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Einstiegsgeld in Hamburg — Bürgergeld + Gründungsförderung

Bis zu 24 Monate gefördert vom Jobcenter team.arbeit.hamburg — plus Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro.

Kostenlose Erstberatung
Bürgergeld + Einstiegsgeld + bis zu 5.000 € Doppelte Absicherung: Bürgergeld läuft weiter, Einstiegsgeld kommt dazu

Förderübersicht Bürgergeld (SGB II)

Alle Fördermöglichkeiten für Bürgergeld-Empfänger auf einen Blick — Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss, AVGS.

Vorbereitung Gespräch Jobcenter

Ausfüll-PDF zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit dem Fallmanager — alle wichtigen Punkte für Ihren Einstiegsgeld-Antrag.

Das Einstiegsgeld ist die wichtigste Gründungsförderung für Bürgergeld-Empfänger. Hamburg mit dem Jobcenter team.arbeit.hamburg — einer gemeinsamen Einrichtung von Stadt und Agentur für Arbeit mit über einem Dutzend Standorten — bietet gute Bedingungen für Ihre Gründung.

1. Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen. Der besondere Vorteil: Ihr Bürgergeld läuft parallel weiter!

Merkmal Einstiegsgeld
Dauer Bis zu 24 Monate
Höhe Bis zu 75 % des Regelbedarfs (ca. 430 Euro/Monat)
Bürgergeld Läuft parallel weiter!
Zusätzlich möglich Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro

2. Voraussetzungen — wer in Hamburg bekommt es?

3. Wie viel Geld bekommen Sie?

Beispielrechnung Hamburg

Bürgergeld: 563 Euro/Monat (Regelbedarf 2026)
+ Einstiegsgeld: ca. 300-430 Euro/Monat
+ Investitionskostenzuschuss: bis zu 5.000 Euro einmalig

= Doppelte Absicherung während der Gründung

4. Wo Sie in Hamburg beantragen

Jobcenter team.arbeit.hamburg

Zentrale: Raboisen 28, 20095 Hamburg
ServiceCenter: 040 2485-1444
Standorte: Über 12 in allen Stadtteilen (Altona, Harburg, Bergedorf, Wandsbek, Barmbek, Mitte, Nord u.v.m.)

Wichtig: Das Jobcenter team.arbeit.hamburg ist eine gemeinsame Einrichtung von Stadt Hamburg und Agentur für Arbeit. Ihr zuständiger Standort richtet sich nach Ihrem Wohnort.

5. Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II)

5.000 € Investitionskostenzuschuss für notwendige Anschaffungen

Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter gewähren:

6. AVGS-Coaching für Bürgergeld-Empfänger

Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Damit ist das Gründungscoaching inklusive Businessplan für Sie 100 % kostenfrei.

So kombinieren Sie optimal

1. AVGS beim Jobcenter beantragen
2. Kostenloses Coaching mit Businessplan bei uns
3. Einstiegsgeld + Investitionskostenzuschuss beantragen
4. Gründen mit doppelter Absicherung

Einstiegsgeld in Hamburg beantragen?

Kostenloses Erstgespräch — wir klären Ihre Fördermöglichkeiten und begleiten Sie zur Gründung.

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