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Gründungszuschuss in Schwerin richtig beantragen

Bis zu 15 Monate gefördert — die Agentur für Arbeit Schwerin bewilligt etwa 10 % aller Anträge. So gehören Sie dazu.

Kostenlose Erstberatung
Bis zu ~25.000 Euro Gründungszuschuss über 15 Monate — ALG I plus 300 Euro monatlich

Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Förderung für ALG-I-Bezieher auf dem Weg in die Selbstständigkeit. Schwerin als Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns bietet Gründerinnen und Gründern einen klaren Standortvorteil: Verwaltung, Versicherung, Gesundheitswesen und Industrie stellen einen stabilen lokalen Markt, und die MV-Förderbehörden GSA und LFI sitzen direkt vor Ort.

1. Was ist der Gründungszuschuss?

Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Er besteht aus zwei Phasen:

Phase Dauer Betrag
Phase 1: Grundförderung 6 Monate Ihr ALG I + 300 Euro/Monat für Sozialversicherung
Phase 2: Aufbauphase 9 Monate (auf Antrag) 300 Euro/Monat für Sozialversicherung

2. Voraussetzungen — wer in Schwerin bekommt ihn?

Wichtig: Kein Rechtsanspruch — die Realität in Schwerin

Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Die Agentur für Arbeit Schwerin entscheidet nach Ermessen. Etwa 90 % aller Anträge bundesweit werden abgelehnt oder gar nicht erst gestellt — ein professioneller Antrag macht den Unterschied.

3. Wie viel Geld bekommen Sie?

Beispielrechnung Schwerin

Annahme: Ihr ALG I beträgt 1.400 Euro/Monat

Phase 1 (6 Monate): (1.400 Euro + 300 Euro) x 6 = 10.200 Euro
Phase 2 (9 Monate): 300 Euro x 9 = 2.700 Euro

Gesamt: 12.900 Euro

4. Wo Sie in Schwerin beantragen

Agentur für Arbeit Schwerin

Adresse: Am Margaretenhof 14-16, 19057 Schwerin
Telefon: 0800 4 55 55 00 (kostenlos)
Online: Antrag auch über das Portal der Bundesagentur möglich

Hinweis: Agentur für Arbeit und Jobcenter Schwerin sitzen im selben Gebäude — falls Ihre Leistungsart unklar ist, können beide Behörden bei einem Termin geklärt werden.

Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Förderung beginnt mit dem Tag der Gründung — rückwirkend gibt es nichts.

5. Die fachkundige Stelle in Schwerin

Eine zentrale Voraussetzung ist die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit Ihres Vorhabens.

Fachkundige Stelle Adresse Telefon
IHK zu Schwerin Graf-Schack-Allee 12 (Ludwig-Bölkow-Haus), 19053 Schwerin 0385 5103-0
Handwerkskammer Schwerin Friedensstraße 4a, 19053 Schwerin 0385 7417-0
BAFA-gelistete Berater z. B. Business Start EU (BAFA-Nr. 186617) 06221 - 3215930

Unser Angebot

Als BAFA-gelisteter Berater können wir Ihnen die fachkundige Stellungnahme ausstellen — auf Basis eines professionellen Businessplans, den wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten. Online-Beratung für ganz Schwerin und Mecklenburg-Vorpommern.

6. Warum 90 % der Anträge abgelehnt werden

90% aller Gründungszuschuss-Anträge werden abgelehnt oder gar nicht erst gestellt

7. Schritt für Schritt zum bewilligten Antrag

Schritt 1: Erstgespräch mit uns

Tag 1

Wir klären Ihre Situation, prüfen Voraussetzungen und besprechen das Vorgehen für Schwerin.

Schritt 2: Businessplan erstellen

Woche 1-2

Gemeinsam erarbeiten wir Ihren banktauglichen Businessplan mit Finanzplanung.

Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme

Woche 2-3

Wir stellen Ihnen als BAFA-Berater die fachkundige Stellungnahme aus.

Schritt 4: Antrag einreichen

Woche 3

Sie reichen alle Unterlagen bei der Agentur für Arbeit Schwerin ein.

Schritt 5: Gründung & Förderung

Nach Bewilligung

Mit der Bewilligung können Sie gründen und erhalten Ihren Gründungszuschuss.

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Kostenloses Erstgespräch — wir prüfen Ihre Voraussetzungen und begleiten Sie zum bewilligten Antrag.

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