Förderübersicht Bürgergeld (SGB II)
Alle Fördermöglichkeiten für Bürgergeld-Empfänger auf einen Blick — Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss, AVGS.
Vorbereitung Gespräch Jobcenter
Ausfüll-PDF zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit dem Fallmanager — alle wichtigen Punkte für Ihren Einstiegsgeld-Antrag.
Inhaltsverzeichnis
Das Einstiegsgeld ist die wichtigste Gründungsförderung für Bürgergeld-Empfänger. Hamburg mit dem Jobcenter team.arbeit.hamburg — einer gemeinsamen Einrichtung von Stadt und Agentur für Arbeit mit über einem Dutzend Standorten — bietet gute Bedingungen für Ihre Gründung.
1. Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen. Der besondere Vorteil: Ihr Bürgergeld läuft parallel weiter!
| Merkmal | Einstiegsgeld |
|---|---|
| Dauer | Bis zu 24 Monate |
| Höhe | Grundbetrag bis 50 % des Regelbedarfs (281,50 Euro/Monat), mit Ergänzungsbeträgen bis 100 % (563 Euro/Monat) |
| Bürgergeld | Läuft parallel weiter! |
| Zusätzlich möglich | Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro |
2. Voraussetzungen — wer in Hamburg bekommt es?
- Bürgergeld-Bezug: Sie beziehen aktuell Bürgergeld (SGB II)
- Tragfähige Geschäftsidee: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein
- Hauptberuflich: Die Selbstständigkeit soll zum Lebensunterhalt beitragen
- Ermessensentscheidung: Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen
3. Wie viel Geld bekommen Sie?
Beispielrechnung Hamburg
Bürgergeld: 563 Euro/Monat (Regelbedarf 2026)
+ Einstiegsgeld: bis 281,50 Euro/Monat (mit Ergänzungsbeträgen bis 563 Euro)
+ Investitionskostenzuschuss: bis zu 5.000 Euro einmalig
= Doppelte Absicherung während der Gründung
4. Wo Sie in Hamburg beantragen
Jobcenter team.arbeit.hamburg
Zentrale: Raboisen 28, 20095 Hamburg
ServiceCenter: 040 2485-1444
Standorte: Über 12 in allen Stadtteilen (Altona, Harburg, Bergedorf, Wandsbek, Barmbek, Mitte, Nord u.v.m.)
Wichtig: Das Jobcenter team.arbeit.hamburg ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt Hamburg und Agentur für Arbeit. Ihr zuständiger Standort richtet sich nach Ihrem Wohnort.
5. Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II)
Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter gewähren:
- Maschinen und Werkzeuge
- Büroausstattung und IT
- Fahrzeuge (wenn betrieblich notwendig)
- Warenlager
6. AVGS-Coaching für Bürgergeld-Empfänger
Als Grundsicherungsgeld-Empfänger (früher Bürgergeld) können Sie einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein) erhalten; das Jobcenter entscheidet nach Ermessen. Damit ist das Gründungscoaching inklusive Businessplan für Sie 100 % kostenfrei.
So kombinieren Sie optimal
1. AVGS beim Jobcenter beantragen
2. Kostenloses Coaching mit Businessplan bei uns
3. Einstiegsgeld + Investitionskostenzuschuss beantragen
4. Gründen mit doppelter Absicherung
