Inhaltsverzeichnis
1. Was ist Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Es wird zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt und soll den Übergang in die Selbstständigkeit erleichtern.
Ermessensleistung
Das Einstiegsgeld ist — wie der Gründungszuschuss — eine Ermessensleistung. Ihr Fallmanager beim Jobcenter Heidelberg entscheidet über die Bewilligung.
2. Voraussetzungen für das Einstiegsgeld
- Bürgergeld-Bezug: Sie beziehen aktuell Bürgergeld (ehemals ALG II)
- Hauptberuflich: Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich (15+ Std./Woche) erfolgen
- Tragfähigkeit: Das Gründungsvorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein
- Eignung: Sie sind persönlich und fachlich geeignet
- Hilfebedürftigkeit: Sie können perspektivisch Ihre Hilfebedürftigkeit beenden
3. Höhe und Dauer der Förderung
| Komponente | Dauer | Höhe |
|---|---|---|
| Einstiegsgeld | 6-24 Monate | 50% des Regelsatzes + ggf. Zuschlag |
| Bürgergeld (parallel) | Weiterhin | Voller Anspruch bleibt bestehen |
| Investitionskostenzuschuss | Einmalig | Bis zu 5.000 Euro |
Vorteil gegenüber Gründungszuschuss
Das Bürgergeld läuft parallel weiter — Sie haben damit eine doppelte Absicherung während der Gründungsphase. Außerdem gibt es die Möglichkeit eines Investitionskostenzuschusses bis 5.000 Euro.
4. Antrag in Heidelberg stellen
Das Einstiegsgeld beantragen Sie beim Jobcenter Heidelberg:
- Adresse: Speyerer Straße 6, 69115 Heidelberg
- Telefon (Markt & Integration): 06221 9159-111
- Telefon (Leistungsgewährung): 06221 9159-222
- E-Mail: jobcenter-heidelberg@jobcenter-ge.de
Wichtig: Rhein-Neckar-Kreis
Das Jobcenter Rhein-Neckar-Kreis (Czernyring 22/12) ist für den Landkreis zuständig, nicht für die Stadt Heidelberg. Achten Sie darauf, den richtigen Antrag zu stellen.
5. Investitionskostenzuschuss
Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter Heidelberg einen Investitionskostenzuschuss von bis zu 5.000 Euro bewilligen (§ 16c SGB II). Dieser ist für notwendige Anschaffungen gedacht:
- Maschinen und Geräte
- Betriebs- und Geschäftsausstattung
- Fahrzeuge (anteilig)
- Warenlager (bei Handel)
6. Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss
| Kriterium | Einstiegsgeld | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Voraussetzung | Bürgergeld | ALG I |
| Dauer | Bis 24 Monate | Bis 15 Monate |
| Höhe | ~300 Euro/Monat | ALG I + 300 Euro |
| Bürgergeld/ALG | Läuft weiter | Entfällt bei Gründung |
| Investitionszuschuss | Bis 5.000 Euro | Nein |
| Zuständig | Jobcenter Heidelberg | Agentur für Arbeit |
7. Wie wir Sie in Heidelberg unterstützen
Business Start EU (BAFA-Nr. 186617) hat seinen Geschäftssitz in Heidelberg seit 2019. Wir begleiten Bürgergeld-Empfänger bei der Beantragung von Einstiegsgeld und AVGS.
Unser Vorgehen
- Kostenloses Erstgespräch: Prüfung Ihrer Fördermöglichkeiten
- AVGS-Coaching: Über den AZAV-Träger 100% kostenfrei
- Businessplan: Für Jobcenter und ggf. Bankgespräch
- Einstiegsgeld-Antrag: Begleitung und Unterlagen-Check
- Investitionskostenzuschuss: Beantragung bei Bedarf
AVGS + Einstiegsgeld kombinieren
Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf AVGS-Coaching. Damit können Sie Businessplan und Gründungsvorbereitung komplett kostenfrei erhalten — und anschließend Einstiegsgeld beantragen.