Vorbereitung Gespräch Agentur für Arbeit
Ausfüll-PDF zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit dem Arbeitsvermittler — alle wichtigen Punkte für Ihren Gründungszuschuss-Antrag.
Inhaltsverzeichnis
Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Förderung für ALG-I-Bezieher auf dem Weg in die Selbstständigkeit. In Hamburg mit knapp 2 Millionen Einwohnern, dem größten Seehafen Deutschlands und einer dynamischen Gründerszene stehen die Chancen gut — wenn Ihr Antrag professionell vorbereitet ist.
1. Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Er besteht aus zwei Phasen:
| Phase | Dauer | Betrag |
|---|---|---|
| Phase 1: Grundförderung | 6 Monate | Ihr ALG I + 300 Euro/Monat für Sozialversicherung |
| Phase 2: Aufbauphase | 9 Monate (auf Antrag) | 300 Euro/Monat für Sozialversicherung |
2. Voraussetzungen — wer in Hamburg bekommt ihn?
- ALG-I-Anspruch: Sie beziehen aktuell Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld!)
- Restanspruch: Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Gründung
- Hauptberuflich: Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein (mind. 15 Std./Woche)
- Fachkundige Stellungnahme: Tragfähigkeit durch Handelskammer, HWK oder BAFA-Berater bestätigt
- Persönliche Eignung: Fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt
Wichtig: Kein Rechtsanspruch — die Hamburger Realität
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Die Agentur für Arbeit Hamburg entscheidet nach Ermessen. Etwa 90 % aller Anträge bundesweit werden abgelehnt oder gar nicht erst gestellt — ein professioneller Antrag macht den Unterschied.
3. Wie viel Geld bekommen Sie?
Beispielrechnung Hamburg
Annahme: Ihr ALG I beträgt 1.400 Euro/Monat
Phase 1 (6 Monate): (1.400 Euro + 300 Euro) x 6 = 10.200 Euro
Phase 2 (9 Monate): 300 Euro x 9 = 2.700 Euro
Gesamt: 12.900 Euro
4. Wo Sie in Hamburg beantragen
Agentur für Arbeit Hamburg
Adresse: Kurt-Schumacher-Allee 16, 20097 Hamburg
Telefon: 0800 4 55 55 00 (kostenlos)
Online: Antrag auch über das Portal der Bundesagentur möglich
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Förderung beginnt mit dem Tag der Gründung — rückwirkend gibt es nichts.
5. Die fachkundige Stelle in Hamburg
Eine zentrale Voraussetzung ist die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. Achtung: Hamburg hat historisch bedingt eine Handelskammer, keine IHK!
| Fachkundige Stelle | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| Handelskammer Hamburg | Adolphsplatz 1, 20457 Hamburg | 040 36138-433 (Gründungsberatung) |
| Handwerkskammer Hamburg | Holstenwall 12, 20355 Hamburg | 040 35905-361 |
| BAFA-gelistete Berater | z.B. Business Start EU (BAFA-Nr. 186617) | 06221 - 3215930 |
Unser Angebot
Als BAFA-gelisteter Berater können wir Ihnen die fachkundige Stellungnahme ausstellen — auf Basis eines professionellen Businessplans, den wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten.
6. Warum 90 % der Anträge abgelehnt werden
- Finanzplan mangelhaft: Unrealistische Zahlen, fehlende Herleitung
- Tragfähigkeit nicht belegt: "Kann er/sie davon leben?" — wenn unklar, wird abgelehnt
- Businessplan zu dünn: Keine klare Zielgruppe, kein Alleinstellungsmerkmal
- Fachkundige Stellungnahme negativ: Zweifel der Handelskammer übertragen sich
- Restanspruch zu gering: Weniger als 150 Tage ALG-I-Anspruch
7. Schritt für Schritt zum bewilligten Antrag
Schritt 1: Erstgespräch mit uns
Tag 1Wir klären Ihre Situation, prüfen Voraussetzungen und besprechen das Vorgehen.
Schritt 2: Businessplan erstellen
Woche 1-2Gemeinsam erarbeiten wir Ihren banktauglichen Businessplan mit Finanzplanung.
Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme
Woche 2-3Wir stellen Ihnen als BAFA-Berater die fachkundige Stellungnahme aus.
Schritt 4: Antrag einreichen
Woche 3Sie reichen alle Unterlagen bei der Agentur für Arbeit Hamburg ein.
Schritt 5: Gründung & Förderung
Nach BewilligungMit der Bewilligung können Sie gründen und erhalten Ihren Gründungszuschuss.