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Einstiegsgeld in Heidelberg — Bürgergeld + Gründungsförderung

Das Jobcenter Heidelberg fördert Ihre Selbstständigkeit mit Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) und Investitionskostenzuschuss. Wir beraten Sie persönlich vor Ort.

Anspruch prüfen — kostenlos
Bis zu 24 Monate + 5.000 Euro Einstiegsgeld plus möglicher Investitionskostenzuschuss

1. Was ist Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern.

Ermessensleistung

Das Einstiegsgeld ist — wie der Gründungszuschuss — eine Ermessensleistung. Ihr Fallmanager beim Jobcenter Heidelberg entscheidet über die Bewilligung.

2. Voraussetzungen für das Einstiegsgeld

3. Höhe und Dauer der Förderung

KomponenteDauerHöhe
Einstiegsgeld6-24 Monate50% des Regelsatzes + ggf. Zuschlag
Bürgergeld (parallel)WeiterhinVoller Anspruch bleibt bestehen
InvestitionskostenzuschussEinmaligBis zu 5.000 Euro

Vorteil gegenüber Gründungszuschuss

Das Bürgergeld läuft parallel weiter — Sie haben damit eine doppelte Absicherung während der Gründungsphase. Außerdem gibt es die Möglichkeit eines Investitionskostenzuschusses bis 5.000 Euro.

4. Antrag in Heidelberg stellen

Das Einstiegsgeld beantragen Sie beim Jobcenter Heidelberg:

Wichtig: Rhein-Neckar-Kreis

Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis (Czernyring 22/12) ist für den Landkreis zuständig, nicht für die Stadt Heidelberg. Achten Sie darauf, den richtigen Antrag zu stellen.

5. Investitionskostenzuschuss

Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter Heidelberg einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 5.000 Euro bewilligen (§ 16c SGB II). Dieser ist für notwendige Anschaffungen gedacht:

6. Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss

KriteriumEinstiegsgeldGründungszuschuss
VoraussetzungBürgergeldALG I
DauerBis 24 MonateBis 15 Monate
Höhe~300 Euro/MonatALG I + 300 Euro
Bürgergeld/ALGLäuft weiterEntfällt bei Gründung
InvestitionszuschussBis 5.000 EuroNein
ZuständigJobcenter HeidelbergAgentur für Arbeit

7. Wie wir Sie in Heidelberg unterstützen

Business Start EU (BAFA-Nr. 186617) hat seinen Geschäftssitz in Heidelberg seit 2019. Wir begleiten Bürgergeld-Empfänger bei der Beantragung von Einstiegsgeld und AVGS.

Unser Vorgehen

  1. Kostenloses Erstgespräch: Prüfung Ihrer Fördermöglichkeiten
  2. AVGS-Coaching: Über den AZAV-Träger 100% kostenfrei
  3. Businessplan: Für Jobcenter und ggf. Bankgespräch
  4. Einstiegsgeld-Antrag: Begleitung und Unterlagen-Check
  5. Investitionskostenzuschuss: Beantragung bei Bedarf

AVGS + Einstiegsgeld kombinieren

Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf AVGS-Coaching. Damit können Sie Businessplan und Gründungsvorbereitung komplett kostenfrei erhalten — und anschließend Einstiegsgeld beantragen.

Kundenstimmen

Das sagen unsere Kunden

Erfahrungen von Gründern, die wir auf ihrem Weg begleitet haben.

★★★★★

"Ich kann das Team von Business Start EU wärmstens empfehlen!"

KP

Karoline Plzak

GNE Business Innovation GmbH
★★★★★

"Eine sehr gute Zusammenarbeit und ein gelungener Businessplan in der kurzen Zeit."

AZ

Avni Zymeri

A-Z Bau GmbH
★★★★★

"Top Service — Note 1+!"

SK

Saro Kotscher

Saro Kotscher GmbH
FAQ

Häufig gestellte Fragen zum Einstiegsgeld

Läuft mein Bürgergeld weiter? +

Ja. Das Bürgergeld wird parallel zum Einstiegsgeld weitergezahlt — Sie haben eine doppelte Absicherung.

Wie hoch ist der Investitionskostenzuschuss? +

Bis zu 5.000 Euro für notwendige Anschaffungen wie Geräte, Ausstattung oder Warenlager. Die genaue Höhe hängt von Ihrem Bedarf ab.

Kann ich AVGS-Coaching erhalten? +

Ja. Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf einen AVGS. Damit ist das Coaching inkl. Businessplan für Sie kostenfrei.

Wer ist für Stadt Heidelberg zuständig? +

Das Jobcenter Heidelberg (Speyerer Straße 6). Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis ist nur für den Landkreis zuständig.

Einstiegsgeld in Heidelberg beantragen?

Kostenloses Erstgespräch — persönlich vor Ort oder online. Wir begleiten Ihren Weg aus dem Bürgergeld in die Selbstständigkeit.

Jetzt anrufen: 06221 - 3215930