
Eine zentrale Voraussetzung für den Gründungszuschuss ist die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens. In Berlin akzeptiert die Agentur für Arbeit Stellungnahmen von:
| Fachkundige Stelle | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| IHK Berlin | Fasanenstraße 85, 10623 Berlin | 030 31510-0 |
| Handwerkskammer Berlin | Blücherstraße 68, 10961 Berlin | 030 25903-0 |
| Steuerberater | Verschiedene in Berlin | - |
| BAFA-gelistete Berater | z.B. Business Start EU (BAFA-Nr. 186617) | 06221 - 3215930 |
Unser Angebot
Als BAFA-gelisteter Berater können wir Ihnen die fachkundige Stellungnahme ausstellen — auf Basis eines professionellen Businessplans, den wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten.
6. Warum 90 % der Anträge abgelehnt werden
Die häufigsten Ablehnungsgründe:
- Finanzplan mangelhaft: Unrealistische Zahlen, fehlende Herleitung, keine Szenarien
- Tragfähigkeit nicht belegt: "Kann er/sie davon leben?" — wenn unklar, wird abgelehnt
- Businessplan zu dünn: Keine klare Zielgruppe, kein Alleinstellungsmerkmal
- Fachkundige Stellungnahme negativ: Zweifel der IHK übertragen sich auf die Agentur
- Restanspruch zu gering: Weniger als 150 Tage ALG-I-Anspruch
Die Agentur fragt sich:
Kann diese Person davon leben? Sind die Zahlen realistisch? Hat sie an alles gedacht? — Wenn Sie diese Fragen nicht klar beantworten, wird Ihr Antrag abgelehnt.
7. Schritt für Schritt zum bewilligten Antrag in Berlin
Schritt 1: Beratungsgespräch beim Vermittler
Woche 1Teilen Sie Ihre Gründungsabsicht mit und bitten Sie um die Antragsunterlagen.
Schritt 2: Businessplan und Finanzplan erstellen
Woche 2-4Professioneller Businessplan mit vollständigem Finanzplan — das Herzstück Ihres Antrags.
Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme einholen
Woche 4-5IHK Berlin, HWK Berlin oder BAFA-gelisteter Berater prüft die Tragfähigkeit.
Schritt 4: Antrag einreichen
Woche 5-6Vollständige Unterlagen bei der zuständigen Berliner Dienststelle einreichen.
Schritt 5: Bewilligung und Gründung
Woche 6-10Nach Bewilligung: Gewerbe anmelden und loslegen. Der Zuschuss beginnt mit dem Gründungsdatum.
8. Berliner Förderlandschaft — was zusätzlich greift
Berlin bietet neben dem Gründungszuschuss weitere Förderprogramme, die Sie kombinieren können:
| Programm | Förderung |
|---|---|
| IBB Coaching BONUS | Bis zu 3.000 Euro für externe Beratungsleistungen (IBB-gefördert) |
| IBB-Gründungskredit | Förderdarlehen der Investitionsbank Berlin für Berliner Gründer |
| Berlin Start-up Stipendium | Bis zu 2.000 Euro/Monat für innovative Gründungen (12 Monate) |
| BAFA-Förderberatung | Bis zu 50% der Beratungskosten (max. 1.750 Euro) |
Unser Tipp für Berlin
Kombinieren Sie AVGS-Coaching (kostenfrei) → Gründungszuschuss → IBB Coaching BONUS für die Nachgründungsberatung. So maximieren Sie Ihre Förderung und starten professionell begleitet in die Berliner Gründerszene.