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Sie beziehen Bürgergeld und möchten sich in Karlsruhe selbstständig machen? Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist Ihre zentrale Förderung — zusätzlich zu Ihrem Bürgergeld, für bis zu 24 Monate, und kombinierbar mit einem Investitionskostenzuschuss.
1. Was ist Einstiegsgeld?
Das Einstiegsgeld (§ 16b SGB II) ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich hauptberuflich selbstständig machen wollen. Anders als der Gründungszuschuss (für ALG-I-Bezieher) wird das Einstiegsgeld zusätzlich zum Bürgergeld gezahlt.
Wichtig — Einstiegsgeld vs. Gründungszuschuss
| Merkmal | Einstiegsgeld | Gründungszuschuss |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | § 16b SGB II | § 93 SGB III |
| Zielgruppe | Bürgergeld-Empfänger | ALG-I-Bezieher |
| Zuständig | Jobcenter | Agentur für Arbeit |
| Förderdauer | Bis zu 24 Monate | Bis zu 15 Monate |
| Besonderheit | + Investitionszuschuss möglich | Höhere monatliche Beträge |
2. Voraussetzungen für Einstiegsgeld in Karlsruhe
- Bürgergeld-Bezug: Sie beziehen aktuell Bürgergeld (ehem. ALG II/Hartz IV)
- Erwerbsfähigkeit: Sie sind erwerbsfähig im Sinne des SGB II
- Hauptberufliche Selbstständigkeit: Mind. 15 Stunden pro Woche
- Tragfähigkeit: Ihr Vorhaben muss wirtschaftlich tragfähig sein
- Hilfebedürftigkeit beenden: Ziel muss sein, durch die Selbstständigkeit die Hilfebedürftigkeit zu beenden
Ermessensleistung — kein Rechtsanspruch
Wie der Gründungszuschuss ist auch das Einstiegsgeld eine Kann-Leistung. Das Jobcenter Stadt Karlsruhe entscheidet nach Ermessen. Ein überzeugender Businessplan und professionelle Vorbereitung sind entscheidend.
3. Wie viel und wie lange?
Die Höhe des Einstiegsgeldes orientiert sich an Ihrem Bürgergeld-Regelbedarf. Typisch sind 50-75 % des Regelbedarfs als Zuschuss.
Beispielrechnung Karlsruhe
Annahme: Regelbedarf 563 Euro (Alleinstehend, 2026)
Einstiegsgeld (50%): ~280 Euro/Monat
Förderdauer: bis zu 24 Monate
Möglicher Gesamtbetrag: ~6.700 Euro
Plus Investitionszuschuss: bis zu 5.000 Euro
Maximal möglich: ~11.700 Euro
Wichtig: Anders als beim Gründungszuschuss erhalten Sie das Bürgergeld während der Startphase weiter — das Einstiegsgeld kommt obendrauf.
4. Das Jobcenter Karlsruhe und seine Praxis
In Karlsruhe ist das Jobcenter Stadt Karlsruhe für Einstiegsgeld-Anträge zuständig:
Jobcenter Stadt Karlsruhe
Hauptstandort: Brauerstraße 10, 76135 Karlsruhe
Telefon: 0721 8319-0
E-Mail: Jobcenter-Karlsruhe-Stadt@jobcenter-ge.de
Weitere Standorte:
- Durlach: Badener Str. 3, 76227 Karlsruhe
- Rathaus West: Kaiserallee 4, 76133 Karlsruhe
Hinweis: Das Jobcenter Landkreis Karlsruhe (Tel: 0721 823 3333) ist für den Landkreis zuständig, nicht für die Stadt Karlsruhe.
5. Zusätzliche Förderung: Investitionskostenzuschuss § 16c SGB II
Neben dem monatlichen Einstiegsgeld können Sie einen Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II) beantragen — für Anschaffungen, die Sie für Ihre Selbstständigkeit brauchen.
- Bis zu 5.000 Euro als Zuschuss (nicht Darlehen)
- Für Sachmittel wie Computer, Werkzeug, Maschinen, Erstausstattung
- Antrag parallel zum Einstiegsgeld möglich
- Nachweis der Notwendigkeit erforderlich
Unser Tipp
Beantragen Sie Einstiegsgeld und Investitionskostenzuschuss gemeinsam. Im Businessplan listen wir Ihren Kapitalbedarf auf — das ist die Grundlage für den Investitionszuschuss.
6. Schritt für Schritt zum Antrag
Schritt 1: AVGS beantragen
Woche 1-3Beantragen Sie zuerst einen AVGS für Gründungscoaching — 100% kostenfrei. Das Coaching ist die ideale Vorbereitung.
Schritt 2: Coaching durchlaufen
Woche 3-10Im AVGS-Coaching erarbeiten wir gemeinsam Geschäftsmodell, Finanzplan und Businessplan.
Schritt 3: Fachkundige Stellungnahme einholen
Woche 10-11IHK Karlsruhe, HWK Karlsruhe oder BAFA-gelisteter Berater bestätigt die Tragfähigkeit.
Schritt 4: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss beantragen
Woche 11-12Vollständige Unterlagen beim Jobcenter Stadt Karlsruhe einreichen.
Schritt 5: Gründung starten
Nach BewilligungNach Bewilligung: Gewerbe anmelden und loslegen. Das Einstiegsgeld beginnt mit der Gründung.
7. Häufige Stolpersteine in Karlsruhe
- Verspätete Antragstellung: Antrag muss vor der Gewerbeanmeldung gestellt werden
- Schwacher Businessplan: Ohne überzeugende Tragfähigkeitsdarstellung keine Bewilligung
- Fehlende fachkundige Stellungnahme: Das Jobcenter verlangt eine externe Bestätigung
- Unrealistische Einschätzung: Wenn das Jobcenter Zweifel hat, ob die Hilfebedürftigkeit endet
- Falsche Zuständigkeit: Stadt vs. Landkreis Karlsruhe beachten
8. Wie wir Sie begleiten
Business Start EU (BAFA-Nr. 186617) begleitet Bürgergeld-Empfänger in Karlsruhe auf dem Weg in die Selbstständigkeit — von der ersten Idee bis zur erfolgreichen Gründung.
Unser Vorgehen für Bürgergeld-Empfänger
- Kostenloses Erstgespräch: Wir klären Ihre Situation und Fördermöglichkeiten
- AVGS-Unterstützung: Wir helfen beim AVGS-Antrag beim Jobcenter
- Coaching: Professionelle Begleitung durch unsere Coaches
- Businessplan: Banktauglicher Plan für Jobcenter und fachkundige Stelle
- Antragsbegleitung: Einstiegsgeld + Investitionszuschuss optimal beantragen
Die optimale Kombination
AVGS-Coaching (kostenfrei) → Einstiegsgeld + Investitionszuschuss → BAFA-Nachgründungsberatung (50% gefördert)
So maximieren Sie Ihre Förderung und starten professionell begleitet.