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Einstiegsgeld in Kassel — Bürgergeld + Gründungsförderung

Bis zu 24 Monate gefördert vom Jobcenter Kassel — plus Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro.

Kostenlose Erstberatung
Bürgergeld + Einstiegsgeld + bis zu 5.000 € Doppelte Absicherung: Bürgergeld läuft weiter, Einstiegsgeld kommt dazu

Förderübersicht Bürgergeld (SGB II)

Alle Fördermöglichkeiten für Bürgergeld-Empfänger auf einen Blick — Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss, AVGS.

Vorbereitung Gespräch Jobcenter

Ausfüll-PDF zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit dem Fallmanager — alle wichtigen Punkte für Ihren Einstiegsgeld-Antrag.

Das Einstiegsgeld ist die wichtigste Gründungsförderung für Bürgergeld-Empfänger. Kassel mit dem Jobcenter Kassel — einer gemeinsamen Einrichtung von Stadt und Agentur für Arbeit mit über einem Dutzend Standorten — bietet gute Bedingungen für Ihre Gründung.

1. Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen. Der besondere Vorteil: Ihr Bürgergeld läuft parallel weiter!

Merkmal Einstiegsgeld
Dauer Bis zu 24 Monate
Höhe Bis zu 75 % des Regelbedarfs (ca. 430 Euro/Monat)
Bürgergeld Läuft parallel weiter!
Zusätzlich möglich Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro

2. Voraussetzungen — wer in Kassel bekommt es?

3. Wie viel Geld bekommen Sie?

Beispielrechnung Kassel

Bürgergeld: 563 Euro/Monat (Regelbedarf 2026)
+ Einstiegsgeld: ca. 300-430 Euro/Monat
+ Investitionskostenzuschuss: bis zu 5.000 Euro einmalig

= Doppelte Absicherung während der Gründung

4. Wo Sie in Kassel beantragen

Jobcenter Stadt Kassel (gemeinsame Einrichtung Stadt Kassel + Agentur für Arbeit)

Adresse: Grüner Weg 23, 34117 Kassel
Termine / ServiceCenter: 0561 929 990
Service-Hotline (bundesweit, gebührenfrei): 0800 4 5555 00
Website: jobcenter-kassel.de

Wichtig: Kassel ist kreisfreie Stadt — das Jobcenter Stadt Kassel betreut zentral alle Kasseler Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger. Für das umliegende Umland (Landkreis Kassel) ist das Jobcenter Landkreis Kassel als separate Einrichtung zuständig — beim Wohnort-Wechsel ist die Behörde also nicht identisch.

5. Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II)

5.000 € Investitionskostenzuschuss für notwendige Anschaffungen

Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter gewähren:

6. AVGS-Coaching für Bürgergeld-Empfänger

Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Damit ist das Gründungscoaching inklusive Businessplan für Sie 100 % kostenfrei.

So kombinieren Sie optimal

1. AVGS beim Jobcenter beantragen
2. Kostenloses Coaching mit Businessplan bei uns
3. Einstiegsgeld + Investitionskostenzuschuss beantragen
4. Gründen mit doppelter Absicherung

Einstiegsgeld in Kassel beantragen?

Kostenloses Erstgespräch — wir klären Ihre Fördermöglichkeiten und begleiten Sie zur Gründung.

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