Förderübersicht Bürgergeld (SGB II)
Alle Fördermöglichkeiten für Bürgergeld-Empfänger auf einen Blick — Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss, AVGS.
Vorbereitung Gespräch Jobcenter
Ausfüll-PDF zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit dem Fallmanager — alle wichtigen Punkte für Ihren Einstiegsgeld-Antrag.
Inhaltsverzeichnis
Das Einstiegsgeld ist die wichtigste Gründungsförderung für Bürgergeld-Empfänger. Augsburg mit dem Jobcenter Augsburg — einer gemeinsamen Einrichtung von Stadt und Agentur für Arbeit mit über einem Dutzend Standorten — bietet gute Bedingungen für Ihre Gründung.
1. Was ist das Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen. Der besondere Vorteil: Ihr Bürgergeld läuft parallel weiter!
| Merkmal | Einstiegsgeld |
|---|---|
| Dauer | Bis zu 24 Monate |
| Höhe | Bis zu 75 % des Regelbedarfs (ca. 430 Euro/Monat) |
| Bürgergeld | Läuft parallel weiter! |
| Zusätzlich möglich | Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro |
2. Voraussetzungen — wer in Augsburg bekommt es?
- Bürgergeld-Bezug: Sie beziehen aktuell Bürgergeld (SGB II)
- Tragfähige Geschäftsidee: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein
- Hauptberuflich: Die Selbstständigkeit soll zum Lebensunterhalt beitragen
- Ermessensentscheidung: Das Jobcenter entscheidet nach Ermessen
3. Wie viel Geld bekommen Sie?
Beispielrechnung Augsburg
Bürgergeld: 563 Euro/Monat (Regelbedarf 2026)
+ Einstiegsgeld: ca. 300-430 Euro/Monat
+ Investitionskostenzuschuss: bis zu 5.000 Euro einmalig
= Doppelte Absicherung während der Gründung
4. Wo Sie in Augsburg beantragen
Jobcenter Augsburg-Stadt (gemeinsame Einrichtung Stadt Augsburg + Agentur für Arbeit)
Adresse: Wertachstraße 30, 86153 Augsburg
Termine / ServiceCenter: 0821 3151-0
Service-Hotline (bundesweit, gebührenfrei): 0800 4 5555 00
Website: jobcenter-augsburg.de
Wichtig: Augsburg ist kreisfreie Stadt — das Jobcenter Augsburg-Stadt betreut zentral alle Augsburger Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger. Für das umliegende Umland (Landkreis Augsburg, Wittelsbacher Land/Aichach-Friedberg, Donau-Ries-Kreis) sind separate Jobcenter zuständig — beim Wohnort-Wechsel sind die Behörden also nicht identisch.
5. Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II)
Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter gewähren:
- Maschinen und Werkzeuge
- Büroausstattung und IT
- Fahrzeuge (wenn betrieblich notwendig)
- Warenlager
6. AVGS-Coaching für Bürgergeld-Empfänger
Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Damit ist das Gründungscoaching inklusive Businessplan für Sie 100 % kostenfrei.
So kombinieren Sie optimal
1. AVGS beim Jobcenter beantragen
2. Kostenloses Coaching mit Businessplan bei uns
3. Einstiegsgeld + Investitionskostenzuschuss beantragen
4. Gründen mit doppelter Absicherung