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Das Einstiegsgeld ist die wichtigste Gründungsförderung für Bürgergeld-Empfänger. Schwerin als Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns bietet einen besonderen Praxis-Vorteil: Jobcenter Schwerin und Agentur für Arbeit Schwerin sitzen im selben Gebäude (Am Margaretenhof 14-16, 19057 Schwerin) — ein Behördentermin reicht, wenn Sie ALG-I-/Bürgergeld-Sachen parallel klären müssen.
1. Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen. Der besondere Vorteil: Ihr Bürgergeld läuft parallel weiter!
| Merkmal | Einstiegsgeld |
|---|---|
| Dauer | Bis zu 24 Monate |
| Höhe | Bis zu 75 % des Regelbedarfs (ca. 430 Euro/Monat) |
| Bürgergeld | Läuft parallel weiter! |
| Zusätzlich möglich | Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro |
2. Voraussetzungen — wer in Schwerin bekommt es?
- Bürgergeld-Bezug: Sie beziehen aktuell Bürgergeld (SGB II) beim Jobcenter Schwerin
- Tragfähige Geschäftsidee: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein
- Hauptberuflich: Die Selbstständigkeit soll zum Lebensunterhalt beitragen
- Ermessensentscheidung: Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen
3. Wie viel Geld bekommen Sie?
Beispielrechnung Schwerin
Bürgergeld: 563 Euro/Monat (Regelbedarf 2026)
+ Einstiegsgeld: ca. 300-430 Euro/Monat
+ Investitionskostenzuschuss: bis zu 5.000 Euro einmalig
= Doppelte Absicherung während der Gründung
4. Wo Sie in Schwerin beantragen
Jobcenter Schwerin
Adresse: Am Margaretenhof 14-16, 19057 Schwerin
Telefon: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei) · Behördennummer 115
Hinweis: Für die Stadt Schwerin zuständig. Bei Wohnsitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist ein separates Jobcenter zuständig.
Praxis-Vorteil Schwerin
Jobcenter Schwerin und Agentur für Arbeit Schwerin sitzen im selben Gebäude (Am Margaretenhof 14-16). Wenn sich Ihre Situation gerade ändert (z. B. ALG-I-Anspruch endet, Übergang in Bürgergeld), können Sie beide Behörden bei einem Termin klären.
5. Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II)
Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter gewähren:
- Maschinen und Werkzeuge
- Büroausstattung und IT
- Fahrzeuge (wenn betrieblich notwendig)
- Warenlager
Tipp: Kombinieren mit MV-Förderung
Für größere Investitionsbedarfe kommt zusätzlich das Mikrodarlehen MV (bis 25.000 €) über die GSA Schwerin in Frage — Sitz Werkstraße 213, 19061 Schwerin, direkt vor Ort.
6. AVGS-Coaching für Bürgergeld-Empfänger
Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Damit ist das Gründungscoaching inklusive Businessplan für Sie 100 % kostenfrei.
So kombinieren Sie optimal
1. AVGS beim Jobcenter Schwerin beantragen
2. Kostenloses Coaching mit Businessplan bei uns
3. Einstiegsgeld + Investitionskostenzuschuss beantragen
4. Gründen mit doppelter Absicherung