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Einstiegsgeld in Schwerin — Bürgergeld + Gründungsförderung

Bis zu 24 Monate gefördert vom Jobcenter Schwerin — plus Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro.

Kostenlose Erstberatung
Bürgergeld + Einstiegsgeld + bis zu 5.000 € Doppelte Absicherung: Bürgergeld läuft weiter, Einstiegsgeld kommt dazu

Das Einstiegsgeld ist die wichtigste Gründungsförderung für Bürgergeld-Empfänger. Schwerin als Landeshauptstadt Mecklenburg-Vorpommerns bietet einen besonderen Praxis-Vorteil: Jobcenter Schwerin und Agentur für Arbeit Schwerin sitzen im selben Gebäude (Am Margaretenhof 14-16, 19057 Schwerin) — ein Behördentermin reicht, wenn Sie ALG-I-/Bürgergeld-Sachen parallel klären müssen.

1. Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen. Der besondere Vorteil: Ihr Bürgergeld läuft parallel weiter!

Merkmal Einstiegsgeld
Dauer Bis zu 24 Monate
Höhe Bis zu 75 % des Regelbedarfs (ca. 430 Euro/Monat)
Bürgergeld Läuft parallel weiter!
Zusätzlich möglich Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro

2. Voraussetzungen — wer in Schwerin bekommt es?

3. Wie viel Geld bekommen Sie?

Beispielrechnung Schwerin

Bürgergeld: 563 Euro/Monat (Regelbedarf 2026)
+ Einstiegsgeld: ca. 300-430 Euro/Monat
+ Investitionskostenzuschuss: bis zu 5.000 Euro einmalig

= Doppelte Absicherung während der Gründung

4. Wo Sie in Schwerin beantragen

Jobcenter Schwerin

Adresse: Am Margaretenhof 14-16, 19057 Schwerin
Telefon: 0800 4 55 55 00 (gebührenfrei) · Behördennummer 115
Hinweis: Für die Stadt Schwerin zuständig. Bei Wohnsitz im Landkreis Ludwigslust-Parchim ist ein separates Jobcenter zuständig.

Praxis-Vorteil Schwerin

Jobcenter Schwerin und Agentur für Arbeit Schwerin sitzen im selben Gebäude (Am Margaretenhof 14-16). Wenn sich Ihre Situation gerade ändert (z. B. ALG-I-Anspruch endet, Übergang in Bürgergeld), können Sie beide Behörden bei einem Termin klären.

5. Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II)

5.000 € Investitionskostenzuschuss für notwendige Anschaffungen

Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter gewähren:

Tipp: Kombinieren mit MV-Förderung

Für größere Investitionsbedarfe kommt zusätzlich das Mikrodarlehen MV (bis 25.000 €) über die GSA Schwerin in Frage — Sitz Werkstraße 213, 19061 Schwerin, direkt vor Ort.

6. AVGS-Coaching für Bürgergeld-Empfänger

Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Damit ist das Gründungscoaching inklusive Businessplan für Sie 100 % kostenfrei.

So kombinieren Sie optimal

1. AVGS beim Jobcenter Schwerin beantragen
2. Kostenloses Coaching mit Businessplan bei uns
3. Einstiegsgeld + Investitionskostenzuschuss beantragen
4. Gründen mit doppelter Absicherung

Einstiegsgeld in Schwerin beantragen?

Kostenloses Erstgespräch — wir klären Ihre Fördermöglichkeiten und begleiten Sie zur Gründung.

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