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Sie beziehen Bürgergeld und möchten sich in Jena selbstständig machen? Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist Ihre zentrale Förderung — zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld, für bis zu 24 Monate, und kombinierbar mit einem Investitionskostenzuschuss.
1. Was ist Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Anders als der Gründungszuschuss (für ALG-I-Bezieher) wird das Einstiegsgeld zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt.
Wichtig — Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss
| Merkmal | Einstiegsgeld | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 16b SGB II | § 93 SGB III |
| Zielgruppe | Bürgergeld-Empfänger | ALG-I-Bezieher |
| Zuständig | Jobcenter | Agentur für Arbeit |
| Förderdauer | Bis zu 24 Monate | Bis zu 15 Monate |
| Besonderheit | + Investitionszuschuss möglich | Höhere monatliche Beträge |
2. Voraussetzungen für Einstiegsgeld in Jena
- Bürgergeld-Bezug: Sie beziehen aktuell Bürgergeld (ehem. ALG II/Hartz IV)
- Erwerbsfähigkeit: Sie sind erwerbsfähig im Sinne des SGB II
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: Mind. 15 Stunden pro Woche
- Tragfähigkeit: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein
- Hilfebedürftigkeit beenden: Ziel muss sein, durch die Selbstständigkeit die Hilfebedürftigkeit zu beenden
Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch
Wie der Gründungszuschuss ist auch das Einstiegsgeld eine Kann-Leistung. Das Jobcenter „jenarbeit" (gemeinsame Einrichtung Stadt + AfA) entscheidet nach Ermessen. Ein überzeugender Businessplan und professionelle Vorbereitung sind entscheidend.
3. Wie viel und wie lange?
Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an Ihrem Bürgergeld-Regelbedarf. Typisch sind 50-75 % des Regelbedarfs als Zuschuss.
Beispielrechnung Jena
Annahme: Regelbedarf 563 Euro (Alleinstehend, 2026)
Einstiegsgeld (50%): ~280 Euro/Monat
Förderdauer: bis zu 24 Monate
Möglicher Gesamtbetrag: ~6.700 Euro
Plus Investitionszuschuss: bis zu 5.000 Euro
Maximal möglich: ~11.700 Euro
Wichtig: Anders als beim Gründungszuschuss erhalten Sie das Bürgergeld während der Startphase weiter — das Einstiegsgeld kommt obendrauf.
4. Das Jobcenter Jena und seine Praxis
In Jena ist das Jobcenter „jenarbeit" (gemeinsame Einrichtung Stadt + AfA) für Einstiegsgeld-Anträge zuständig:
Jobcenter „jenarbeit" (gemeinsame Einrichtung Stadt + AfA Thüringen-Ost)
Adresse: Stadtrodaer Straße 1, 07749 Jena
Service-Hotline (bundesweit, gebührenfrei): 0800 4 5555 00
Customer-Center Jena: 03641 494713
Stadtportal: jenarbeit.de · service.jena.de
Hinweis: Agentur für Arbeit Jena und Jobcenter „jenarbeit" teilen sich diese Adresse — eine Anlaufstelle, zwei Rollen. Für Bürgergeld + Einstiegsgeld ist „jenarbeit" zuständig, für ALG I + Gründungszuschuss die Agentur.
Hinweis: Jena ist kreisfreie Stadt — es gibt keine separate Landkreis-Behörde. Alle Jenaer Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger werden über „jenarbeit" betreut.
5. Zusätzliche Förderung: Investitionskostenzuschuss § 16c SGB II
Neben dem monatlichen Einstiegsgeld können Sie einen Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II) beantragen — für Anschaffungen, die Sie für Ihre Selbstständigkeit brauchen.
- Bis zu 5.000 Euro als Zuschuss (nicht Darlehen)
- Für Sachmittel wie Computer, Werkzeug, Maschinen, Erstausstattung
- Antrag parallel zum Einstiegsgeld möglich
- Nachweis der Notwendigkeit erforderlich
Unser Tipp
Beantragen Sie Einstiegsgeld und Investitionskostenzuschuss gemeinsam. Im Businessplan listen wir Ihren Kapitalbedarf auf — das ist die Grundlage für den Investitionszuschuss.
6. Schritt für Schritt zum Antrag
Schritt 1: AVGS beantragen
Woche 1-3Beantragen Sie zuerst einen AVGS für Gründungscoaching — 100% kostenfrei. Das Coaching ist die ideale Vorbereitung.
Schritt 2: Coaching durchlaufen
Woche 3-10Im AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam Geschäftsmodell, Finanzplan und Businessplan.
Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme einholen
Woche 10-11IHK Ostthüringen zu Gera, HWK Erfurt oder BAFA-gelisteter Berater bestätigt die Tragfähigkeit.
Schritt 4: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss beantragen
Woche 11-12Vollständige Unterlagen beim Jobcenter „jenarbeit" (gemeinsame Einrichtung Stadt + AfA) einreichen.
Schritt 5: Gründung starten
Nach BewilligungNach Bewilligung: Gewerbe anmelden und loslegen. Das Einstiegsgeld beginnt mit der Gründung.
7. Häufige Stolpersteine in Jena
- Verspätete Antragstellung: Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden
- Schwacher Businessplan: Ohne überzeugende Tragfähigkeitsdarstellung keine Bewilligung
- Fehlende fachkundige Stellungnahme: Das Jobcenter verlangt eine externe Bestätigung
- Unrealistische Einschätzung: Wenn das Jobcenter Zweifel hat, ob die Hilfebedürftigkeit endet
- Falsche Behörde: Bürgergeld + Einstiegsgeld → „jenarbeit"; ALG I + Gründungszuschuss → Agentur für Arbeit (gleiche Adresse, andere Rolle)
8. Wie wir Sie begleiten
Business Start EU (BAFA-Nr. 205985) begleitet Bürgergeld-Empfänger in Jena auf dem Weg in die Selbstständigkeit — von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung.
Unser Vorgehen für Bürgergeld-Empfänger
- Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Ihre Situation und Fördermöglichkeiten
- AVGS-Unterstützung: Wir helfen beim AVGS-Antrag beim Jobcenter
- Coaching: Professionelle Begleitung durch unsere Coaches
- Businessplan: Banktauglicher Plan für Jobcenter und fachkundige Stelle
- Antragsbegleitung: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss optimal beantragen
Die optimale Kombination
AVGS-Coaching (kostenfrei) → Einstiegsgeld + Investitionszuschuss → BAFA-Nachgründungsberatung (50% gefördert)
So maximieren Sie Ihre Förderung und starten professionell begleitet.