info@businessstart.eu 06221 - 3215930
Jetzt anrufen

Einstiegsgeld in Halle — Bürgergeld + Gründungsförderung

Bis zu 24 Monate gefördert vom Jobcenter Halle (Saale) — plus Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro.

Kostenlose Erstberatung
Bürgergeld + Einstiegsgeld + bis zu 5.000 € Doppelte Absicherung: Bürgergeld läuft weiter, Einstiegsgeld kommt dazu

Förderübersicht Bürgergeld (SGB II)

Alle Fördermöglichkeiten für Bürgergeld-Empfänger auf einen Blick — Einstiegsgeld, Investitionskostenzuschuss, AVGS.

Vorbereitung Gespräch Jobcenter

Ausfüll-PDF zur Vorbereitung auf Ihr Gespräch mit dem Fallmanager — alle wichtigen Punkte für Ihren Einstiegsgeld-Antrag.

Das Einstiegsgeld ist die wichtigste Gründungsförderung für Bürgergeld-Empfänger. Halle mit dem Jobcenter Halle (Saale) — einer gemeinsamen Einrichtung von Stadt und Agentur für Arbeit mit über einem Dutzend Standorten — bietet gute Bedingungen für Ihre Gründung.

1. Was ist das Einstiegsgeld?

Das Einstiegsgeld nach § 16b SGB II ist eine Förderung des Jobcenters für Bürgergeld-Empfänger, die sich selbstständig machen wollen. Der besondere Vorteil: Ihr Bürgergeld läuft parallel weiter!

Merkmal Einstiegsgeld
Dauer Bis zu 24 Monate
Höhe Bis zu 75 % des Regelbedarfs (ca. 430 Euro/Monat)
Bürgergeld Läuft parallel weiter!
Zusätzlich möglich Investitionskostenzuschuss bis 5.000 Euro

2. Voraussetzungen — wer in Halle bekommt es?

3. Wie viel Geld bekommen Sie?

Beispielrechnung Halle

Bürgergeld: 563 Euro/Monat (Regelbedarf 2026)
+ Einstiegsgeld: ca. 300-430 Euro/Monat
+ Investitionskostenzuschuss: bis zu 5.000 Euro einmalig

= Doppelte Absicherung während der Gründung

4. Wo Sie in Halle beantragen

Jobcenter Halle (Saale) (gemeinsame Einrichtung Stadt + Agentur für Arbeit Sachsen-Anhalt-Süd)

Adresse: Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale)
Termine / ServiceCenter: 0345 6822-802
Service-Hotline (bundesweit, gebührenfrei): 0800 4 5555 00
Website: jobcenter-hallesaale.de

Wichtig: Halle (Saale) ist kreisfreie Stadt — das Jobcenter Halle (Saale) betreut zentral alle Hallenser Bürgergeld-Empfängerinnen und -Empfänger. Für das umliegende Umland (Landkreis Saalekreis) ist das Jobcenter Saalekreis mit Sitz in Merseburg zuständig.

5. Investitionskostenzuschuss (§ 16c SGB II)

5.000 € Investitionskostenzuschuss für notwendige Anschaffungen

Zusätzlich zum Einstiegsgeld kann das Jobcenter nach § 16c SGB II Zuschüsse oder Darlehen für notwendige Sachgüter gewähren:

6. AVGS-Coaching für Bürgergeld-Empfänger

Als Bürgergeld-Empfänger haben Sie Anspruch auf einen AVGS (Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein). Damit ist das Gründungscoaching inklusive Businessplan für Sie 100 % kostenfrei.

So kombinieren Sie optimal

1. AVGS beim Jobcenter beantragen
2. Kostenloses Coaching mit Businessplan bei uns
3. Einstiegsgeld + Investitionskostenzuschuss beantragen
4. Gründen mit doppelter Absicherung

Einstiegsgeld in Halle beantragen?

Kostenloses Erstgespräch — wir klären Ihre Fördermöglichkeiten und begleiten Sie zur Gründung.

Jetzt anrufen: 06221 - 3215930