Vorbereitung Gespräch Agentur für Arbeit
Ausfüll-PDF zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit dem Arbeitsvermittler — alle wichtigen Punkte für Ihren Gründungszuschuss-Antrag.
Inhaltsverzeichnis
Der Gründungszuschuss ist die wichtigste Förderung für ALG-I-Bezieher auf dem Weg in die Selbstständigkeit. In Augsburg mit knapp 2 Millionen Einwohnern, dem größten Seehafen Deutschlands und einer dynamischen Gründerszene stehen die Chancen gut — wenn Ihr Antrag professionell vorbereitet ist.
1. Was ist der Gründungszuschuss?
Der Gründungszuschuss nach § 93 SGB III ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit für Arbeitslose, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Er besteht aus zwei Phasen:
| Phase | Dauer | Betrag |
|---|---|---|
| Phase 1: Grundförderung | 6 Monate | Ihr ALG I + 300 Euro/Monat für Sozialversicherung |
| Phase 2: Aufbauphase | 9 Monate (auf Antrag) | 300 Euro/Monat für Sozialversicherung |
2. Voraussetzungen — wer in Augsburg bekommt ihn?
- ALG-I-Anspruch: Sie beziehen aktuell Arbeitslosengeld I (nicht Bürgergeld!)
- Restanspruch: Mindestens 150 Tage Restanspruch auf ALG I bei Gründung
- Hauptberuflich: Die Selbstständigkeit muss hauptberuflich sein (mind. 15 Std./Woche)
- Fachkundige Stellungnahme: Tragfähigkeit durch Handelskammer, HWK oder BAFA-Berater bestätigt
- Persönliche Eignung: Fachliche und persönliche Voraussetzungen erfüllt
Wichtig: Kein Rechtsanspruch — die Augsburger Realität
Der Gründungszuschuss ist eine Kann-Leistung. Die Agentur für Arbeit Augsburg entscheidet nach Ermessen. Etwa 90 % aller Anträge bundesweit werden abgelehnt oder gar nicht erst gestellt — ein professioneller Antrag macht den Unterschied.
3. Wie viel Geld bekommen Sie?
Beispielrechnung Augsburg
Annahme: Ihr ALG I beträgt 1.400 Euro/Monat
Phase 1 (6 Monate): (1.400 Euro + 300 Euro) x 6 = 10.200 Euro
Phase 2 (9 Monate): 300 Euro x 9 = 2.700 Euro
Gesamt: 12.900 Euro
4. Wo Sie in Augsburg beantragen
Agentur für Arbeit Augsburg
Adresse: Wertachstraße 28, 86153 Augsburg
Telefon: 0800 4 5555 00 (kostenlos)
Online: Antrag auch über das Portal der Bundesagentur möglich
Wichtig: Stellen Sie den Antrag, bevor Sie Ihr Gewerbe anmelden. Die Förderung beginnt mit dem Tag der Gründung — rückwirkend gibt es nichts.
5. Die fachkundige Stelle in Augsburg
Eine zentrale Voraussetzung ist die fachkundige Stellungnahme zur Tragfähigkeit. In Augsburg ist dafür je nach Gründungstyp die IHK Schwaben (gewerblich) oder die Handwerkskammer für Schwaben (Handwerk) zuständig.
| Fachkundige Stelle | Adresse | Telefon |
|---|---|---|
| IHK Schwaben | Stettenstraße 1+3, 86150 Augsburg | 0821 3162-0 (Gründungsberatung) |
| Handwerkskammer für Schwaben | Siebentischstraße 52-58, 86161 Augsburg | 0821 3259-0 |
| BAFA-gelistete Berater | z.B. Business Start EU (BAFA-Nr. 205985) | 06221 - 3215930 |
Unser Angebot
Als BAFA-gelisteter Berater können wir Ihnen die fachkundige Stellungnahme ausstellen — auf Basis eines professionellen Businessplans, den wir gemeinsam mit Ihnen erarbeiten.
6. Warum 90 % der Anträge abgelehnt werden
- Finanzplan mangelhaft: Unrealistische Zahlen, fehlende Herleitung
- Tragfähigkeit nicht belegt: "Kann er/sie davon leben?" — wenn unklar, wird abgelehnt
- Businessplan zu dünn: Keine klare Zielgruppe, kein Alleinstellungsmerkmal
- Fachkundige Stellungnahme negativ: Zweifel der Handelskammer übertragen sich
- Restanspruch zu gering: Weniger als 150 Tage ALG-I-Anspruch
7. Schritt für Schritt zum bewilligten Antrag
Schritt 1: Erstgespräch mit uns
Tag 1Wir klären Ihre Situation, prüfen Voraussetzungen und besprechen das Vorgehen.
Schritt 2: Businessplan erstellen
Woche 1-2Gemeinsam erarbeiten wir Ihren banktauglichen Businessplan mit Finanzplanung.
Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme
Woche 2-3Wir stellen Ihnen als BAFA-Berater die fachkundige Stellungnahme aus.
Schritt 4: Antrag einreichen
Woche 3Sie reichen alle Unterlagen bei der Agentur für Arbeit Augsburg ein.
Schritt 5: Gründung & Förderung
Nach BewilligungMit der Bewilligung können Sie gründen und erhalten Ihren Gründungszuschuss.